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DE-BW	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HBKG BW §§ 29–30	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Landesgesetze/Heilberufe-Kammergesetz.pdf	§ 29 enthält die Grundpflicht gewissenhafter Berufsausübung. § 30 konkretisiert unter anderem die Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-BW	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-BW	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Beginn und Änderung der Tätigkeit unverzüglich der Kammer anzeigen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-BW	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Die Praxispersonalregel der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-BW	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1 und 4, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Getrennte chronologische Akte, Regelfrist zehn Jahre ab Behandlungsabschluss. Erste Abschrift unentgeltlich.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-BW	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 5, Art. 5/6/9 DSGVO	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Getrennt und unter Verschluss verwahren. Einsicht des Verwahrers erfordert Patienteneinverständnis.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-BW	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Teilnahme grundsätzlich verpflichtend. Einzelheiten stehen in der eigenen Notfalldienstordnung.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-BW	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Berufsbezogene Fortbildung zur Erhaltung und Erweiterung der notwendigen Kenntnisse.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-BW	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	MedHygVO BW § 1 und IfSG § 23	https://www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/_DocumentLibraries/SiteCollectionDocuments/01_Themen/Hygiene/MedHygV_BW.pdf	Landesverordnung erfasst insbesondere invasiv tätige Praxen. Die gebuchte Leistung wird vor Ort erbracht.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-BW	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfDI Baden-Württemberg	https://lzk-bw.de/zahnaerzte/gebuehrenrecht/datenschutz/eu-datenschutz-grundverordnung/kapitel-10-sonstiges	LfDI Baden-Württemberg. Kammerhinweise zu E-Mail/SMS, Terminerinnerung und Recall ergänzen die DSK-Einordnung. Vor Einverständnis auf die Art unverschlüsselter Kommunikation hinweisen.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-BW	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf	Sachangemessene Darstellung. Berufswidrige Aussagen Dritter sind zu unterbinden.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-BW	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung/kassenzahnaerztliche-vereinigungen	Regionale GKV-Abrechnung findet bei der KZV Baden-Württemberg statt. Kalender übermittelt weder Leistungen noch BEMA-Ziffern.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-BY	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HKaG Art. 46 Abs. 1–2	https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHKaG-46	Das HKaG verweist für die Zahnärzteschaft auf den ersten Teil unter ausdrücklichen Ausnahmen und ordnet Aufgaben regional zu.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-BY	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Die Berufsordnung der Bayerische Landeszahnärztekammer schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-BY	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	§ 3 verweist auf die Meldeordnung der BLZK und das bayerische Kammerrecht. Zuständigkeitsbezirk beachten.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-BY	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Die Praxispersonalregel der Bayerische Landeszahnärztekammer knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-BY	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Mindestens zehn Jahre für die zahnärztlichen Aufzeichnungen, grundsätzlich mindestens zwei Jahre für Modelle. Abweichendes Vertragsrecht möglich.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-BY	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Bei Übergabe grundsätzlich schriftliches Patienteneinverständnis. Ohne Erklärung zunächst Aufbewahrung beim bisherigen Inhaber. Ersatzweise nur gesonderte Verwahrung beim Nachfolger ohne freie Einsicht.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-BY	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Zur vertragszahnärztlichen Notdienstleistung Herangezogene sind auch berufsrechtlich dazu verpflichtet. Bei einem Notfall darf keine Vorleistung vorausgesetzt werden.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-BY	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Fortbildung des Berufsträgers nach Entwicklungsstand seiner Kenntnisse und Fertigkeiten.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-BY	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	MedHygV Bayern § 1 Abs. 2, § 2 und IfSG § 23	https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/medhygv.pdf	Bayerische Verordnung unterscheidet Einrichtungen nach ihrer Tätigkeit. Digitale Terminwahl löst keinen invasiven Eingriff aus.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-BY	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; BayLDA für die private Praxis, BayLfD für den öffentlichen Bereich	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	BayLDA für die private Praxis, BayLfD für den öffentlichen Bereich. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-BY	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.blzk.de/fileadmin/user_upload/PDF-DOC/BLZK/berufsordnung_blzk.pdf	Sachliche Information über die Berufstätigkeit zulässig. Keine herabsetzende oder irreführende Werbung über Dritte.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-BY	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzvb.de/wichtig-aktuell/interner-bereich-der-website-1/login/faq	Der KZVB-Mitgliedszugang trennt Abrechnung/TI und Fortbildungsnachweise von der Terminplanung. Kein Stammdatenimport aus diesem Zugang.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-BE	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	BlnHKG § 26 Abs. 1	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Berufsrecht/Heilberufekammergesetz_2018.pdf	Die allgemeine Berufspflicht gilt den Kammermitgliedern. Maßgebliche Rolle der Praxis bei der Entscheidung über persönliche Betreuung.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-BE	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 5 Abs. 1–2, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Die Praxis hat auch mitwirkende Mitarbeiter auf Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Empfang erhält nur für eigene Termine erforderlichen Zugriff.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-BE	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 1 Abs. 9	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Pflicht zur Einhaltung der Berliner Meldeordnung. Aus dieser Bezugnahme allein folgt keine Meldefrist.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-BE	Delegation	Norm geprüft	BO §§ 14–15, ZHG § 1	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Der Berliner § 15 knüpft die Tätigkeit des Personals an die Qualifikation nach den Aus- und Fortbildungsordnungen.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-BE	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 7 Abs. 2, 4, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Aufzeichnungen und Akteneinsicht sind geregelt. Die alte Kostenpassage ist mit dem geltenden § 630g BGB abzugleichen.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-BE	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 7 Abs. 5, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Der Übernehmer muss vertrauliche Unterlagen verschlossen verwahren. Seine Einsicht setzt ausdrückliche Einwilligung voraus.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-BE	Notdienst	Norm geprüft	BO § 12	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Teilnahme des niedergelassenen Zahnarztes grundsätzlich verpflichtend. Berliner Notfalldienstordnung konkretisiert sie.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-BE	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 2, ggf. § 95d SGB V	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Der Berufsträger aktualisiert seine Kenntnisse durch Fortbildung entsprechend der Entwicklung der Zahnheilkunde.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-BE	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	BO Berlin § 1 Abs. 6 und IfSG § 23	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Berliner Berufspflichten verlangen geeignete hygienische Praxisräume. Der Kalender desinfiziert und überprüft diese nicht.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-BE	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit	https://www.datenschutz-berlin.de/themen/gesundheit/terminverwaltung/	Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Berliner Aufsicht behandelt die freiwillige Einwilligung für Terminerinnerungen bei ausgelagerter Organisation. Für Recall daneben die BO-Schriftform berücksichtigen.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-BE	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 19 Abs. 1 und 5, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Berufsrecht_Gesetze_und_Rechtliches/Berufsordnung_der_Z%C3%84K_Berlin.pdf	Der Berliner Text verlangt die schriftliche Zustimmung für ein Wiederbestellsystem. Sachliche Informationen und konkrete Terminerinnerungen sind getrennt einzuordnen.	Vereinbarter Recall zusätzlich nur bei tatsächlich schriftlicher Zustimmung und belegter Referenz. Kanal- oder PIN-Bestätigung ersetzt diese Form nicht.	Original oder rechtlich gleichwertigen Nachweis in der Praxis, Zuordnung, Geltung, Widerruf und regionalen Sperrtest belegen.
DE-BE	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzv-berlin.de/fileadmin/user_upload_kzv/Praxis-Service/3_Publikationen/1_Rundschreiben/2025/Rundschreiben_2025_09_KZV-Berlin_fuer_kzv-berlin.de.pdf	Das Berliner Rundschreiben erläutert Anforderungen an das für Abrechnung verwendete PVS. Ein Terminverwalter kann diese Funktionen nicht ersetzen.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-BB	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HeilBerG Brandenburg § 30 Abs. 1	https://bravors.brandenburg.de/gesetze/heilberg	Die gewissenhafte Berufsausübung und das Vertrauen in den Berufsstand richten sich an die Praxis.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-BB	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-BB	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Beginn und Änderung sind unverzüglich anzuzeigen. Die Kammer verweist auf ihre Meldeordnung.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-BB	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Die Praxispersonalregel der Landeszahnärztekammer Brandenburg knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-BB	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Chronologische patientenbezogene Dokumentation grundsätzlich mindestens zehn Jahre. Gesonderte Regelung für Modelle.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-BB	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Grundsätzlich schriftliche Patienteneinwilligung bei Übergabe an den Nachfolger. Falls sie nicht erlangt werden kann: bisheriger Inhaber verwahrt. Nur bei Unmöglichkeit verwahrt der Nachfolger getrennt und verschlossen.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-BB	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Regionaler Bereitschaftsdienst ist eine Berufspflicht. Eine Online-Warteliste organisiert den Bereitschaftsdienst nicht.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-BB	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Eigene laufende fachliche Fortbildung gehört zu den Pflichten des Berufsträgers.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-BB	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	MedHygV Brandenburg § 1 und IfSG § 23	https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/medhygv_2016	Landesregeln zu Infektionsprävention beziehen sich auf medizinische Einrichtungen einschließlich Praxen. Die Praxis bleibt zuständig.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-BB	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfD Brandenburg	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	LfD Brandenburg. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-BB	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://service.lzkb.de/wp-content/uploads/2022/03/LZKB_Berufsordnung_2019.pdf	Berufsbezogene sachliche Informationen zulässig. Berufswidrige Werbung darf auch durch Dritte nicht veranlasst oder geduldet werden.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-BB	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzvlb.de/fileadmin/user_upload/Seiteninhalte/Publikationen/Broschueren/datenschutzleitfaden_07_2021.pdf	Der Datenschutzleitfaden der KZV Land Brandenburg beschreibt besondere Anforderungen an Praxissoftware für die Abrechnung. Kein Versicherungs- oder Leistungsdatenaustausch im Buchungskern.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-HB	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HeilBerG Bremen, Fassung in Kraft seit 22.03.2025, Mitgliedschaft/Meldepflicht	https://www.transparenz.bremen.de/gesetz-ueber-die-berufsvertretung-die-berufsausuebung-die-weiterbildung-und-die-berufsgerichtsbarkeit-der-aerzte-zahnaerzte-psychotherapeuten-tieraerzte-und-apotheker-heilberufsgesetz-heilberg-in-der-fassung-vom-15-april-2005-267196?template=20_gp_ifg_meta_detail_d	Der Gesetzgeber nennt für den Beginn im Land eine Monatsfrist. Das Verhältnis zu Satzung und Recall ist zusätzlich in den Folgezeilen geprüft.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-HB	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Bremen schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-HB	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2 und Meldeordnung Anlage 1 § 1	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	In Bremen unverzüglich anmelden, spätestens innerhalb eines Monats ab Tätigkeitsbeginn.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-HB	Delegation	Norm geprüft	BO § 20, ZHG § 1	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Die Bremer Praxispersonalregel steht in § 20. Eine Erinnerungsaufgabe für den Empfang ist von der Behandlung zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-HB	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Grundsätzlich zehn Jahre einschließlich der für Diagnose oder Planung gefertigten Modelle, soweit keine abweichende Vorgabe gilt.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-HB	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Getrennte Verwahrung beim Übernehmer und Einverständnis zur Einsicht.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-HB	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Die Kammer darf die Durchführung und Befreiung vom Notfalldienst näher regeln.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-HB	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Berufliche Fortbildung ist eine persönliche Berufspflicht.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-HB	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	HygInfVO Bremen § 1 und IfSG § 23	https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-hygiene-und-infektionspraevention-in-medizinischen-einrichtungen-hyginfvo-vom-27-maerz-2012-157947?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d	Die Bremer Hygieneverordnung betrifft institutionelle Infektionsprävention. Kein klinisches Behandlungsgeschehen im Terminassistenten.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-HB	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfDI Bremen	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	LfDI Bremen. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-HB	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 22 Abs. 1 und 6, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://zaek-hb.de/cntx_media/files/jKUABWcV/2022_Berufsordnung.pdf	Für das Wiederbestellsystem ist die schriftliche Zustimmung des Patienten vorgeschrieben. Geplante Vorsorgeeinladung separat vom vereinbarten Termin behandeln.	Vereinbarter Recall zusätzlich nur bei tatsächlich schriftlicher Zustimmung und belegter Referenz. Kanal- oder PIN-Bestätigung ersetzt diese Form nicht.	Original oder rechtlich gleichwertigen Nachweis in der Praxis, Zuordnung, Geltung, Widerruf und regionalen Sperrtest belegen.
DE-HB	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzv-bremen.de/praxis/files/04a_bmvz.pdf	Die Bremer KZV stellt die Datenaustauschvereinbarung (BMV-Z Anlage 8a) bereit. Kein maschineller Abrechnungsdatenaustausch aus diesem Kalender.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-HH	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HmbKGH § 27 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 4 und 5, Abs. 3a–4; Zweites ÄndG vom 07.03.2023 Nr. 23, HmbGVBl. S. 99	https://www.zahnaerzte-hh.de/login/secure-download/63514?type=1953211851&cHash=82e656b8144d8c71019b08e753c1423a	Kammerfassung vom 07.08.2023, § 27 gültig ab 18.03.2023. Wesentliche fachliche Feststellungen und Maßnahmen dokumentieren, beruflich fortbilden, grundsätzlich am eingerichteten Notdienst teilnehmen. In den geregelten privatrechtlichen Gesellschaften bleibt die fachliche Unabhängigkeit Voraussetzung.	Praxis und verantwortlichen Leistungserbringer kenntlich machen. Klinisch wesentliche Vorgänge ins PVS übernehmen. Erinnerungsversand ist keine klinische Entscheidung, Meldung von Betriebsstätten oder Notfallversorgung.	Nr. 23 der Verkündung und die 2023 konsolidierte Kammerfassung gelesen. Etwaige Folgeänderungen und die tatsächliche Praxisform vor Produktivfreigabe bestätigen.
DE-HH	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Hamburg schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-HH	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Änderungen sowie die Aufnahme der zahnärztlichen Tätigkeit sind der Zahnärztekammer Hamburg unverzüglich anzuzeigen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-HH	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Die Praxispersonalregel der Zahnärztekammer Hamburg knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-HH	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Mindestens zehn Jahre ab Behandlungsabschluss, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher oder vertraglicher Vorschriften.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-HH	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 5, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Getrennte, zugriffsgeschützte Verwahrung bei Aufgabe oder Übergabe. Einsicht beim Verwahrer nur mit Einverständnis.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-HH	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Grundsätzliche Teilnahme an der zahnärztlichen Versorgung einschließlich des Notdienstes. Die Kammer konkretisiert Abläufe.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-HH	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Persönliche Pflicht zur beruflichen Fortbildung in erforderlichem Umfang.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-HH	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	Hamburgische Hygieneverordnung, Geltungsbereich und IfSG § 23	https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/infektionssschutz/hygieneverordnung-infektionspraevention-34326	Die Hamburger Gesundheitsbehörde erläutert den auf Einrichtungen bezogenen Geltungsbereich. Eine Nachricht ist keine hygienische Freigabe des Raums.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-HH	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-HH	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/Kammer/Recht/Berufsordnung_Stand_01-12-18_Vorlage_Homepage.pdf	Keine irreführende, anpreisende, herabsetzende oder vergleichende Werbung in vom Zahnarzt veranlasster Kommunikation.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-HH	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.zahnaerzte-hh.de/fileadmin/Redaktion/KZV/Handbuch/Kapitel_III/III._BMV-Z-6-23.pdf	Im Hamburger Handbuch wird die elektronische Abrechnung nach BMV-Z beschrieben. Eine eingetragene Zahnarztsitzung erzeugt keine Abrechnung.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-HE	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	Heilberufsgesetz Hessen §§ 22–23	https://www.apothekerkammer.de/fileadmin/user_upload/Rechtsabteilung/Rechtsgrundlagen/01_Heilberufsgesetz_Januar_2025.pdf	§ 22 ordnet gewissenhafte Berufsausübung an. Weitere Pflichten finden sich in § 23 der konsultierten Kammerlesefassung.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-HE	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-HE	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Die LZKH ist bei Aufnahme und Änderung unverzüglich zu informieren.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-HE	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Die Praxispersonalregel der Landeszahnärztekammer Hessen knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-HE	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 4, Änderungsbeschluss 14.06.2025, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Das hessische Änderungsdokument stellt den ersten unentgeltlichen Satz von Kopien ausdrücklich klar.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-HE	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Bei Übergabe bleiben Fremdunterlagen getrennt und unter Verschluss bis zur erlaubten Einsicht.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-HE	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Zuständige Berufsvertretung konkretisiert den verpflichtenden Notdienst nach § 14.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-HE	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Fortbildung des behandelnden Zahnarztes bleibt persönlich zu erfüllen.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-HE	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 Abs. 3 und 5, HHygVO lokal zusätzlich zu prüfen	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	Reine Terminabstimmung fällt nicht mit hessischen invasiven Behandlungsabläufen zusammen.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-HE	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-HE	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Zahnaerzte/Berufsordnung.pdf	Berufsangemessene Informationen erlaubt. Keine irreführenden Informationen im Namen der Praxis herausgeben.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-HE	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung/kassenzahnaerztliche-vereinigungen	Der Terminassistent rechnet keine GKV-Leistung für die KZV Hessen ab. Für ein künftig angeschlossenes PVS müssen die hessischen Vorgaben konkret erhoben werden.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-MV	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HeilBerG M-V § 32 Abs. 1 Nr. 4–7 und Abs. 2; Änderung 07.04.2026 Art. 1 Nr. 29, Art. 6, GVOBl. M-V 2026 Nr. 11 S. 305, 310–311, 319	https://www.mecklenburg-vorpommern.de/sites/default/files/2026-04/GVOBl.%20Nr.%2011%20v.%2024.4.2026.pdf	Seit 25.04.2026 erfasst die Neufassung u. a. Notdienst/Fortbildung in bezeichneten Einrichtungen, Aufzeichnung wesentlicher fachlicher Feststellungen und Maßnahmen, erforderliche Vorlage auf Kammeranfrage, Haftpflicht und Meldungen. Berufspflichten gelten auch bei Ausübung durch juristische Personen.	Keine pauschale Aktenübermittlung und keine automatische Zehnjahresfrist für Versandlogs. Behandlungsrelevantes sichern, zulässigen Einzelnachweis ermöglichen. Verantwortliche Praxis, Vertretung und Notdienstpfad prüfen.	Wortlaut des verkündeten Änderungsgesetzes geprüft. Nicht geänderte Teile der §§ 31–33 und spätere Änderungen vor Praxisfreigabe zusätzlich konsolidieren.
DE-MV	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7 Abs. 1–3, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Mitarbeiter und sonstige fachlich Mitwirkende sind über Verschwiegenheit zu belehren. Für eine erlaubte Offenlegung braucht es den passenden Grund.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-MV	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2–4	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Aufnahme/Ende und Wohnsitzänderung wie dort bestimmt binnen eines Monats. Praxisübertragung ist der Kammer vorher anzuzeigen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-MV	Delegation	Norm geprüft	BO § 16 Abs. 2–3, ZHG § 1	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Nichtzahnärztliche Mitarbeiter brauchen Qualifikation, am Patienten zudem Aufsicht und Anleitung.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-MV	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 9 Abs. 1–5, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Elektronische Behandlungsdokumentation ist gegen Änderung, Vernichtung und unrechtmäßige Nutzung zu sichern. § 9 Abs. 2 verweist bei Fristen weiter.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-MV	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 9 Abs. 6 und § 3 Abs. 3, Art. 5/6/9 DSGVO	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Übergabe von Dokumentation an den Übernehmer setzt Einwilligung voraus. Vorherige Übergabemeldung ist eigenständig.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-MV	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14 Abs. 1–3	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Notfalldienst im räumlichen Bereich. Individuelle Behandlungsverantwortung bleibt bestehen.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-MV	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 4 Abs. 1–4, ggf. § 95d SGB V	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	Nachweis eigener fachgerechter Fortbildung. Separate Möglichkeit kammergetragener Zertifikate.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-MV	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 Abs. 3 und 5, MedHygVO M-V fachspezifisch zusätzlich	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	M-V regelt Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Buchung von Praxiszeit löst keine Instrumentenaufbereitung aus.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-MV	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfDI Mecklenburg-Vorpommern	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	LfDI Mecklenburg-Vorpommern. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-MV	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 20 Abs. 2 und 4, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://zaekmv.de/cntx_media/files/vmdEYtKO/Berufsordnung.pdf	§ 20 Abs. 4 betrifft eine einmalige Mitteilung bei Verlegung, Verkauf oder Aufgabe an im letzten Jahr Behandelte. Keine allgemeine Recall- oder Marketingfreigabe.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-MV	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzvmv.de/news/492ea9e0-802b-11f1-886d-121852102020/	Die KZV M-V behandelt im PVS-Wechsel ausdrücklich die sichere Übernahme von Patientendaten. Es gibt keinen automatischen Altkarteiimport für Erinnerungen.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-NI	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HKG Niedersachsen § 33	https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/77a24616-58ec-3cdf-8bbc-c7da4b5690f3	Berufspflichten, einschließlich ausreichender Haftpflicht, treffen das Kammermitglied. Das Vorschriftenportal weist die Einzelversion aus.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-NI	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-NI	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Aufnahme und Änderung gegenüber der ZKN unverzüglich anzeigen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-NI	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Die Praxispersonalregel der Zahnärztekammer Niedersachsen knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-NI	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1 und 4, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Die ZKN nennt eine zehnjährige Mindestregel mit Vorbehalt kürzerer oder längerer gesetzlicher Fristen.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-NI	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Übernehmer schützt die getrennten Akten und benötigt für die Einsicht das Einverständnis.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-NI	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14 Abs. 1–2	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Grundsätzliche Notfalldienstpflicht. Eine Notfallbehandlung darf nicht von Vorleistung abhängen.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-NI	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Ausübende Zahnärzte halten ihre beruflichen Kenntnisse durch Fortbildung aufrecht.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-NI	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	NMedHygVO, Geltungsbereich und IfSG § 23	https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09193.pdf	Der niedersächsische Landtag behandelt die Relevanz invasiver Eingriffe in Zahnarztpraxen. Terminangabe führt keinen solchen Eingriff aus.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-NI	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfD Niedersachsen	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	LfD Niedersachsen. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-NI	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21 Abs. 1–2, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://zkn.de/wp-content/uploads/2024/12/SatzungenOrdnungenKV24-1.pdf	Nur sachliche Informationen und personenbezogene Kenntnisse. Bei berufsrechtswidriger Werbung Dritter muss die Praxis entgegenwirken.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-NI	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung/kassenzahnaerztliche-vereinigungen	Die regionale Übermittlung der Abrechnungsdaten an die KZVN ist mit Terminvergabe und Meldungsversand nicht verbunden. TI-Sicherheitsumgebung bleibt Thema der Praxis.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-NW-NR	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HeilBerG NRW §§ 29–31	https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/09022024-heilberufsgesetz-heilberg/	Das Landesgesetz delegiert Berufs- und Notfalldienstordnung an die zuständige Kammer. Für Nordrhein gilt deren eigene Ordnung.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-NW-NR	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 1–2, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Schweigepflicht und Belehrung aller in der Praxis Beschäftigten. Die Belehrung ist schriftlich festzuhalten.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-NW-NR	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 1 Abs. 2 und Anlage 1 zur BO §§ 1–6	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Auch Änderungen von Wohnsitz und Praxisanschrift melden. Anlage 1 § 1 verlangt Anmeldung innerhalb eines Monats.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-NW-NR	Delegation	Norm geprüft	BO § 1 Abs. 1 und ZHG § 1 Abs. 5–6, ZHG § 1	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Nordrhein stellt die persönlich eigenverantwortliche Diagnose und Therapie in § 1 klar. Klinische Delegation ist am Bundesrecht zu prüfen.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-NW-NR	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 3, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Fortlaufende Aufzeichnungen getrennt nach Patienten. Der Text verweist für die Aufbewahrung auf das allgemeine Recht.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-NW-NR	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 1–2, Art. 5/6/9 DSGVO	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Verantwortung für vertraulichen Umgang mit Patientendaten umfasst Aufgabe und Nachfolge. Unterweisung des Praxispersonals schriftlich dokumentieren.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-NW-NR	Notdienst	Norm geprüft	BO § 8	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Notfalldienst und Einzelheiten nach der eigenen Notfalldienstordnung Nordrhein.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-NW-NR	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 2, ggf. § 95d SGB V	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Berufstätige Zahnärzte erhalten und entwickeln ihre Fachkenntnisse durch Fortbildung.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-NW-NR	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	BO Nordrhein § 1 Abs. 4, IfSG § 23 und HygMedVO NRW	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Nordrhein verlangt geeignete Einrichtung und hygienischen Zustand der Praxis. Raumangabe im Kalender belegt das nicht.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-NW-NR	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LDI Nordrhein-Westfalen	https://www.kzvnr.de/praxis/praxis-it/it-sicherheitsrichtlinie-und-dsgvo	LDI Nordrhein-Westfalen. Die KZV Nordrhein ordnet Anforderungen an Information, Einwilligung und IT-Sicherheit ein. Eine Registrierung allein ist keine zweckbezogene Zustimmung.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-NW-NR	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 13 und § 15, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf	Werbung muss sachlich sein. Für ausgewiesene Tätigkeitsschwerpunkte gelten zusätzliche Anforderungen und personelle Zuordnung.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-NW-NR	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzvnr.de/praxis/praxis-it/it-sicherheitsrichtlinie-und-dsgvo	Die KZV Nordrhein nennt die IT-Sicherheitsrichtlinie als praxisbezogene Anforderung. Das Kalenderprodukt dient keiner Übermittlung von GKV-Leistungsdaten.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-NW-WL	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HeilBerG NRW §§ 29–31	https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/09022024-heilberufsgesetz-heilberg/	Gemeinsames Landesgesetz, eigener Kammer- und KZV-Bezirk Westfalen-Lippe. Das Landesgesetz erlaubt kammerbezogene Regelung des Notfalldienstes.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-NW-WL	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-NW-WL	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Die Aufnahme und Änderung ist unverzüglich in Westfalen-Lippe anzuzeigen. Die Kammer kann dies weiter konkretisieren.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-NW-WL	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Die Praxispersonalregel der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-NW-WL	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 4, Änderung amtlich bekannt gemacht August 2025, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://recht.nrw.de/mbnrw/2025-77/	Im August 2025 änderte die Kammer die Fassung zur Kopie der Patientenakte. Die erste Kopie ist grundsätzlich unentgeltlich.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-NW-WL	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 5, Art. 5/6/9 DSGVO	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Die Übertragung oder Aufgabe entbindet den bisherigen Zahnarzt nicht von der Sicherung ordnungsgemäßer Verwahrung nach den gesetzlichen Vorschriften.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-NW-WL	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Teilnahme am kammerrechtlich geregelten Notfalldienst. Reservierter Praxiszeit-Slot ist keine Dienstplaneinteilung.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-NW-WL	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Die BO enthält die Pflicht zur berufsbezogenen Fortbildung ausübender Zahnärzte.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-NW-WL	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 und HygMedVO NRW, Geltungsbereich	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	Westfalen-Lippe unterliegt demselben landesrechtlichen Hygienerecht wie Nordrhein. Eine Terminwarteliste meldet keine Hygieneereignisse.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-NW-WL	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LDI Nordrhein-Westfalen	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	LDI Nordrhein-Westfalen. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-NW-WL	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/berufsordnung-der-zahnaerztekammer-westfalen-lippe-vom-19-november-2005/	Regionale Regelung zu sachlichen Berufsangaben und unzulässiger Werbung berücksichtigt.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-NW-WL	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/it-sicherheitsrichtlinie	KZV Westfalen-Lippe erläutert IT-Sicherheitsregeln auch bei der Nutzung technischer Dienstleister. Ein Termin ist keine Kassenleistungsabrechnung.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-RP	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HeilBG Rheinland-Pfalz §§ 21–22	https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/pdf-downloads/HeilBG_vom_19_12_2014.pdf	Die konsultierte Gesetzesfassung regelt Berufsausübung und Berufspflichten. Die Kammer-BO konkretisiert den zahnärztlichen Bereich.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-RP	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Die BO differenziert in der Schweigepflicht die erforderliche Mitwirkung von Mitarbeitern und sonstigen Personen. Auftragszugriff auf das notwendige Maß begrenzen.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-RP	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2 und § 24	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Beginn, Beendigung und Verlegung der Tätigkeit sind binnen eines Monats der Landeszahnärztekammer mitzuteilen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-RP	Delegation	Norm geprüft	BO § 18a, ZHG § 1	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	§ 18a verlangt ausreichende Qualifikation, bei Tätigkeit am Patienten Anleitung und Aufsicht.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-RP	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Patientenbezogene chronologische Dokumentation grundsätzlich zehn Jahre ab Abschluss und mit den genannten Ausnahmen.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-RP	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Bei objektiv unmöglicher Eigenverwahrung können Aufgaben die Bezirkszahnärztekammer treffen. Getrennte Verwahrung und Zustimmung bleiben wichtig.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-RP	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Regionale Notdienstordnung konkretisiert die Teilnahme. Auch Fortbildung für den regionalen Notdienst ist angesprochen.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-RP	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5 und § 23, ggf. § 95d SGB V	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Berufliche Fortbildung ist verpflichtend. Das besondere Fortbildungssiegel ist freiwillig.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-RP	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 Abs. 3 und 5, ergänzend MedHygVO Rheinland-Pfalz	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	Infektionsprävention bezieht sich auf die Einrichtung und die konkrete Behandlung. Der Zeitvorschlag ist keine Infektionsanamnese.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-RP	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfDI Rheinland-Pfalz	https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/datenschutz/Dokumente/Publikationen/Praxistipp_08_Dienstleister_Terminverwaltung.pdf	LfDI Rheinland-Pfalz. Der Praxistipp zum Terminverwaltungsdienst verlangt bei Erinnerungen eine vorherige Einwilligung und Berücksichtigung des gewünschten Kommunikationswegs.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-RP	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 20 und § 22, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://lzk.de/fileadmin/user_upload/Downloads/LZK/Berufsrecht/Berufsordnung_VV_2024.pdf	Sachangemessene Information und gesonderte Regeln für Tätigkeitsschwerpunkte. Übermittlung einer Terminerinnerung ist kein Freibrief für Zusatzangebote.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-RP	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung/kassenzahnaerztliche-vereinigungen	Die KZV Rheinland-Pfalz verweist auf Datenschutz und IT-Sicherheit in der vertragszahnärztlichen Praxis. Aus dieser Publikation folgt keine Freigabe einer Cloud-Anbindung.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-SL	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	SHKG Saarland §§ 16–17	https://www.aerztekammer-saarland.de/files/153CCDE0AB0/Heilberufekammergesetz.pdf	§ 16 betrifft die Berufspflichten der Kammermitglieder. Bezug zur zahnärztlichen Fachabteilung beim Auftritt der Praxis.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-SL	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	§ 7 Abs. 3 verlangt Belehrung des Praxispersonals und deren Dokumentation.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-SL	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	Aufnahme und Änderung sind innerhalb von zwei Wochen bei der Ärztekammer, Abteilung Zahnärzte, anzuzeigen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-SL	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	Die Praxispersonalregel der Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-SL	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1 und 4, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	Die März-2025-Fassung schließt Modelle in die Aufbewahrungsregel ein und trennt Akteneinsicht bzw. Kopien.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-SL	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	Getrennt gesicherte Dokumentation bei Aufgabe und Einwilligung vor Einsicht durch die verwahrende Praxis.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-SL	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	Notfalldienstordnung regelt Einrichtung und Durchführung. Fehlende Vorleistung hindert die Notfallbehandlung nicht.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-SL	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	Zahnärzte haben ihre für den Beruf erforderlichen Kenntnisse durch Fortbildung weiterzuentwickeln.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-SL	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 Abs. 3 und 5, Landesverordnung zur Hygiene ergänzend	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	Eine Terminbestätigung übernimmt keine Freigabe von Raum, Material oder Personal für die saarländische Praxis.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-SL	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-SL	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO §§ 20, 21 und 21a, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://zaek-saar.de/cntx_media/files/gvZ46PxI/2025_03_Berufsordnung.pdf	§ 20 behandelt Qualifikationen, § 21 sachliche Werbung. § 21a verpflichtet auf Anfrage zu klaren Preis- und Zulassungsinformationen für EU-Staatsangehörige.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-SL	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://kzv-saarland.de/praxen/rechtliches	Die KZV Saarland veröffentlicht Verträge, Notfalldienst- und Honorarregelungen. Der Kalender beantragt keine Honorarvorschüsse und verarbeitet keine Kassenziffern.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-SN	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	SächsHKaG vom 5. Juli 2023, § 20 Abs. 1	https://recht.sachsen.de/vorschrift/20140	Die Neufassung von 2023 betrifft Berufspflichten einschließlich Notfall- und Bereitschaftsdienst in der ambulanten Versorgung.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-SN	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Sachsen schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-SN	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Aufnahme und Änderung sind der Kammer gemäß Meldeordnung unverzüglich anzuzeigen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-SN	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Die Praxispersonalregel der Landeszahnärztekammer Sachsen knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-SN	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Behandlungsmaßnahmen und Befunde patientenbezogen chronologisch dokumentieren. Frist und Ausnahmen hängen von den Unterlagen ab.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-SN	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Die übernehmende verwahrende Praxis hält fremde Akten getrennt. Einblick und Weitergabe sind an Einverständnis gebunden.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-SN	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Die sächsische BO verweist auf die zahnärztliche Notfalldienstordnung für den Freistaat Sachsen.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-SN	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Das Kammermitglied muss seine zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse durch Fortbildung erhalten.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-SN	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	SächsMedHygVO, Geltungsbereich und IfSG § 23	https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12499.2	Sachsen regelt unter anderem baulich-funktionelle und technische Anforderungen. Der Terminversand erfasst keine Anlagen oder Hygienedaten.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-SN	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-SN	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/LZKS/Rechtsgrundlagen/2024-11-23_Berufsordnung_der_LZKS.pdf	Berufswidrige Werbung insbesondere durch Anpreisung und Irreführung ist auch durch Dritte unzulässig.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-SN	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Praxis/KZVS/Praxisfuehrung/IT-Sicherheitsrichtlinie/KZBV_BZAEK_2021-06_Leitfaden_Datenschutz_IT-Sicherheit_V3__1_.pdf	Der regionale Leitfaden grenzt eine elektronische Onlineabrechnung vom übrigen Praxisbetrieb ab. Das Erinnerungsmodul liefert keine Abrechnungsdatei.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-ST	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	KGHB-LSA § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1–3 und § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 (GVBl. 1994 S. 836–837); § 19 Abs. 2 Nr. 5, Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern 09.12.2009 Art. 4 und 7, GVBl. LSA Nr. 24 vom 21.12.2009 S. 644, 646–647	https://www.salzlandkreis.de/media/6238/kinderschutzgesetz-lsa.pdf	Die Originalfassung erfasst gewissenhafte Berufsausübung, Fortbildung, Notfalldienst und berufsrechtliche Aufzeichnungen. § 20 bezieht Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung ein. Der seit 22.12.2009 geltende Ergänzungstext verpflichtet Zahnärzte zum Achten auf Anzeichen von Kindesgefährdung und ggf. Schutzmaßnahmen.	Onlineversand an volljährige Selbstbucher. Kinder/Vertretungsfälle persönlich an die Praxis leiten. Die Software bewertet mögliche Gefährdungen nicht. Medizinische Dokumentation und erforderliche Maßnahmen liegen bei der Praxis.	Stammfassung und Änderungsnorm im jeweiligen Original sowie spätere Wiedergabe von § 19 geprüft. Vollständige aktuelle Konsolidierung einschließlich übriger Berufspflichten sowie der konkreten Eskalationswege bleibt offen.
DE-ST	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-ST	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Auch die Beteiligung an einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft fällt nach dem konsultierten Text unter die Änderungsanzeige.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-ST	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Die Praxispersonalregel der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-ST	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1 und 4, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Personenbezogene Dokumentation, Mindestaufbewahrung mit Vorbehalten und Regelung zur ersten Kopie.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-ST	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Grundsätzlich schriftliches Einverständnis der Patienten vor Übergabe. Ersatzweise verbleiben die Unterlagen beim bisherigen Inhaber oder, falls unmöglich, getrennt und gesperrt beim Verwahrer.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-ST	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Die BO bezeichnet die Notfalldienstordnung ausdrücklich als Anlage.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-ST	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Fortbildung ist dem ausübenden Zahnarzt persönlich auferlegt.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-ST	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 Abs. 3 und 5, regionale MedHygVO zusätzlich	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	Der Softwarebetrieb in Sachsen-Anhalt enthält keine Behandlung und keine Prüfung des Hygieneplans.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-ST	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; LfD Sachsen-Anhalt	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	LfD Sachsen-Anhalt. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-ST	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.zaek-sa.de/download/79/ordnungen/9612/berufsordnung-der-zaek-sa.pdf	Sachliche Information ist zulässig. Die Praxis darf berufswidrige Werbung auch durch Dritte nicht unterstützen.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-ST	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzv-lsa.de/files/Inhalte/ZN/2022/zn_09_2022.pdf	Das gemeinsame Landesmaterial zur Praxisdigitalisierung unterscheidet Kartei, Abrechnung und andere IT-Dienste. Terminerinnerungen nutzen keine KZV-Abrechnungsdaten.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-SH	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	HBKG Schleswig-Holstein § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 31 Abs. 3 Nr. 8, § 32 Abs. 1–3; ÄndG 29.03.2022 Art. 1 Nrn. 3, 20, 21 und Art. 2; GVOBl. SH Nr. 7 vom 19.05.2022 S. 489, 491, 497	https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/mm/gvobl_jahrgang_2022/GVOBl_2022.pdf	Im amtlichen Jahrgang gelesen: Die Kammer regelt und überwacht die Berufspflichten, der geänderte Verweis zum Notdienst führt zu § 75 Abs. 1b SGB V. Weiterbildungsbezeichnungen nach § 32 dürfen nur mit Anerkennung geführt werden. Inkrafttreten der Novelle am 20.05.2022.	Behandlerbezeichnung auf dem Buchungsprofil nur nach Nachweis. Kammer- und KZV-Notdienst bleiben gesonderte Aufgaben. Ein digitaler Kalender bestätigt weder Weiterbildungsanerkennung noch Einteilung zum Notdienst.	Die verkündeten Änderungen sind verifiziert. Vollständige aktuelle Wortfassung sämtlicher §§ 29–32 und eventuell spätere Änderungen weiter kontrollieren.
DE-SH	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein schützt anvertraute Informationen vor unbefugter Offenbarung. Dies erfasst auch die Weitergabe der Tatsache einer Behandlung.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-SH	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Aufnahme und Änderungen sind der Zahnärztekammer unverzüglich mitzuteilen.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-SH	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Die Praxispersonalregel der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-SH	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 1, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Chronologische Behandlungsdokumentation mindestens zehn Jahre ab Behandlungsabschluss, sofern keine Abweichung gilt.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-SH	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12 Abs. 5, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Die Lesefassung stellt bei Übernahme auf getrennte Verwahrung und Einverständnis für Einsicht ab.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-SH	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14 und Anlage 2	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Zwei zeitliche Fassungen der Anlage im selben Dokument. Der ab 2019 geregelte Notfallbereitschaftsdienst ist von der davor geltenden Fassung zu unterscheiden.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-SH	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Individuelle berufliche Fortbildung wird vom Kammermitglied selbst verantwortet.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-SH	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	MedIpVO Schleswig-Holstein, Geltungsbereich und IfSG § 23	https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/infektionsschutz/Downloads/Infektionsschutz_Hygiene_MedIPVO.pdf?__blob=publicationFile&v=1	Die Verordnung betrifft Infektionsprävention in Einrichtungen. Elektronischer Terminkontakt simuliert keine Hygienekontrolle.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-SH	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-SH	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21 Abs. 1–3, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.zahnaerzte-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Berufsordnung_Lesefassung.pdf	Die Regelung erwähnt die Homepage ausdrücklich. Anpreisende, vergleichende, herabsetzende oder irreführende Werbung ist unzulässig.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-SH	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.kzv-sh.de/wp-content/uploads/2022/01/KZBV_BZAEK_2021-06_Leitfaden_Datenschutz_IT-Sicherheit_V3.pdf	Die KZV Schleswig-Holstein stellt einen Leitfaden zur IT-Sicherheit einschließlich Praxissoftware bereit. Link oder Webkalender übermitteln keine Abrechnungsdatei.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
DE-TH	Heilberufs- und Kammergesetz	Norm geprüft	ThürHeilBG § 20 Abs. 1	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/Versorgungswerk/HeilBerG_TH_2002.pdf	Gewissenhafte Berufsausübung ist Pflicht des Kammermitglieds. Die Kammerlesefassung dokumentiert den Normtext, keine freie Softwarezulassung.	Praxis, Berufsträger und konkreter Kammerbezirk sind getrennt vom technischen Betreiber festzulegen.	Zitierte Vorschrift gelesen. Vollständige Gesetzesänderungskontrolle und Berufsberechtigung der einzelnen Praxis bleiben getrennte Nachweise.
DE-TH	Berufsordnung	Norm geprüft	BO § 7, § 203 StGB, Art. 28/32 DSGVO	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Die Belehrung der in der Praxis tätigen Personen über ihre Verschwiegenheit ist zu dokumentieren.	Nachricht neutral halten, Adressat und Kanal bestätigen, Berechtigungen beschränken und Dienstleister nur für die Praxis einsetzen.	Für reale Empfänger AV-Vertrag, Verpflichtung der mitwirkenden Personen, Unterauftragskette und technische Maßnahmen tatsächlich belegen.
DE-TH	Meldeordnung	Norm geprüft	BO § 3 Abs. 2	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Jede Änderung sowie Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich an die Landeszahnärztekammer melden.	Der Kalender erledigt keine Kammermeldung. Praxisstandort und Verantwortlichen vor Buchungs- und Versandaktivierung bestätigen.	Meldung und Dokumente verbleiben bei der Praxis. Nur zitierter Regelungsausschnitt geprüft, weitere Formular- und Fristvorgaben nicht vollständig erhoben.
DE-TH	Delegation	Norm geprüft	BO § 19, ZHG § 1	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Die Praxispersonalregel der Landeszahnärztekammer Thüringen knüpft den Einsatz an die fachliche Eignung. Organisatorische Empfangstätigkeit ist von der Durchführung zahnheilkundlicher Maßnahmen zu unterscheiden.	Team kann Termine administrieren. Individuelles Recall-Intervall ist eine Praxisentscheidung. Keine Diagnose, Triage oder automatisierte Behandlungsempfehlung.	Berufsqualifikationen, Aufsicht und konkreten betrieblichen Auftrag prüft die Praxis. Bei medizinischen Automationen gesonderter Review.
DE-TH	Dokumentation	Norm geprüft	BO § 12, BGB §§ 630f–630g, Art. 15 DSGVO	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Zehn Jahre ab Abschluss der Behandlung nach dem gelesenen Text und gegebenenfalls abweichende Spezialregeln. Ältere Kostenangaben nicht unverändert anwenden.	Kalender-, Versand- und Widerrufsprotokolle nach Zweck begrenzen. Behandlungsrelevantes im PVS sichern. Zugriff und Export einzelner Daten ermöglichen.	Aufbewahrung nach Datenart und Zweck belegen. Medizinische Zehnjahresfrist nicht pauschal auf Kontaktadresse oder Versandlog anwenden.
DE-TH	Praxisaufgabe und Nachfolge	Norm geprüft	BO § 12, Art. 5/6/9 DSGVO	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Fremdunterlagen bleiben unter Verschluss und getrennt. Einverständnis des Patienten vor Einsicht oder Weitergabe.	Bei Aufgabe Versand stoppen, laufende Jobs deaktivieren und Rechte des Nachfolgers trennen. Kein pauschaler Export an Käufer oder Mitnutzer.	Aufbewahrenden, rechtmäßigen Zugriff, Übergabestichtag, Export und Löschung außerhalb der Anwendung mit der Praxis klären.
DE-TH	Notdienst	Norm geprüft	BO § 14	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Die Kammer verwendet den Begriff Notfallvertretungsdienst und verweist auf dessen gesonderte Ordnung.	Für akute Beschwerden eigenen örtlichen Notdienstweg in der Praxis prüfen. Online-Recall und Erinnerungen ohne Zusage einer Notfallversorgung.	Aktuelle Rufnummer, Quelle, Öffnungszeiten und Dienstplan der einzeln teilnehmenden Praxis außerhalb des Kalenders prüfen.
DE-TH	Fort- und Weiterbildung	Norm geprüft	BO § 5, ggf. § 95d SGB V	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Berufliche Fortbildung bleibt Pflicht des Behandlers.	Keine Fortbildung, Zertifizierung oder Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen durch den Kalender. Qualifikationen im Behandlerprofil nur auf Nachweis.	Kammerweiterbildungsordnung und individuelle Titelführung erst prüfen, wenn eine Qualifikation im Kalender öffentlich angezeigt wird.
DE-TH	Hygiene und Gesundheitsschutz	Umfang geprüft	IfSG § 23 Abs. 3 und 5, ThürmedHygVO zusätzlich	https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html	Thüringer Hygieneregeln greifen an der Einrichtung beziehungsweise Behandlung an. Der Kalender terminiert, ohne medizinische Hygieneanweisungen zu erzeugen.	Kein Hygieneplan, keine Instrumenten-, Sterilisations- oder Raumfreigabe. Organisatorische Sperrzeiten kann die Praxis selbst setzen.	Begrenzte Funktionsabgrenzung. Lokale Hygienepflichten verbleiben bei der Einrichtung. Detaillierte regionale Normkontrolle bei entsprechenden Funktionen nachholen.
DE-TH	Datenschutzaufsicht	Umfang geprüft	Art. 5–7, 9, 13, 28, 32, 55, 77 DSGVO, DSK 16.06.2025; Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit	https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf	Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für Terminverwaltung durch Dienstleister gilt das DSK-Positionspapier. Weder die Bereitstellung eines anonymen Buchungswegs noch ein Praxisvertrag erteilt pauschale Erlaubnis für SMS/E-Mail an Patienten.	Vorab verständlich informieren. Zielkontakt, Kanal und Zwecke einzeln bestätigen lassen. Termin lässt sich ohne Erinnerung nutzen. Widerruf, Nachweis und Unterstützung von Betroffenenrechten einplanen.	DSK und Kammerhinweise sind Behördenauslegung. Lokale Zuständigkeit für konkrete Verantwortliche/Provider, Cloudstandort und Verträge im Einzelfall belegen.
DE-TH	Berufsbezogene Werbung	Norm geprüft	BO § 21, UWG § 7, ggf. HWG § 3	https://www.lzkth.de/fileadmin/user_upload/4_dokumente/satzungen_und_ordnungen/lzkth_berufsordnung.pdf	Sachangemessene Informationen über die Berufstätigkeit sind zulässig. Berufswidrige Werbung Dritter darf die Praxis nicht dulden.	Terminerinnerung an einen feststehenden Termin von individuell vereinbartem Recall trennen. Keine Leistungen, Rabatte oder pauschalen Reaktivierungsnachrichten bewerben.	Aus fehlender ausdrücklicher Formklausel in dieser Fundstelle folgt keine generelle Freigabe. Zweck, Kanal, Einwilligung und Werbecharakter im Einzelfall abgleichen.
DE-TH	Regionale vertragszahnärztliche Regeln	Umfang geprüft	BMV-Z, SGB V §§ 75, 82, 95d, 390/393; regionale KZV	https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung/kassenzahnaerztliche-vereinigungen	Im Anwendungsumfang keine vertragszahnärztliche Abrechnung in Thüringen. Übernahme einer Abrechnungsschnittstelle müsste gesondert mit KZV und PVS überprüft werden.	Keine BEMA-/GOZ-Abrechnung, TI-Abrechnung oder KZV-Einreichung. Sicherheitspflichten bei Integration in Praxis-IT und Cloud-Nutzung separat bewerten.	Kein Vollabgleich sämtlicher KZV-Verträge. PVS-Kopplung, Auftragsverarbeitung und ggf. Cloud-Nachweise für die konkrete Praxis beibringen.
US-AL	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Verwahrung und Herausgabe von Patientenunterlagen durch den Arzt bzw. die Gruppenpraxis.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-AL	Berufszulassung	Norm geprüft	Ala. Code §34-9-3	https://alison.legislature.state.al.us/files/pdf/eopa/audit_reports/25_s_08_25S-08-Dental%20Examiners%20Sunset%20Report.pdf	Zum Ausüben von Zahnheilkunde ist grundsätzlich die entsprechende Lizenz oder Erlaubnis nötig. Die Praxisbestätigung ist kein persönlicher Lizenznachweis.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-AL	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-AL	Teledentistry	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-AL	Patientenakten	Norm geprüft	270-X-2-.26(2)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Grundsätzlich fünf Jahre ab letztem professionellem Patientenkontakt. Laufende Verfahren und Laboraufträge haben eigene Regeln.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AL	Minderjährige	Norm geprüft	270-X-2-.26(2)(a)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Für Minderjährige gilt der spätere Zeitpunkt aus einem Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit und fünf Jahren ab letztem professionellem Kontakt. Das Landesrecht bestimmt das Volljährigkeitsalter.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AL	Aktenzugang	Norm geprüft	270-X-2-.26(1)(d),(3)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Bei schriftlichem Antrag des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters ist eine Kopie an den Patienten oder die benannte Person zu geben. „Promptly“ ist für Verwendungen dieses Wortes als 30 Kalendertage definiert. Absatz 3 selbst nennt für den hier beschriebenen Kopienanspruch keine Frist.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AL	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	270-X-2-.26(4) ff.	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Aktenvernichtung und erforderliche Patientenbenachrichtigung sind an die dort genannten Bedingungen geknüpft. Ein Betreiberwechsel gibt keine automatische Löschung frei.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AL	State Privacy Laws	Norm geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26(3)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Zahnärztliche Akten sind grundsätzlich vertraulich. Zustimmung bzw. eine ausdrücklich erfasste Empfänger- oder Weitergabebefugnis ist vor Offenlegung zu beurteilen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-AL	Data Breach Laws	Norm geprüft	Ala. Code §§8-38-4 bis -6	https://alison.legislature.state.al.us/code-of-alabama?section=8-38-5	§8-38-5 regelt die Benachrichtigung betroffener Personen bei einschlägigem Datenverlust und angemessen wahrscheinlichem erheblichen Schaden; 45-Tage-Grenze mit normiertem Auslöser beachten.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-AL	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-AL	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Ala. PSC r. 770-X-5-.31(1)(o),(2); zusätzlich Ala. Code §8-19A-3	https://admincode.legislature.state.al.us/api/chapter/770-X-5	Der geltende PSC-Text definiert Telephone Solicitation hier ausdrücklich als Sprachkommunikation mit Absatz-/Investitionsziel. Der amtlich veröffentlichte Alabama Telemarketing Act regelt daneben kommerzielle Solicitations. Der Änderungsentwurf HB427 ist kein Nachweis geltender SMS-Ausweitung.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Einstufung einer reinen, erbetenen Textnachricht nach allen übrigen Regeln und etwaige Gesetzesänderung offen. Kein Freibrief für Werbe-SMS. Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-AL	Verschreibung	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AL	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AL	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AL	Fortbildung	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AL	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-AL	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Ala. Admin. Code r. 270-X-2-.26 (fachlicher Bezug)	https://admincode.legislature.state.al.us/api/rule/270-X-2-.26	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-AK	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Zahnärztliche Leistungen und berufsrechtlich relevante Dokumentation werden vom staatlichen Board geregelt.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-AK	Berufszulassung	Norm geprüft	AS §08.36.100	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	In Alaska ist eine Berufslizenz erforderlich; §§08.36.238 und .254 enthalten besondere Fälle. Terminversand erteilt keine fachliche Zulassung.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-AK	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-AK	Teledentistry	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-AK	Patientenakten	Norm geprüft	12 AAC 28.906(1)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Unvollständige oder nicht lesbare klinische Dokumentation sowie verweigerte Board-Inspektion können disziplinarische Folgen haben.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AK	Minderjährige	Norm geprüft	AS 25.20.025(a)(1)–(3)	https://www.akleg.gov/statutesPDF/Title-25.pdf	Ein selbstständig lebender Minderjähriger mit selbst verwalteten Finanzen kann in eigene zahnärztliche Versorgung einwilligen. Weitere besondere Fälle betreffen fehlende Erreichbarkeit/Entscheidung eines Vertreters und Minderjährige, die selbst ein Kind haben.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-AK	Aktenzugang	Norm geprüft	12 AAC 28.906(2)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Nach schriftlicher Anfrage von Patient oder Guardian müssen Kopien der vollständigen vorliegenden Akten innerhalb von 30 Tagen herausgegeben werden.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AK	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	AS 08.36.367(b)–(d); 12 AAC 28.956(i) bei Kooperationen	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Wenn die gesamte Beteiligung in den gesetzlich bezeichneten Nachlass-/Vertretungsfall übergeht, kann sie zunächst 24 Monate gehalten werden. Auf 30-Tage-Mitteilung sieht das Gesetz weitere 24 Monate vor. Klinische Patientenakten sind vom bloßen Eigentum Dritter an Praxisgütern ausdrücklich ausgenommen.	Vertretungsstellung und zeitliche Zulässigkeit der Inhaberschaft prüfen. Ein Kauf von Website, Mobiliar oder Geräten verschafft keinen Zugriff auf klinische Akten. Daneben bei fortgeführten Organisationen den aktiven Dental Director verifizieren.	Allgemeine Vorlauffrist einer regulären Praxisschließung bleibt offen. Nachlass, Fortführung und sale of assets jeweils getrennt einordnen.
US-AK	State Privacy Laws	Norm offen	12 AAC28.905(b), 28.906(2); AS45.48.500–590 aktueller Volltext noch offen	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Amtliche Dentalsammlung Revision 23.09.2026 gelesen: übernimmt für Zahnärzte ADA-Kodex mit Stand November 2018 und verlangt Aktenkopien binnen 30 Tagen nach schriftlichem Patienten-/Vormundantrag. Dies belegt noch nicht sämtliche heutigen Datenschutz- oder Offenlegungsregeln. Direkter AS45.48-Abruf lieferte nur Inhaltsverzeichnis/403.	Adresse/Kanal bestätigen, Daten minimieren, Aktenanfragen an Praxis routen; sichere Löschung mit Aufbewahrung/Holds abgleichen.	Adoptierten 2018-Kodex und aktuellen AS45.48.500–590 mit Datenbegriff/Ausnahmen vollständig beschaffen. Gegenwärtige ADA-Webfassung nicht ohne Versionsprüfung als 2018-Recht ausgeben; keine Datenschutzfreigabe aus fehlendem Abruf.
US-AK	Data Breach Laws	Norm geprüft	AS 45.48.010, .020, .030	https://www.akleg.gov/basis/statutes.asp?media=print&secStart=45.48.010&secEnd=45.48.095	Eigentümer/Lizenznehmer personenbezogener Daten von Einwohnern müssen einen erfassten Vorfall zügig ohne unangemessene Verzögerung melden. Dateninhaber und reiner Verarbeiter werden unterschiedlich behandelt.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-AK	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-AK	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	AS 45.50.475(a),(g)	https://www.akleg.gov/basis/statutes.asp?media=print&secStart=45.50.475&secEnd=45.50.475	Das Verbot betrifft u.a. registrierte oder widersprechende Teilnehmer und unerbetene automatisierte Werbung. Bestellte Erinnerungen separat von Werbung protokollieren.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-AK	Verschreibung	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AK	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AK	Infektionsschutz	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AK	Fortbildung	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AK	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-AK	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	AS 08.36, 12 AAC 28; insb. 12 AAC 28.905 (fachlicher Bezug)	https://www.commerce.alaska.gov/web/portals/5/pub/dentalstatutes.pdf	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-AZ	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Für Diagnosen, Untersuchungen und Behandlungen verlangt die Norm zeitnahe, lesbare Aufzeichnungen sowie definierte Aufbewahrung und Übergabe.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-AZ	Berufszulassung	Norm geprüft	A.R.S. §32-1231	https://www.azleg.gov/ars/32/01231.htm	Ausnahmen von der Berufsregel sind eng auf gesetzliche Situationen begrenzt, darunter bestimmte auswärtige Berufsträger bei Weiterbildung. Ein Konto begründet keine Ausnahme.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-AZ	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-AZ	Teledentistry	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-AZ	Patientenakten	Norm geprüft	A.R.S. §32-1264(A),(E)(1)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Zeitnahe dauerhafte Dokumentation, Ausdruckfähigkeit elektronischer Akten. Bei Erwachsenen mindestens sechs Jahre seit letzter Zahnbehandlung durch diesen Anbieter.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AZ	Minderjährige	Norm geprüft	A.R.S. §32-1264(E)(2)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Für Kinder ist das spätere Datum maßgeblich: drei Jahre nach dem 18. Geburtstag oder sechs Jahre seit der letzten Versorgung.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AZ	Aktenzugang	Norm geprüft	A.R.S. §32-1264(D)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Auf schriftlichen Antrag binnen 15 Geschäftstagen lesbare und diagnostisch geeignete Kopien an Patient oder andere berechtigte Fachperson übertragen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AZ	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	A.R.S. §32-1264(H)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Bei Ruhestand, Verkauf oder Schließung müssen angemessene Maßnahmen die gesetzliche Aktenaufbewahrung sichern.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AZ	State Privacy Laws	Norm geprüft	A.R.S. §12-2292(A)	https://www.azleg.gov/ars/12/02292.htm	Medizinische und Zahlungsunterlagen sind privilegiert und vertraulich. Freigabe nur, soweit Gesetz oder schriftliche Berechtigung dies erlauben. Weitergehende Ausnahmen in den Anschlussnormen prüfen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-AZ	Data Breach Laws	Norm geprüft	A.R.S. §18-552(A),(B)	https://www.azleg.gov/ars/18/00552.htm	Die Pflicht unterscheidet Ermittlungen beim Sicherheitsvorfall von der Feststellung eines Breach; ab letztgenannter Feststellung läuft regelmäßig eine 45-Tage-Frist.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-AZ	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	A.R.S. §13-3005	https://www.azleg.gov/ars/13/03005.htm	Die Norm erfasst das Abfangen bestimmter mündlicher und elektronischer Kommunikation mit Voraussetzungen und Ausnahmen. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-AZ	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	A.R.S. §44-1271, Definition Telephone Solicitation	https://www.azleg.gov/ars/44/01271.htm	Die Definition ist an die Ansprache eines Verbrauchers zum Verkauf und an die Kommunikationsweise gebunden. Eine Behandlungserinnerung kann andere Merkmale haben als eine Absatzkampagne.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-AZ	Verschreibung	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AZ	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AZ	Infektionsschutz	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AZ	Fortbildung	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AZ	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-AZ	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	A.R.S. §32-1264(A)–(H) (fachlicher Bezug)	https://www.azleg.gov/ars/32/01264.htm	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-AR	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Das Landesgesetz und Board-Regeln erfassen die Berufsausübung. Bei Mobilpraxen gelten ausdrücklich bezeichnete Bedingungen für die Beendigung des Betriebs.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-AR	Berufszulassung	Norm geprüft	Ark. Code §17-82-301(a), Ausnahmen §17-82-302	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Zahnheilkunde und Dentalhygiene erfordern grundsätzlich eine zuvor vom Board erteilte Lizenz. Die gesonderten Ausnahmen ändern die Rolle des bloß disponierenden Empfangs nicht.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-AR	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-AR	Teledentistry	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-AR	Patientenakten	Norm geprüft	17 CAR §115-1803(b)–(d), mobiles/portables Angebot	https://codeofarrules.arkansas.gov/Rules/Rule?chapterID=84&levelType=section&partID=418&sectionID=24386&subChapterID=109&subPartID=3964&titleID=17	Für mobile Einrichtungen sind Patientenunterlagen zugänglich zu halten, auch für die Übergabe an weiterbehandelnde Zahnärzte. Diese Regel allein belegt keine einheitliche Aktenfrist stationärer Privatpraxen.	Mit der Praxis festlegen, welche Informationen als Teil der Patientenakte im Praxissystem zu sichern sind. Kalenderexport und vollständige klinische Akte getrennt führen.	Evidenz erfasst mobile Einrichtungen. Eigenständige allgemeine Aufbewahrungs- und Inhaltsvorschriften stationärer Praxen bleiben offen.
US-AR	Minderjährige	Norm geprüft	Arkansas Dental Board, Rules and Regulations, Art. XIX, Abschnitt E, Collaborative Care Permit – Consent Form	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Vor der beschriebenen kooperativen Dentalhygiene muss der Patient oder bei Minderjährigen ein Elternteil bzw. Guardian das Formular unterschreiben. Diese spezielle Versorgungsform begründet keine automatische Berechtigung zum Empfang sämtlicher Erinnerungen.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-AR	Aktenzugang	Norm geprüft	17 CAR §115-1803(d)	https://codeofarrules.arkansas.gov/Rules/Rule?chapterID=84&levelType=section&partID=418&sectionID=24386&subChapterID=109&subPartID=3964&titleID=17	Mobile Einrichtungen müssen Akten bei gewünschtem Behandlerwechsel dem Patienten und nachfolgenden Zahnarzt verfügbar machen. Die Bestimmung setzt für diesen Vorgang keine allgemeine Frist für sämtliche Privatpraxen.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Evidenz erfasst mobile Einrichtungen. Landesrechtliche allgemeine Privatpraxis-Anlässe und Fristen bleiben offen.
US-AR	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Ark. Code §§17-82-606, -607	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Für mobile Dentalstellen: Verkauf binnen zehn Tagen per Einschreiben dem Board melden; Beendigung mindestens 30 Tage vorher melden, Patienten und Aktenzugang berücksichtigen. Nicht pauschal stationären Praxen zuordnen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-AR	State Privacy Laws	Norm geprüft	Ark.DentalBoard Rules Art.X(B), ADH-SammlungMai 2025; A.C.A.4-110-103–104 ergänzend	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Art.X(B) stuft vorsätzlichen Verrat beruflicher Geheimnisse als unprofessionelles Verhalten ein. Gelesener zusätzlicher amtlicher Codeabdruck mit Stand 2025 enthält in 4-110-104 angemessene Sicherheit und unlesbare Entsorgung nicht mehr benötigter Kundendaten; 4-110-103 erfasst unter anderem identifizierende medizinische Informationen.	Bestätigte Zielkontakte, neutrale Inhalte und Rollenrechte; Sicherheits-/Löschverfahren und Dienstleister kontrollieren. Behandlungsakte/Holds von Löschwunsch trennen.	Dentalnorm geprüft. Ergänzender Codeabdruck: https://arkansasosd.com/wp-content/uploads/Personal-Information-Protection-Act.pdf ; Änderungen seit dessen 2025-Stand und Daten-/Ausnahmenzuordnung vor realem Betrieb gegen aktuelle Codefassung prüfen. Keine vollständige SaaS- oder Offenlegungsfreigabe.
US-AR	Data Breach Laws	Umfang geprüft	Ark. Code §4-110-105; Arkansas Attorney General	https://arkansasag.gov/divisions/public-protection/identity/security-or-data-breach/	Der Attorney General nennt eine eigene Meldung bei mehr als 1.000 betroffenen Arkansas-Einwohnern. Normwortlaut und Friststart vor Anwendung ergänzen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-AR	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-AR	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Ark. Code §4-99-403; Act 1465 (1999) §3(b),(e)	https://www.arkleg.state.ar.us/Home/FTPDocument?path=%2FACTS%2F1999%2FPublic%2FACT1465.pdf	Absatz-, Miet-, Investitions- und Spendenanregung per Anruf/Nachricht fällt in die Definition. Ausgenommen sind vorherige ausdrückliche schriftliche Einladung/Erlaubnis und die definierte Geschäftsbeziehung mit finanzieller Transaktion innerhalb 36 Monaten. Eine bloße vorherige Akquise genügt nicht.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Aktuelle Bereichsanwendung auf den konkreten digitalen Nachweis, zusätzliche Vorschriften und tatsächliche Empfängersituation einzeln prüfen. Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-AR	Verschreibung	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AR	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AR	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AR	Fortbildung	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-AR	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-AR	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Arkansas Dental Practice Act, Ark. Code t. 17 ch. 82; Regelwerk des Board (fachlicher Bezug)	https://healthy.arkansas.gov/wp-content/uploads/May-2025-Dental-Practice-Act.pdf	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-CA	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Erbrachte Leistungen müssen den tatsächlich Behandelnden und dem Behandlungstag zugeordnet werden.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-CA	Berufszulassung	Norm geprüft	16 CCR §1017.2(a)–(c), genehmigte Änderung 2024; Cal. Bus. & Prof. Code §462(b)(1)	https://dbc.ca.gov/formspubs/replinactive_noara.pdf	Ein inaktiver Status setzt voraus, dass keine aktiv lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Reaktivierung erfordert einen Antrag und Fortbildungsnachweise. Die Zahlung der Erneuerungsgebühr allein ersetzt den aktiven Status nicht.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-CA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-CA	Teledentistry	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-CA	Patientenakten	Norm geprüft	Cal. BPC §1683	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Leistungserbringer identifizieren und zugehörige Behandlungseinträge datieren. Terminstatus ist kein Nachweis der ausgeführten Behandlung.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CA	Minderjährige	Norm geprüft	Cal. Family Code §6922(a)–(c)	https://www.chhs.ca.gov/wp-content/uploads/2017/06/Committees/California-Child-Welfare-Council/CSEC-Program-Convening/CA-Moinior-Consent-and-Confidentiality-Laws.pdf	Ab 15 kann ein Minderjähriger bei getrennter Lebensführung von Eltern/Guardian und eigener Verwaltung seiner Finanzen selbst in zahnärztliche Behandlung einwilligen. Alter allein erfüllt die Voraussetzungen nicht.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-CA	Aktenzugang	Norm geprüft	Cal. HSC §123110(a),(b),(d),(e)	https://leginfo.legislature.ca.gov/faces/codes_displaySection.xhtml?sectionNum=123110.&lawCode=HSC	Einsicht grundsätzlich binnen fünf Arbeitstagen; gewöhnliche Kopie innerhalb von 15 Tagen, bestimmte begünstigte Kopieranfragen innerhalb von 30 Tagen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Cal. BPC §1680(u)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_11.pdf	Bei Behandlungsbeendigung sind schriftliche Mitteilung und Gelegenheit zur Weiterversorgung relevant. Die Board-Empfehlung von gewöhnlich 30 Tagen ist keine allgemeine fixe Pflichtfrist.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CA	State Privacy Laws	Norm geprüft	Cal. Civ. Code §56.10(a)–(c), CMIA	https://leginfo.legislature.ca.gov/faces/codes_displaySection.xhtml?sectionNum=56.10.&lawCode=CIV	Ein erfasster Anbieter oder Contractor darf medizinische Informationen grundsätzlich nur nach Autorisierung offenlegen. Zwingende und erlaubte Offenlegungen sind in der Norm getrennt geregelt.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-CA	Data Breach Laws	Norm geprüft	Cal. Civ. Code §1798.82(a)(1)–(2),(b),(c),(f); SB 446, ch. 319 (2025), ab 2026	https://leginfo.legislature.ca.gov/faces/billTextClient.xhtml?bill_id=202520260SB446	Eigentümer/Lizenznehmer melden bei erfasster unbefugter Erlangung grundsätzlich binnen 30 Kalendertagen ab Entdeckung bzw. Bekanntgabe an betroffene kalifornische Einwohner. Gesetzlich bestimmte Verzögerungsgründe sind möglich. Ist eine Mitteilung an mehr als 500 kalifornische Einwohner wegen eines einzelnen Vorfalls nötig, muss binnen 15 Kalendertagen nach der Patientenbenachrichtigung ein anonymisiertes Muster elektronisch an den Attorney General.	Wer als Dienstleister fremde erfasste Daten verwaltet, meldet an Eigentümer/Lizenznehmer sofort nach Entdeckung, sofern die gesetzlichen Erlangungsvoraussetzungen vorliegen. Entdeckungs- und Benachrichtigungsdaten getrennt erfassen.	Datenart, mögliche Entschlüsselung, Rolle und zusätzliche Gesundheitsmeldepflichten je Vorfall. Amtliche Meldestelle https://oag.ca.gov/privacy/databreach/reporting; amtliche Bestätigung der 2026 geltenden Fristen im Gesetzgebungsbericht https://www.speechandhearing.ca.gov/board_activity/meetings/20260403_materials.pdf.
US-CA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Cal. Penal Code §632(a),(c)	https://leginfo.legislature.ca.gov/faces/codes_displaySection.xhtml?sectionNum=632.&lawCode=PEN	Das absichtliche Abhören/Aufzeichnen vertraulicher Kommunikation verlangt grundsätzlich die Zustimmung aller Teilnehmer. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-CA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	BPC § 17538.41(a), (c) · Assembly Committee, bestehendes Recht, S. 1–2	https://apcp.assembly.ca.gov/system/files/2026-03/ab-1865-bauer-kahan-apcp-analysis.pdf	Kalifornien knüpft die Definition der SMS-Werbung an den Hauptzweck Verkaufsförderung. Für die dargestellte Bestandsbeziehung gehört die Abwahlmöglichkeit zur Ausnahme. Die im selben Dokument vorgeschlagenen Ruhezeiten sind kein Beleg einer geltenden Frist.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Die Praxis muss den Zweck jeder Einladung belegen. Änderungen des Rechts und tatsächliches Empfangsgebiet vor Echtbetrieb abgleichen.
US-CA	Verschreibung	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CA	Fortbildung	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-CA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Cal. Bus. & Prof. Code §§1680(u), 1683 (fachlicher Bezug)	https://www.dbc.ca.gov/formspubs/newsletter_2025_05.pdf	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-CO	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Die Board-Regel beschreibt klinische Aufzeichnung, Identifikation der ausführenden Personen und Zugang.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-CO	Berufszulassung	Norm geprüft	C.R.S. §12-220-401(1)	https://content.leg.colorado.gov/sites/default/files/images/olls/crs2024-title-12.pdf	Wer in Colorado Zahnheilkunde ausüben will und bislang keine Lizenz dafür hält, muss beim Board einen formgebundenen Antrag mit Qualifikationsnachweisen einreichen. Die bloße Antragstellung belegt keine bereits wirksame Zulassung.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-CO	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-CO	Teledentistry	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-CO	Patientenakten	Norm geprüft	3 CCR 709-1 r. 1.9	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Die Regel verlangt u.a. Zuordnung der Leistung zur tatsächlich behandelnden Person und eine identifizierbare klinische Aufzeichnung.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CO	Minderjährige	Norm geprüft	C.R.S. §13-22-103(1)	https://content.leg.colorado.gov/sites/default/files/images/olls/crs2024-title-13.pdf	Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können etwa getrennt lebende Minderjährige ab 15, die ihre Finanzen selbst verwalten, sowie rechtsgültig verheiratete Minderjährige in die eigene zahnmedizinische Versorgung einwilligen. Prüfpflichten und gesetzliche Sonderfälle bleiben.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-CO	Aktenzugang	Norm geprüft	3 CCR 709-1 r. 1.9	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Schulden aus Behandlung berechtigen nach der Board-Regel nicht zum Einbehalt der Akte. Vervielfältigungskosten und zusätzliche Zugangsrechte separat beurteilen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CO	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	3 CCR 709-1 Rule 1.18(A)–(D); C.R.S. §12-220-303(3)	https://www.sos.state.co.us/CCR/DisplayRule.do?action=ruleinfo&ruleId=2213	Bei erfasstem Entzug, Verzicht oder Suspendierung/Interimsvereinbarung wird die klinische Tätigkeit sofort eingestellt. Geeignete Folgeversorgung und Übergabe auf Patientenwunsch bzw. bei Beendigung sichern. Wird die Praxis in diesem Kontext verkauft, dürfen Akten an den kaufenden Zahnarzt/Dentalhygieniker gehen. Bei Übergang an eine andere Praxis beträgt die Frist für die Aktenübertragung 30 Kalendertage.	Bei diesen Lizenzmaßnahmen sofort klinische Slots sperren, qualifizierten Nachfolger bestätigen und Aktenübergaben je Fall nachhalten. Für die dreißigtägige Frist den tatsächlichen Übergang an eine andere Praxis prüfen.	Die spezielle Regel begründet keine pauschale 30-Tage-Vorlauffrist jedes freiwilligen Verkaufs. Historische Fundstelle https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?ruleVersionId=9529; amtliche Änderungsdockets April/Juli 2026: https://www.sos.state.co.us/CCR/eDocketDetails.do?trackingNum=2026-00140 und https://www.sos.state.co.us/CCR/eDocketDetails.do?trackingNum=2026-00234.
US-CO	State Privacy Laws	Umfang geprüft	C.R.S. §§6-1-1303, -1304, -1308; Colorado Privacy Act	https://coag.gov/resources/colorado-privacy-act/	Laut zuständigem AG bedarf die Verarbeitung sensibler Verbraucherdaten bei erfassten Verantwortlichen grundsätzlich ausdrücklicher Zustimmung. Reichweite und Gesundheitsdatenausnahmen datensatzbezogen prüfen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-CO	Data Breach Laws	Umfang geprüft	C.R.S. §6-1-716, Hinweise des Colorado Attorney General	https://coag.gov/resources/data-protection-laws/	Das Land kennt eigene Benachrichtigungspflichten und eine Höchstfrist, die nicht einfach mit der HIPAA-Frist gleichgesetzt werden darf. Einzelfall anhand der aktuellen amtlichen Fassung abgleichen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-CO	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-CO	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	C.R.S. 2026 §§ 6-1-903(10), 6-1-904 · S. 199–201	https://olls.info/crs/crs2026-title-06.pdf#page=199	Das No-Call-Gesetz erfasst ausdrücklich SMS zur Absatzförderung. Die Definition unterscheidet die vorherige ausdrückliche Einladung des Empfängers. Der Inhalt einer vereinbarten Terminmitteilung und einer Verkaufsnachricht ist jeweils eigenständig zu beurteilen.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Freigabe auf den konkret vereinbarten Anlass beschränken. Empfängerdaten, Abmeldung und zusätzliche Bundesregeln nachweisen.
US-CO	Verschreibung	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CO	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CO	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CO	Fortbildung	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CO	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-CO	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Colorado Dental Board, 3 CCR 709-1 r. 1.9 (fachlicher Bezug)	https://www.sos.state.co.us/CCR/GenerateRulePdf.do?fileName=3+CCR+709-1&ruleVersionId=9883	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-CT	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Das Kapitel ordnet die Berufsausübung von Zahnärzten und die Aufsicht der Dental Commission.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-CT	Berufszulassung	Norm geprüft	Conn. Gen. Stat. §§20-106, 20-123(a)	https://portal.ct.gov/-/media/departments-and-agencies/dph/dph/practitioner_licensing_and_investigations/plis/dentist/dentiststatspdf.pdf?la=en	Eine Lizenz des Department of Public Health ist grundsätzlich vor Ausübung der Zahnheilkunde erforderlich. Der Begriff umfasst auch Diagnostik und professionelle Behandlung, nicht allein den Titel.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-CT	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-CT	Teledentistry	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-CT	Patientenakten	Norm geprüft	Conn. Agencies Regs. §19a-14-42	https://portal.ct.gov/dph/public-health-hearing-office/regulations/public-health-code-medical-records-regulations	Allgemeine Aufbewahrung der erfassten Behandlungsakte sieben Jahre nach letzter Behandlung, Todesfall und verschiedene Unterlagen gesondert geregelt.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CT	Minderjährige	Norm geprüft	Conn. Gen. Stat. §46b-150d(1)	https://prdext3.cga.ct.gov/2025/pub/chap_815t.htm	Nach gerichtlicher Emanzipation kann der Minderjährige selbst ohne Einwilligung, Kenntnis oder Kostenhaftung seiner Eltern in Zahnbehandlung einwilligen. Ein gemeinsamer Familienkontakt ist daher keine universelle Freigabe.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-CT	Aktenzugang	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat. §20-7c und DPH „Access to Medical Records“	https://portal.ct.gov/dph/practitioner-licensing--investigations/plis/access-to-medical-records	Die staatliche Aufsicht erläutert die Pflicht zur Herausgabe vorhandener Unterlagen und den praxisbezogenen Antragsweg; besondere Ausnahmen nicht per Software entscheiden.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CT	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Conn. Agencies Regs. §19a-14-44	https://portal.ct.gov/dph/public-health-hearing-office/regulations/public-health-code-medical-records-regulations	Bei Tod oder Ruhestand beschreibt die Verordnung Patienteninformation und Übertragungs-/Aufbewahrungsweg. Abschalten der Website erfüllt diese Pflicht nicht.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-CT	State Privacy Laws	Norm geprüft	Conn.Gen.Stat.42-516, 42-517(a)(7), (b)(1), 42-520(a); PA26-64§§12–15; 2026 Supplement/01.10.2026	https://prdext3.cga.ct.gov/2026/sup/chap_743jj.htm	Seit 01.07.2026 greift CTDPA u.a. ab 35.000 Verbrauchern, bei sensiblen Daten grundsätzlich auch darunter. HIPAA Covered-Entities/Business-Associates bleiben nach 42-517(a)(7) ausgenommen; zusätzlich PHI-Datenausnahme. Nicht ausgenommene Controller müssen sensible Daten zwecknotwendig mit Zustimmung verarbeiten; Widerruf so einfach wie Zustimmung, Verarbeitung sobald praktikabel, spätestens 15 Tage ab Eingang stoppen. PA26-64§14 bestätigt dies ab 01.10.2026 und erweitert u.a. Jugendschutz.	Datenflüsse und CE/BA-Nachweis pro Praxis/Anbieter festhalten; sonst CT-Controller-/Processor-Pflichten, Zustimmung und Widerrufsqueue anwenden. Versandabmeldung unmittelbar als Produktvorgabe umsetzen.	Zusätzlich aktuelle Novelle gelesen: https://prdext2.cga.ct.gov/2026/act/pa/pdf/2026PA-00064-R00SB-00004-PA.pdf . Nur patientenbezogener Versandumfang; weitere Novellen/Gerichtsverfahren und unabhängige Anbieter-Verarbeitungen nicht pauschal freigegeben.
US-CT	Data Breach Laws	Norm geprüft	Conn. Gen. Stat. §36a-701b	https://www.cga.ct.gov/2025/pub/chap_669.htm	Bei erfassten persönlichen Informationen sind Einwohner und der Attorney General zu berücksichtigen. Grundsätzlich spätestens 60 Tage nach Bekanntwerden, mit geregelten Ausnahmen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-CT	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat. §52-570d	https://www.cga.ct.gov/current/pub/chap_925.htm	Aufzeichnung eines privaten Telefonats unterfällt besonderen Regeln zur Einwilligung, Ankündigung oder Signalisierung. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-CT	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Conn. Gen. Stat. §42-288a(a), Definitionen marketing or sales solicitation und telephonic sales call	https://prdext2.cga.ct.gov/current/pub/chap_743m.htm	Auch Text-, Medien- und OTT-Nachrichten können in Verkaufsanrufen eingeschlossen sein. Der Zweck entscheidet mit. Ohne Verkauf und mit erbetenem Kontakt separat dokumentieren.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-CT	Verschreibung	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CT	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CT	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CT	Fortbildung	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-CT	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-CT	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Conn. Gen. Stat., ch. 379, insbesondere §§20-106, 20-123 (fachlicher Bezug)	https://prdext3.cga.ct.gov/current/pub/chap_379.htm	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-DE	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Das Gesetz errichtet das Dental Board, definiert verwandte Berufe und regelt seine Befugnisse.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-DE	Berufszulassung	Norm geprüft	24 Del. C. §1121	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc02/index.html	Zahnmedizinische Ausübung und das Auftreten als entsprechend berechtigte Person unterliegen dem Lizenzvorbehalt.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-DE	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-DE	Teledentistry	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-DE	Patientenakten	Norm geprüft	24 Del. C. §1195(c),(d)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc05/index.html	Bei beendetem Behandlungskontakt und nicht angeforderter Übertragung regelt die Norm nach sieben Jahren ab letztem Eintrag die vertrauliche Erhaltung oder Entsorgung. Sie bestimmt keinen allgemeinen Sofortlöschzeitpunkt nach dem letzten Termin.	Mit der Praxis festlegen, welche Informationen als Teil der Patientenakte im Praxissystem zu sichern sind. Kalenderexport und vollständige klinische Akte getrennt führen.	Fristbeginn, Sonderunterlagen, Minderjährige, Sperrfristen und die Rolle der Kalenderdaten bei dieser Praxis gesondert belegen.
US-DE	Minderjährige	Norm geprüft	24 Del. C. §1131B(a)–(d)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc02/	Bei Patienten bis einschließlich 15 muss bei geschlossener Behandlungstür oder Sedierung ein nach der Norm zugelassener Erwachsener anwesend sein. Hinweispflicht und Eintrag der anwesenden Person gehören zur Behandlung. Begleitung ist von einer Vertretungsbefugnis zu unterscheiden.	Bei einschlägigen Terminen Praxis über die Anwesenheitsregeln informieren. Organisatorische Buchung, Behandlungszustimmung und Begleitperson getrennt handhaben.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-DE	Aktenzugang	Norm geprüft	24 Del. C. §1195(c)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc05/index.html	Beim Zahnarztwechsel muss der vorherige Zahnarzt die Akte auf schriftliche Anfrage des neuen Zahnarztes oder des Patienten an den neuen Zahnarzt übertragen.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-DE	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	24 Del. C. §1195(a) ff.	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc05/index.html	Bei Praxisaufgabe sind gesetzlich bestimmte Bekanntmachung, Aktenzugang und bei noch nicht angeforderten Akten individuelle Erstklasspost vorgesehen. Übergabe/Verkauf gesondert einordnen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-DE	State Privacy Laws	Norm geprüft	6 Del. C. §§12D-102, -103, -106	https://delcode.delaware.gov/title6/c012D/index.html	Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten-Ausnahmen unterliegen dem Delaware Personal Data Privacy Act unter seinen Anwendungsvoraussetzungen. Keine pauschale Befreiung unabhängiger Dienstleister unterstellen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-DE	Data Breach Laws	Norm geprüft	6 Del. C. §§12B-101, 12B-102	https://delcode.delaware.gov/title6/c012b/	Die Regel unterscheidet Entdeckung und Feststellung eines Sicherheitsbruchs, Dateninhaber und Dritte; innerhalb der gesetzlichen Meldefrist auch Aufsichtsschwellen prüfen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-DE	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-DE	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	6 Del. C. §§2502A ff., Delaware Telemarketing Fraud Act	https://delcode.delaware.gov/title6/c025a/index.html	Das Kapitel richtet sich an telefonische Absatzkampagnen und regelt auch Registrierung und Ausnahmen. Keine Textweitergabe an Dritte oder Umsatzwerbung aus dem Kalender ableiten.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-DE	Verschreibung	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DE	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DE	Infektionsschutz	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DE	Fortbildung	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DE	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-DE	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	24 Del. C. ch. 11, §§1100–1106 (fachlicher Bezug)	https://delcode.delaware.gov/title24/c011/sc01/	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-DC	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Die Board-Regel unterscheidet klinische Berufspflichten, eigene Aufzeichnungen und die Herausgabe an Patienten.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-DC	Berufszulassung	Norm geprüft	D.C. Code §3-1205.01	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/sections/3-1205.01	Das allgemeine Gesetz verlangt, vorbehaltlich der ausdrücklich geregelten Ausnahmen, die Zulassung für erfasste Gesundheitsberufe.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-DC	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-DC	Teledentistry	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-DC	Patientenakten	Norm geprüft	D.C. Code § 3-1210.11(c)–(d); daneben 17 DCMR § 4213.4	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/sections/3-1210.11	Für erfasste medizinische Akten schreibt der Code mindestens fünf Jahre seit dem letzten Kontakt mit dem Erwachsenen bzw. fünf Jahre nach Volljährigkeit des Minderjährigen vor. Die Definition umfasst Gesundheitsanbieter und Business Associates im Sinne von 45 CFR § 160.103. Die ältere Dreijahresangabe in der Boardregel genügt hier allein nicht.	Erfasste Unterlagen in die Praxisakte übernehmen. Den Fristbeginn aus der Patientenakte bestimmen. Ein Terminablauf oder eine Einwilligung zur Erinnerung ist kein pauschaler Löschanker für die Akte.	Für jeden Datentyp und Vertrag einordnen, welche Terminunterlagen zu den medizinischen Akten gehören. Vertretung, vertrauliche Versorgung, längere Sonderfristen und Löschsperren prüfen.
US-DC	Minderjährige	Norm geprüft	D.C. Code § 3-1210.11(c)–(d); daneben 17 DCMR § 4213.4	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/sections/3-1210.11	Für erfasste medizinische Akten schreibt der Code mindestens fünf Jahre seit dem letzten Kontakt mit dem Erwachsenen bzw. fünf Jahre nach Volljährigkeit des Minderjährigen vor. Die Definition umfasst Gesundheitsanbieter und Business Associates im Sinne von 45 CFR § 160.103. Die ältere Dreijahresangabe in der Boardregel genügt hier allein nicht.	Erfasste Unterlagen in die Praxisakte übernehmen. Den Fristbeginn aus der Patientenakte bestimmen. Ein Terminablauf oder eine Einwilligung zur Erinnerung ist kein pauschaler Löschanker für die Akte.	Für jeden Datentyp und Vertrag einordnen, welche Terminunterlagen zu den medizinischen Akten gehören. Vertretung, vertrauliche Versorgung, längere Sonderfristen und Löschsperren prüfen.
US-DC	Aktenzugang	Norm geprüft	17 DCMR §4213.5(a),(b)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	In der Board-Fassung steht eine Kopie innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung; unbezahlte Behandlungskosten sind davon zu trennen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-DC	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	17 DCMR §4213.63(a),(b)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Bei Umzug oder Schließung einer ganzen Praxis spätestens 30 Tage danach informieren, einschließlich Bezugsweg für Akten, Röntgenbilder und Modelle. Erlaubte Wege sind Post sowie Aushang oder Telefonansage für wenigstens 30 Tage.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-DC	State Privacy Laws	Norm geprüft	D.C.Code[28-3852.01](a)–(d), Law 23-98	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/sections/%5B28-3852.01%5D	Auch Inhaber, Lizenznehmer und bloße Verwalter persönlicher Daten von DC-Residenten brauchen angemessene, daten- und größenbezogene Sicherheitsmaßnahmen. Verträge mit nicht verbundenen Dienstleistern müssen angemessene Sicherheit vorsehen. Vernichtung muss unbefugten Zugriff verhindern. Wer den Sicherheitsanforderungen von HIPAA/HITECH unterliegt und sie erfüllt, gilt insoweit als konform.	Rollen-/Dateninventar, Anbieter-Sicherheitsklausel, Zugriffsschutz, Retention und sichere Entsorgung dokumentieren; keine bloße HIPAA-Selbsterklärung als Nachweis.	Konkreten Personal-Information-Begriff nach 28-3851 und HIPAA-Konformität des realen Anbieters belegen. Norm regelt Sicherheit, nicht allein die materielle Erlaubnis für jeden Recallzweck.
US-DC	Data Breach Laws	Norm geprüft	D.C. Code §§28-3851 bis 28-3853	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/titles/28/chapters/38/index.full.html	Norm unterscheidet eigene Daten von für andere verwahrten Daten. Zusätzliche AG-Benachrichtigung abhängig von Zahl der betroffenen Einwohner.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-DC	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	D.C. Code §23-542	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/sections/23-542	Vorsätzliches Abfangen und bestimmte Nutzung/Weitergabe sind geregelt; die Norm beschreibt Parteien-/Einwilligungsausnahmen. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-DC	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	D.C. Code §34-1701(a)–(c)	https://code.dccouncil.gov/us/dc/council/code/sections/34-1701	Die Vorschrift erfasst automatisches Wählen mit voraufgezeichneter Nachricht für kommerzielle Ansprache. Ein textbasierter Reminder ist kein solcher Sprach-Anruf.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-DC	Verschreibung	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DC	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DC	Infektionsschutz	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DC	Fortbildung	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-DC	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-DC	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	17 DCMR ch. 42, insbesondere §4213 (fachlicher Bezug)	https://dchealth.dc.gov/sites/default/files/dc/sites/doh/publication/attachments/Chapter.42.Dentistry.3.26.21.pdf	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-FL	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Jeder Patient hat einen verantwortlichen Zahnarzt. Dieser bleibt auch bei entsprechend delegierten Leistungen verantwortlich.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-FL	Berufszulassung	Norm geprüft	Fla. Stat. §466.026(1)	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2026/466.026	Unerlaubte Ausübung von Zahnmedizin ist strafbewehrt. Der Kalenderversender übernimmt keine Behandlerrolle.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-FL	Delegation und Scope of Practice	Norm geprüft	Fla. Stat. §466.018(1)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Delegierte Versorgung unter Aufsicht ändert nicht die primäre Verantwortung des Dentist of Record. Das Terminteam darf aus einer Terminart nicht auf eine Behandlungsvollmacht schließen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-FL	Teledentistry	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-FL	Patientenakten	Norm geprüft	Fla. Admin. Code R. 64B5-17.002(2),(4),(5), Written Dental Records	https://floridasdentistry.gov/Forms/laws-and-rules-dentistry.pdf	Die Regel unterscheidet die klinische Patientenakte von Einträgen im Patiententerminbuch. Jeder Eintrag, auch im ersatzweise geführten elektronischen Kalender, ist mindestens vier Jahre ab dem jeweiligen Eintrag aufzubewahren.	Praxiszeit archiviert die Versionen von Patiententerminen und bietet der Praxisleitung einen druckbaren Auszug. Die Frist jeder Kopie beginnt mit ihrem Eintrag. Akte und klinische Zuordnung verbleiben in der Praxis.	Prüfen, ob weitere Fristen, Aufbewahrungssperren und Übernahmeverpflichtungen für die konkrete Praxis gelten. Die vollständige klinische Akte und Zuordnung der Buchungsnummer liegen außerhalb dieses Terminarchivs.
US-FL	Minderjährige	Norm geprüft	Fla. Stat. §1014.06(1); gesetzliche Ausnahmen u.a. §743.0645	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2025/Chapter1014/All	Für die erfasste Versorgung Minderjähriger ist grundsätzlich die vorherige schriftliche elterliche Zustimmung erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen oder Anordnungen werden fallbezogen geprüft. Eine Terminbestätigung ersetzt sie nicht.	Onlinevorgang bei Kindern als organisatorische Anfrage kennzeichnen. Etwa erforderliche schriftliche elterliche Zustimmung vor erfasster Gesundheitsleistung getrennt einholen.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-FL	Aktenzugang	Norm geprüft	Fla. Stat. §456.057(6)	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2026/456.057	Auf Anforderung müssen erfasste Behandler dem Patienten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter zeitnah Kopien der in der Vorschrift genannten Unterlagen liefern. Zahnärztlicher Befund und Röntgenmaterial dürfen nicht durch einen Kalendereintrag ersetzt werden.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-FL	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Fla. Admin. Code rr. 64B5-17.001(2)–(6), 64B5-17.002(5)	https://floridasdentistry.gov/Forms/laws-and-rules-dentistry.pdf	Der Zahnarzt bzw. Beauftragte sichert bei Aufgabe/Verlegung Akten und Zugang. Bei erfasstem Wegzug wird die Bekanntmachung binnen eines Monats in vier aufeinanderfolgenden Wochen geschaltet. Jeder Eintrag im Terminbuch oder dessen elektronischem Ersatz ist zusätzlich mindestens vier Jahre ab Eintrag zu erhalten.	Bei einem echten Ersatz des Terminbuchs Einträge revisionsfähig vier Jahre sichern, auch bei Inhaberwechsel oder Beendigung des Softwarevertrags. Mit Verwahrer konkrete Zugriffslösung prüfen.	Prüfen, ob Praxiszeit das führende Terminbuch oder nur ein nachgeordnetes Buchungsfrontend ist, wie Eintragshistorie und Zugriff gesichert sind und welche Vorgaben bei Tod bzw. Umzug gelten.
US-FL	State Privacy Laws	Norm geprüft	Fla. Stat. §§501.702–.703 (Florida Digital Bill of Rights)	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2026/501.703	Ausnahmen und die eingeschränkte Definition des Controllers beeinflussen die Anwendbarkeit. Die Gesundheitsdatenausnahmen nicht als generelle Erlaubnis für beliebige Dritte behandeln.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-FL	Data Breach Laws	Norm geprüft	Fla. Stat. §501.171(3)–(6)	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2026/501.171	Getrennte Pflichten für die Stelle und third-party agent. Bei 500 oder mehr betroffenen Einwohnern ggf. Department-Meldung. Regelmäßig 30 Tage für Betroffene nach gesetzlichem Auslöser, eingeschränkte Ausnahmen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-FL	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Fla. Stat. §934.03	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2026/934.03	Das Gesetz unterscheidet unzulässiges Abfangen und gesetzliche Ausnahmen; vorherige Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer ist eine genannte Ausnahme. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-FL	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Fla. Stat. §501.059(1),(8), 2026	https://www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2026/501.059	Verkaufsanrufe können Texte umfassen. Beim unaufgeforderten automatisierten Verkaufsanruf spielt die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung eine Rolle. Definition und Ausnahmen gesondert prüfen.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-FL	Verschreibung	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-FL	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-FL	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-FL	Fortbildung	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-FL	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-FL	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Fla. Stat. §466.018 (fachlicher Bezug)	https://leg.state.fl.us/statutes/index.cfm/ch0462/index.cfm?App_mode=Display_Statute&Search_String=&URL=0400-0499%2F0466%2FSections%2F0466.018.html	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-GA	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Das Board führt Verletzungen der Dokumentationspflicht, verweigerte Aktenkopien und die Beendigung eines Behandlungsverhältnisses als Berufspflichtenthemen.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-GA	Berufszulassung	Norm geprüft	O.C.G.A. §§43-11-17, 43-11-50, Dental Practice Act	https://gbd.georgia.gov/sites/gbd.georgia.gov/files/related_files/document/Title%2043%2C%20Chapter%2011%20-%20Dentists%2C%20Dental%20Hygienists%2C%20and%20Dental%20Assistants.pdf	Berufsausübung in Georgia ohne erforderliche Zulassung ist grundsätzlich untersagt. Die beruflichen Tätigkeiten sind separat definiert. Praxisbetreiberstatus und behandlungsbezogene Personenzulassung getrennt prüfen.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-GA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-GA	Teledentistry	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-GA	Patientenakten	Norm geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. 150-8-.01(d)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Das Board verlangt die vollständige Behandlungsakte für mindestens zehn Jahre ab letztem Praxisbesuch. Eingangs- oder Erinnerungsdatum ist kein Behandlungsbesuch.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-GA	Minderjährige	Norm geprüft	O.C.G.A. §15-11-727, Recht Nr. (7), Juvenile Code	https://www.legis.ga.gov/legislation/20132014/131404.pdf	Bei der gesetzlich geregelten Emanzipation kann der junge Patient eigene präventive, medizinische, zahnmedizinische und psychiatrische Versorgung ohne elterliche Kenntnis oder Haftung autorisieren. Familienkontakte daher nicht automatisch übernehmen.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-GA	Aktenzugang	Norm geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. 150-8-.01(d), O.C.G.A. tit. 31 ch. 33	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Praktiker müssen berechtigte Aktenanforderungen auch bei unbezahltem Behandlungsbetrag bearbeiten. Kopier-/Suchgebühren getrennt und mit Bundesrecht prüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-GA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. 150-8-.01(q)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Bei erfasster Beendigung des Behandlungsverhältnisses ist individuelle Mitteilung per Certified Mail einschließlich Aktenzugang vorgesehen, regelmäßig mindestens 14 Tage vorher. Unvorhergesehener Notfall hat eine Ausnahme.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-GA	State Privacy Laws	Norm geprüft	Ga.Rule 150-8-.01(d)(8)–(9), (h)(4), (m)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Georgia-Dentalregel zählt HIPAA-Verstöße zu berufsrechtlich relevanten Gesetzesverstößen. Vollständige Behandlungsakte mindestenszehn Jahre ab letztem Praxisbesuch; Akten dürfen vor erwarteter Untersuchung/Klage nicht verfälscht oder vernichtet werden.	HIPAA-Datenfluss/BAA nachweisen; Versanderlaubnis und Aktenretention trennen. Klinisch relevante Termin-/Nachrichteninhalte exportierbar halten und Holds beachten.	Zehn Jahre gelten der Behandlungsakte, nicht automatisch jedem Versandlog. Eigenständige SaaS-/Verbraucherdatenregeln sowie 31-33-Auskunftsdetails hier nicht abschließend geprüft.
US-GA	Data Breach Laws	Norm geprüft	O.C.G.A. §§10-1-911(2),(3),(6), 10-1-912(a)–(d); SB 236 (2007), §§2–3	https://www.legis.ga.gov/Legislation/20072008/75800.pdf	Die Pflicht zur Betroffenenbenachrichtigung trifft definierte Informationshändler oder öffentliche Data Collectors bei einer erfassten Datenpanne. Ein Dienstleister mit Fremddaten eines solchen Auftraggebers muss ihn binnen 24 Stunden nach Entdeckung informieren, sofern eine unbefugte Erlangung bekannt ist oder vernünftig vermutet wird. Eine gewöhnliche private Praxis gilt allein wegen der Speicherung von Daten nicht als öffentlicher Data Collector.	Bei einem Vorfall Praxisrolle und betroffene Datenklassen festhalten. Für einen tatsächlich erfassten Auftraggeber die 24-Stunden-Meldung ab Entdeckung vorbereiten.	Ob Praxis oder Auftraggeber tatsächlich unter die Definition des Informationshändlers fällt, prüfen. Zusätzlich mögliche HIPAA-/Vertrags- und branchenbezogene Pflichten bewerten.
US-GA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-GA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	O.C.G.A. §46-5-27	https://consumer.georgia.gov/consumer-services/no-call-law	Der Generalstaatsanwalt veröffentlicht den No-Call-Normtext zu Vertriebsanrufen an private Teilnehmer, einschließlich Ausnahmen. Keine Schlussfolgerung für unbestellte Werbetexte aus einem Termin-Opt-in.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-GA	Verschreibung	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-GA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-GA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. 150-8-.01(d), Sterilization Records	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Nach dem eingesehenen Board-Text sind Sterilisationsaufzeichnungen mindestens drei Jahre zu behalten. Liefert der Kalender solche Nachweise? Nein, seine Bestätigungen nicht umwidmen.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-GA	Fortbildung	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-GA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-GA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Ga. Comp. R. & Regs. r. 150-8-.01 (fachlicher Bezug)	https://rules.sos.ga.gov/gac/150-8	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-HI	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	HRS §448-1	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Das Gesetz definiert zahnärztliche Ausübung u.a. über klinische Diagnose und Behandlung. Der administrative Nachrichtendienst stellt keine eigene Diagnose.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-HI	Berufszulassung	Norm geprüft	HRS §448-2	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0002.htm	Zahnheilkunde darf, soweit gesetzlich nicht ausgenommen, auch unentgeltlich nicht ohne Befugnis ausgeübt oder angeboten werden.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-HI	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-HI	Teledentistry	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-HI	Patientenakten	Umfang geprüft	HRS §622-58(a),(d)–(f) i.V.m. §671-1	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol13_Ch0601-0676/HRS0622/HRS_0622-0058.htm	Für erfasste medizinische Stellen bestehen Fristen für Akte und Basisinformationen. §671-1 nennt gewöhnliche allein nach Chapter 448 zugelassene Zahnärzte nicht ausdrücklich. Einrichtung oder Beschäftigtenrolle gesondert prüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Anwendbarkeit auf diese Praxis nach §671-1, weitere spezielle Dentalregel und deren Inkrafttreten prüfen. In den auffindbaren Board-Meeting-Paketen ist der Status des neuen §16-79-149 nicht hinreichend belegt.
US-HI	Minderjährige	Umfang geprüft	HRS §622-58(a),(e),(f) i.V.m. §671-1	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol13_Ch0601-0676/HRS0622/HRS_0622-0058.htm	Die Minderjährigenregel für erfasste Stellen darf nicht allein anhand des Patientengeburtstags auf jede niedergelassene Zahnarztpraxis übertragen werden. Auch die Basisinformationsfrist ist gesondert.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Anwendbarkeit auf diese Praxis nach §671-1, weitere spezielle Dentalregel und deren Inkrafttreten prüfen. In den auffindbaren Board-Meeting-Paketen ist der Status des neuen §16-79-149 nicht hinreichend belegt.
US-HI	Aktenzugang	Norm offen	HRS §§622-57(a),(b), 671-1; HIPAA 45 CFR 164.524 bei erfassten Praxen	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol13_Ch0601-0676/HRS0622/HRS_0622-0057.htm	§622-57 gewährt bei den in §671-1 definierten Anbietern Zugang; die Zehn-Arbeitstage-Regel betrifft die ordnungsgemäß bevollmächtigte anwaltliche Anforderung. Eine reguläre private Zahnzulassung allein begründet die dort definierte Anbietereigenschaft nicht. Allgemeine staatliche Frist für diesen Zahnarzt deshalb offen.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Bereich der Definition §671-1 (https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol13_Ch0601-0676/HRS0671/HRS_0671-0001.htm), Rollen, spezielle Dentalregel und HIPAA-Anwendbarkeit klären. Keine generische Zehntagesfrist programmieren.
US-HI	Praxisschließung und Verkauf	Umfang geprüft	HRS §622-58(e),(f) i.V.m. §671-1	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol13_Ch0601-0676/HRS0622/HRS_0622-0058.htm	Für erfasste Provider sind vor Schließung Vorkehrungen zur Verwahrung unter Department-of-Health-Vorbehalt vorgesehen. Die konkrete Einrichtung und Definition des Providers entscheiden.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Anwendbarkeit auf diese Praxis nach §671-1, weitere spezielle Dentalregel und deren Inkrafttreten prüfen. In den auffindbaren Board-Meeting-Paketen ist der Status des neuen §16-79-149 nicht hinreichend belegt.
US-HI	State Privacy Laws	Norm geprüft	HRS323 B-3(a)–(c)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol06_Ch0321-0344/HRS0323B/HRS_0323B-0003.htm	Für Covered-Entities/Business-Associates gelten nach 45 CFR164 Subpart E erlaubte Nutzungen/Offenlegungen als landesrechtlich konform. Eine 164.508-konforme Autorisierung erfüllt staatliche Autorisierungsregeln; Subpart D-konforme PHI-Breach-Meldung erfüllt staatliche Meldeanforderungen für PHI.	HIPAA-Rolle und konkrete Erlaubnis je Datenfluss belegen; Nachrichtenauswahl, Drittanbieter und BAA anhand tatsächlich verarbeiteter PHI prüfen.	Norm harmonisiert PHI-Regeln; keine pauschale Freigabe für Anbieter außerhalb HIPAA, sonstige Datentypen oder Werbe-/Telefonrecht. Doppelbestätigung allein macht keine 164.508-Autorisierung.
US-HI	Data Breach Laws	Norm geprüft	HRS §§487N-1, 487N-2	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol11_Ch0476-0490/HRS0487N/HRS_0487N-0002.htm	Bei erfasstem Bruch muss das betroffene Unternehmen Staatsbewohner und ggf. weitere Stellen benachrichtigen; Eigentum, Datenrolle und gesetzlicher Auslöser unterscheiden.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-HI	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	HRS §803-42	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol14_Ch0701-0853/HRS0803/HRS_0803-0042.htm	Die Norm unterscheidet verbotene Überwachung und gesetzlich bestimmte Ausnahmen. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-HI	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Hawaii Rev. Stat. §481P-1	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol11_Ch0476-0490/HRS0481P/HRS_0481P-0001.htm	Telemarketing setzt nach der Norm ein Programm zur Kauf-/Spendenanregung per Telefon mit mehr als einem Telefonkontakt voraus. Ein vereinbarter Termin ist getrennt einzuordnen.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-HI	Verschreibung	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-HI	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-HI	Infektionsschutz	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-HI	Fortbildung	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-HI	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-HI	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	HRS §448-1 (fachlicher Bezug)	https://data.capitol.hawaii.gov/hrscurrent/Vol10_Ch0436-0474/HRS0448/HRS_0448-0001.htm	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-ID	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Das Board verlinkt Aufgabenumfang und aktuell geführte Regeln. Im Kalender wird nur die organisatorische Zuordnung von Terminen geleistet.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-ID	Berufszulassung	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01.100.01–.02	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Das Dental Board verlangt für die reguläre Neuzulassung u.a. anerkannte Ausbildung und Verfahren zur schriftlichen und klinischen Prüfung. Für die Neuaktivierung der Praxis zählt die behördliche Zulassung mit ihren tatsächlichen Grenzen.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-ID	Delegation und Scope of Practice	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Regel zu dental hygiene und dental assisting	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Aufsicht und Erlaubnis für intraorale Verfahren unterscheiden sich nach Rolle. Terminverwaltung darf keine Berechtigung für intraorale Leistungen zuweisen.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-ID	Teledentistry	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01 (fachlicher Bezug)	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-ID	Patientenakten	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Abschnitt Patient Records	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Mindestens sieben Jahre seit dem letzten Eintrag mit ausdrücklichen Ausnahmen bei Herausgabe/Übertragung. Eine Löschung von Patientenakten nach Kalenderinaktivität ist nicht gedeckt.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-ID	Minderjährige	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Unprofessional Conduct, Nr. 02.y	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Die Regel nennt den Patienten oder seinen legal guardian als antragsberechtigt. Besitz eines Codes weist keine gesetzliche Vertretung nach.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-ID	Aktenzugang	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Unprofessional Conduct, Nr. 02.y	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Unterlassene Bereitstellung von Unterlagen an Patient oder legal guardian innerhalb von fünf Geschäftstagen ist als berufliches Fehlverhalten ausdrücklich benannt. Offene Rechnungen ändern daran nichts.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-ID	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Patient Records und Abandonment of Patients	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Bei Praxisübergabe an einen Zahnarzt, der Akten hält, unterscheidet die Regel den Aktenverbleib. Abbruch noch laufender Behandlung löst eigene Informationspflichten aus.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-ID	State Privacy Laws	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Unprofessional Conduct, Abschnitt Patient Confidences	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	In beruflicher Eigenschaft erhaltene vertrauliche Angaben sind grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung bzw. aufgrund gesetzlicher Erlaubnis offen zu legen. Die rechtliche Rolle des Versanddienstes separat prüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-ID	Data Breach Laws	Umfang geprüft	Idaho Code §§28-51-104, -105; Idaho Attorney General	https://www.ag.idaho.gov/consumer-protection/security-breaches/	Die Landesbehörde nennt für gesetzlich definierte unverschlüsselte personenbezogene Informationen ein eigenes Melderegime. AG-Meldung nicht ungeprüft jeder privaten Praxis zuschreiben.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-ID	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01 (fachlicher Bezug)	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-ID	Telefon, SMS und Marketing	Umfang geprüft	Idaho Code §§48-1002, 48-1003C; AG Advisory Letter 05.03.2020 und aktueller AG-Hinweis	https://ag.idaho.gov/content/uploads/2021/06/AnnualReport_2020_Final.pdf	Die zuständige Behörde grenzt reine Terminvereinbarer und nichtkommerzielle Anrufer ausdrücklich von Telephone Solicitors ab. Ein Zusatzangebot im Recall kann den Zweck verändern. Die Einzelbeurteilung der AG ist keine gerichtliche Entscheidung.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Den 2026 konsolidierten Normtext und etwaige weitere Regelungen für automatisierte SMS am Empfängerstandort verifizieren. Aktueller Vollzug: https://www.ag.idaho.gov/consumer-protection/telephone-solicitors/. Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-ID	Verschreibung	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01 (fachlicher Bezug)	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ID	Sedierung und Anästhesie	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Minimal Sedation und Use of Other Anesthesia Personnel	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Sedierungsbefugnisse und Ausstattung sind berufsrechtlich geregelt; Terminart oder Recall löst keine klinische Freigabe aus.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ID	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01 (fachlicher Bezug)	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ID	Fortbildung	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01 (fachlicher Bezug)	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ID	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Idaho Code tit. 54 ch. 9, Board-Rules IDAPA 24.31.01 (fachlicher Bezug)	https://dopl.idaho.gov/bod/bod-statutes-rules-and-guidance/	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-ID	Eigentum und Zuweisungen	Norm geprüft	IDAPA 24.31.01, Unprofessional Conduct, Nr. 02.d	https://adminrules.idaho.gov/rules/current/24/243101.pdf	Das berufsrechtliche Verbot der unzulässigen Gebührenaufteilung ist von einem festen Softwarepreis zu trennen. Keine erfolgsabhängige Zuweisung einbauen.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-IL	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	§50 regelt Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung für klinische Versorgung.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-IL	Berufszulassung	Umfang geprüft	225 ILCS 25/50, an Pflichten zugelassener Behandler anknüpfender Dental Practice Act	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	§50 belegt die Berufspflicht zur Dokumentation, nicht die persönliche Zulassung eines konkreten Nutzers. Diese im staatlichen Register gesondert prüfen.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-IL	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-IL	Teledentistry	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-IL	Patientenakten	Norm geprüft	225 ILCS 25/50	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Jeder Zahnarzt zeichnet die durchgeführte Behandlung auf. Die gesetzlich geforderten Aufzeichnungen werden zehn Jahre aufbewahrt. Abschnitt ist laut aktueller Anzeige bis 2031 befristet.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-IL	Minderjährige	Norm geprüft	225 ILCS 25/50, Illinois Dental Practice Act	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Die aufbewahrungspflichtigen Dentalunterlagen sind auf Anforderung der Patientin, des Patienten oder eines Guardians zur Einsicht und Kopie verfügbar zu machen. Nicht jede erwachsene Kontaktperson ist dadurch Guardian oder zum Empfang ermächtigt.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-IL	Aktenzugang	Norm geprüft	225 ILCS 25/50	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Erforderliche Akten oder Kopien sind auf Anfrage dem Patienten oder Guardian zugänglich zu machen. Kostenerstattung ist begrenzt; Fristen auf Bundes-/Landesebene zusätzlich prüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-IL	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	225 ILCS 25/50.1	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.1.htm	Schließt die Praxis, ohne weiter Zahnmedizin anzubieten, sind die Patienten mindestens 30 Tage vorher zu unterrichten. Die Mitteilung erklärt ausdrücklich, wie Kopien angefordert werden. Ein Verkauf mit fortgesetzter Versorgung ist gesondert einzuordnen.	Bei endgültiger Einstellung Mitteilung mit Aktenbezugsweg mindestens 30 Tage vor dem letzten Betriebstag vorbereiten. Wo ein Verkauf den Betrieb fortführt, vor Anwendung den Tatbestand prüfen.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-IL	State Privacy Laws	Umfang geprüft	740 ILCS 14/10; Biometric Information Privacy Act	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/074000140K10.htm	Die Norm erfasst bestimmte biometrische Identifikatoren und behandelt Gesundheitsdatenkontexte gesondert. Normale E-Mail, Mobilnummer und Bestätigungscode sind keine erhobenen Fingerabdrücke oder Stimmabdrücke. Weitere Gesetze bleiben zu klären.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-IL	Data Breach Laws	Norm geprüft	815 ILCS 530/10 (Personal Information Protection Act)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/081505300K10.htm	Norm unterscheidet Data Collector als Eigentümer/Lizenznehmer von reiner Speicherung für andere. Betroffene Illinois-Einwohner entsprechend dem gesetzlichen Tatbestand benachrichtigen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-IL	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-IL	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	815 ILCS 413/15, Telephone Solicitations Act	https://www.ilga.gov/Documents/legislation/ilcs/documents/081504130K15.htm	Der Absatz regelt u.a. Zeiten und die Identifikation bei telefonischer Solicitation. Der Normtext über Verkaufsgespräche ist keine pauschale SMS-Freigabe.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-IL	Verschreibung	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IL	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IL	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IL	Fortbildung	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IL	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-IL	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Illinois Dental Practice Act, 225 ILCS 25/50 (fachlicher Bezug)	https://www.ilga.gov/documents/legislation/ilcs/documents/022500250K50.htm	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-IN	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Die staatliche Licensing Agency verknüpft das Dentists Practice Act mit den Board-Regeln für Berufsausübung.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-IN	Berufszulassung	Norm geprüft	Ind. Code §25-14-1-1(a), Dentistry Licensing Information	https://www.in.gov/pla/files/2011_ISDB7.pdf	Ausübung der Zahnheilkunde ohne Lizenz des State Board ist vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen unzulässig. Lizenzstatus und zulässige Tätigkeiten sind getrennt vom Teamzugang zu kontrollieren.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-IN	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-IN	Teledentistry	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-IN	Patientenakten	Norm geprüft	Ind. Code §16-39-7-1, angewendet im Verfahren des Indiana State Board of Dentistry 2025	https://www.in.gov/apps/pla/litigation/viewer.aspx?id=41807	Das Board-Verfahren identifiziert die siebenjährige Mindestdauer zur Aufbewahrung von Patientenakten im zahnärztlichen Kontext. Ein fehlender technischer Zugriff auf gespeicherte Akten kann dies praktisch vereiteln. Der Vorwurf im Einzelfall selbst ist kein rechtskräftiges Tatsachenurteil.	Mit der Praxis festlegen, welche Informationen als Teil der Patientenakte im Praxissystem zu sichern sind. Kalenderexport und vollständige klinische Akte getrennt führen.	Fristbeginn, Sonderunterlagen, Minderjährige, Sperrfristen und die Rolle der Kalenderdaten bei dieser Praxis gesondert belegen.
US-IN	Minderjährige	Umfang geprüft	Ind. Code §16-36-1-3; Indiana Attorney General, Parents’ Bill of Rights, Ausgabe Juli 2026	https://www.in.gov/attorneygeneral/files/PBOR_2026_July_Final.pdf	Der Attorney General beschreibt Eltern oder Guardians als regelmäßig Einwilligungsberechtigte bei Versorgung nicht emanzipierter Kinder. Sondertatbestände und Konflikte müssen individuell abgeklärt werden. Ein Kalenderlink ist kein Nachweis der Sorgeberechtigung.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Zusätzlich zur aktuellen Behördenauskunft den konkret einschlägigen Gesetzestatbestand und Voraussetzungen von Ausnahmen unabhängig prüfen.
US-IN	Aktenzugang	Norm geprüft	Ind. Code §16-39-1-1(c),(d); 828 IAC 1-1-24(c)	https://www.in.gov/pla/files/IBHHSLB.2009_EDITION1.pdf	Schriftliche Anforderung und angemessene Vorankündigung lösen die Herausgabe der beim Anbieter vorhandenen Patientenakten aus. Beim Ausscheiden aus der Praxis werden Akten auf schriftlichen Wunsch auch dem Patienten überlassen. Für Fristen des Einzelfalls aktuelle Fassung heranziehen.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-IN	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	828 IAC 1-1-24(a)–(d)	https://www.in.gov/legislative/iac/T08280/A00010.PDF	Bei Ruhestand, Betriebsaufgabe oder Wegzug sind aktive Patienten schriftlich oder einmal wöchentlich in drei aufeinanderfolgenden Wochen über eine lokale Zeitung zu benachrichtigen. Der Zahnarzt muss den Wechsel der Versorgung und eine angemessene Aktenübergabe organisieren.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-IN	State Privacy Laws	Umfang geprüft	Ind. Code tit. 24 art. 15, Indiana Consumer Data Protection Act	https://www.in.gov/attorneygeneral/files/Consumer_Data-Bill-of-Rights.pdf	Der AG nennt eigene Verbraucherrechte, Anwendungsgrenzen und Ausnahmen. Das geltende Gesetz ist ab 2026 relevant, sobald die Voraussetzungen auf den konkreten Anbieter zutreffen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-IN	Data Breach Laws	Umfang geprüft	Indiana Code ch. 24-4.9-3; Attorney General	https://www.in.gov/attorneygeneral/consumer-protection-division/id-theft-prevention/security-breaches/security-breach-faqs-and-notification-form-for-businesses/	Die Behörde unterscheidet Dateninhaber und Verarbeiter und benennt Pflichten gegenüber Staat und betroffenen Einwohnern. Ermittlungs- und gesetzliche Ausnahmen bleiben einzelfallabhängig.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-IN	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-IN	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	IC 24-4.7-2-9 / 24-4.7-4-2 · Indiana Attorney General, Wireless Telephone Text Messages	https://secure.in.gov/attorneygeneral/consumer-protection-division/id-theft-prevention/do-not-call/	Nach Auskunft des Indiana Attorney General fallen Verkaufs-SMS an Mobilfunknummern unter das staatliche Do-Not-Call-Regime. Ein Werbeversand an gelistete Nummern ist grundsätzlich untersagt. Ein bestehender Patienteneintrag allein dokumentiert keinen konkreten Nachrichtenwunsch.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Staatliche Ausnahmen nur auf den konkreten Tatbestand anwenden. Für SMS und E-Mail getrennt Zweck, freiwilligen Kanal und tatsächliche Abmeldung nachweisen.
US-IN	Verschreibung	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IN	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IN	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IN	Fortbildung	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IN	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-IN	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Indiana Code tit. 25 art. 14; 828 IAC (fachlicher Bezug)	https://www.in.gov/pla/statutes-and-rules	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-IA	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Seit 09.04.2025 nennt das Board 481 Kapitel 570–581 als neu geordnete Regelwerke für die zahnärztlichen Berufe.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-IA	Berufszulassung	Norm geprüft	Iowa Code §153.17	https://www.legis.iowa.gov/docs/ico/chapter/153.pdf	Die Ausübung von Zahnheilkunde, Oralchirurgie und Dentalhygiene ist nur den aufgeführten lizenzierten oder nach diesem Kapitel anderweitig berechtigten Personen gestattet.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-IA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-IA	Teledentistry	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-IA	Patientenakten	Norm geprüft	481 IAC 574.13(1), ergänzend 574.9	https://www.legis.iowa.gov/docs/iac/rule/03-05-2025.481.574.13.pdf	Für Erwachsene grundsätzlich sechs Jahre nach letzter Untersuchung, Verordnung oder Behandlung; Modelle und Abformungen haben eigenen Bezugspunkt.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-IA	Minderjährige	Norm geprüft	481 IAC 574.13(1)(b)	https://www.legis.iowa.gov/docs/iac/rule/03-05-2025.481.574.13.pdf	Minderjährigenakten mindestens bis 19 oder sechs Jahre ab letzter Untersuchung, Verordnung oder Behandlung, je nachdem was später ist.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-IA	Aktenzugang	Norm geprüft	481 IAC 574.9(3)(a),(b)	https://www.legis.iowa.gov/docs/iac/chapter/481.574.pdf	Auf Verlangen des Patienten oder Guardians werden vollständige Unterlagen einschließlich diagnostisch brauchbarer Röntgenkopien abgegeben. Offene Forderungen sind kein Zurückbehaltungsgrund; eine geringe Vervielfältigungsgebühr ist möglich.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-IA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	481 IAC 574.13(2)	https://www.legis.iowa.gov/docs/iac/rule/03-05-2025.481.574.13.pdf	Beim Ausscheiden oder Einstellen der Praxis sind weiterführende Versorgung und Patienten-/Akteninformation zu organisieren, einschließlich der normierten Art der Bekanntmachung.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-IA	State Privacy Laws	Norm geprüft	Iowa Code §§715D.2, 715D.4	https://www.legis.iowa.gov/docs/code/2025/715D.html	Iowa unterscheidet Schwellen/Ausnahmen und Regeln für sensible Daten. Bei erfassten Erwachsenen ist die im Gesetz vorgesehene Information und Opt-out-Möglichkeit nicht gleichbedeutend mit einer pauschalen Opt-in-Pflicht.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-IA	Data Breach Laws	Norm geprüft	Iowa Code §715C.2 (2026)	https://www.legis.iowa.gov/docs/code/715C.2.pdf	Unternehmen und Informationshalter haben verschiedene Aufgaben. Behördenbenachrichtigung bei mehr als 500 Einwohnern separat berücksichtigen; Untersuchung und dokumentierte Ausnahme prüfen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-IA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-IA	Telefon, SMS und Marketing	Umfang geprüft	Iowa Code 2026 §§ 716A.1–2; § 476.57 aufgehoben; § 708.7(1)(a)(1)	https://www.legis.iowa.gov/docs/code/2026/716A.pdf	Kapitel 716A betrifft unter anderem gefälschte Routingangaben bei unerbetener Massen-E-Mail. Die frühere Vorschrift zu automatischen Ansagegeräten ist aufgehoben. § 708.7 enthält einen eigenen Tatbestand für belästigende elektronische Kontakte mit entsprechendem Vorsatz. Keiner dieser Befunde ist eine pauschale SMS-Erlaubnis.	Nur vom Empfänger angeforderte Meldung zum konkreten Termin oder vereinbarter Nachsorge, mit nachgewiesenem Absender und Abmeldung. Keine Serienwerbung oder automatische Kaltreaktivierung.	Einordnung des fest verdrahteten Produktumfangs. Vor Einsatz konkrete Technik, TCPA und Rolle der Praxis prüfen. Weitere amtliche Texte: https://www.legis.iowa.gov/docs/code/2026/476.57.pdf und https://www.legis.iowa.gov/docs/code/2026/708.7.pdf
US-IA	Verschreibung	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IA	Fortbildung	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-IA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-IA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Iowa Code ch. 153; Iowa Administrative Code 481 ch. 570–581, insb. r. 574.9 (fachlicher Bezug)	https://dial.iowa.gov/about-dial/boards-and-commissions/dental-board	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-KS	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Das Kansas Dental Board erläutert Herausgabe und Aufbewahrung von Patientenakten als Verantwortung der Praxis.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-KS	Berufszulassung	Norm geprüft	K.S.A. §65-1421	https://ksrevisor.gov/statutes/chapters/ch65/065_014_0021.html	Grundsätzlich darf nur eine hierzu lizenzierte Person Zahnheilkunde oder Dentalhygiene ausüben. Eine Bestätigungsmail bzw. der Besitz der Praxisdomain weist diese Berufszulassung nicht nach.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-KS	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-KS	Teledentistry	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-KS	Patientenakten	Umfang geprüft	K.A.R. 71-1-15, aktuelle Auskunft des Kansas Dental Board	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Das Board nennt zehn Jahre seit letzter Dienstleistung, digitale Aufbewahrung möglich. Laborverschreibungen und Sterilisationstests unterliegen eigenen Regeln.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-KS	Minderjährige	Norm geprüft	K.S.A. §38-123b	https://kslegislature.gov/b2025_26/laws/038_000_0000_chapter/038_001_0000_article/038_001_0023b_section/038_001_0023b_k/	Ab 16 ist die Einwilligung in die ausdrücklich genannten Krankenhaus-, medizinischen oder chirurgischen Leistungen unter anderem bei nicht unmittelbar erreichbarem Elternteil oder Guardian möglich. Der Paragraph nennt Zahnbehandlung nicht gesondert; konkreten Eingriff prüfen.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Ob der konkrete zahnärztliche Eingriff vom Wortlaut „hospital, medical or surgical“ erfasst wird und welche weiteren Einwilligungsregeln greifen, bleibt offen.
US-KS	Aktenzugang	Umfang geprüft	K.A.R. 71-1-15, aktuelle Auskunft des Kansas Dental Board	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Die Behörde erläutert den Anspruch auf vollständige Kopien einschließlich diagnostisch ausreichender Röntgenbilder und Praxisnotizen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-KS	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	K.A.R. 71-8-9(a)–(d); mobile/portable Zahnmedizin	https://www.dental.ks.gov/home/showpublisheddocument/710/638319619128600000	Bei Aufgabe einer mobilen oder portablen Tätigkeit muss das Board binnen 30 Tagen über den endgültigen Aktenverbleib informiert werden. Für aktive Patienten sind eigene Benachrichtigungs- und Übergabeschritte vorgesehen. Die Regel allein belegt keine identische Frist für stationäre Praxen.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-KS	State Privacy Laws	Norm geprüft	K.S.A. §65-6828	https://kslegislature.gov/b2025_26/laws/065_000_0000_chapter/065_068_0000_article/065_068_0028_section/065_068_0028_k/	Die Kollisionsregel für PHI innerhalb dieses Gesundheitsdaten-Gesetzes enthält Vorbehalte. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis zur externen Datenweitergabe.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-KS	Data Breach Laws	Norm geprüft	K.S.A. §§50-7a01, 50-7a02	https://ksrevisor.gov/statutes/chapters/ch50/050_07a_0002.html	Die Norm unterscheidet Dateninhaber und Maintainer, verlangt nach einschlägigem Sicherheitsbruch angemessene Untersuchung und ggf. zügige Nachricht.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-KS	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-KS	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	K.S.A. §50-670(a), (b)	https://ksrevisor.gov/statutes/chapters/ch50/050_006_0070.html	Ein consumer telephone call dient nach der gesetzlichen Definition insbesondere dem Verkauf oder bestimmter Kredit-/Verkaufsanbahnung. Einen konkreten Recall und eine Absatzaktion getrennt behandeln.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-KS	Verschreibung	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KS	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KS	Infektionsschutz	Umfang geprüft	K.A.R. 71-1-18 laut Dental Board	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Spore logs werden nach der vom Dental Board erläuterten Regel drei Jahre aufbewahrt. Der Versandkalender dokumentiert keine Sterilisationstests.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KS	Fortbildung	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KS	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-KS	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Kansas Dental Practice Act, K.A.R. 71-1-15 und Hinweise des Kansas Dental Board (fachlicher Bezug)	https://www.dental.ks.gov/about-us/helpful-links/dental-record-faqs	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-KY	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Die Board-Regel verlangt Dokumentation sowie besondere Voraussetzungen zur Verordnung kontrollierter Stoffe.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-KY	Berufszulassung	Norm geprüft	KRS §313.070(1); ergänzend §313.075	https://apps.legislature.ky.gov/law/statutes/statute.aspx?id=56882	Ohne die erforderliche Lizenz oder Registrierung sowie bei suspendierter oder widerrufener Zulassung ist die Tätigkeit als Zahnarzt, Dentalhygieniker oder Dental Assistant im geregelten Umfang verboten. Ausnahmen und Tätigkeitsumfang getrennt prüfen.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-KY	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-KY	Teledentistry	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-KY	Patientenakten	Norm geprüft	201 KAR 8:540, Aufbewahrungsabschnitt	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Die Regel unterscheidet letzte Behandlung, Behandlung als Minderjähriger und Tod des Patienten; es gibt unterschiedliche Aufbewahrungsgrenzen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-KY	Minderjährige	Norm geprüft	201 KAR 8:540, Patient records	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Für die während Minderjährigkeit behandelte Person nennt die Norm sieben Jahre nach dem 18. Geburtstag, daneben Besonderheiten u.a. bei Tod. Vertretung unabhängig prüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-KY	Aktenzugang	Norm geprüft	KRS §422.317(1), ergänzt durch 201 KAR 8:540	https://apps.legislature.ky.gov/law/statutes/statute.aspx?id=18145	Bei schriftlichem Patientenantrag liefert eine erfasste Gesundheitseinrichtung bzw. ein erfasster Anbieter eine Kopie grundsätzlich kostenfrei. Für weitere Kopien und Sonderfälle bestehen gesonderte Regeln.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-KY	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	KRS §313.060(4)–(6)	https://apps.legislature.ky.gov/law/statutes/statute.aspx?id=56881	Nach Tod oder Berufsunfähigkeit eines Alleininhabers können die gesetzlich berechtigten Vertreter in den genannten Gesellschaftsformen Zahnärzte mit der Fortführung bis zum Verkauf beauftragen. Vor Abschluss des Vertrags muss dem Board die Absicht samt verantwortlichen Behandlern angezeigt werden.	Beim Betreiberwechsel nach Tod/Berufsunfähigkeit Nachlass- oder Vertretungsrolle, neue behandelnde Person und Board-Anzeige getrennt prüfen. Die bisherigen Behandlungskapazitäten bis zum Nachweis deaktivieren.	Unabhängige Gesellschafter, freiwillige Einstellung und ein einheitlicher Patientenbenachrichtigungszeitraum für jede Verkaufsart sind von der Nachlassregel nicht entschieden.
US-KY	State Privacy Laws	Norm geprüft	KRS §§367.3611–.3629, insb. .3611	https://apps.legislature.ky.gov/Law/statutes/statute.aspx?id=55836	Definitionen des Consumer Data Protection Act erfassen sensible Daten unter Voraussetzungen. Die amtliche Definition trägt einen Versionshinweis bis 01.07.2027. Praxis-/Anbieterrolle und weitere Pflichten offen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-KY	Data Breach Laws	Norm geprüft	KRS §365.732	https://apps.legislature.ky.gov/LAW/STATUTES/STATUTE.ASPX?ID=43326	Benachrichtigung erfasst bestimmte unverschlüsselte personenbezogene Daten und verlangt eine Bewertung des Identitätsdiebstahlrisikos. HIPAA-Status und Ausnahmen prüfen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-KY	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-KY	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	KRS §367.46951, telephone solicitation	https://apps.legislature.ky.gov/law/statutes/statute.aspx?id=54552	Die Definition umfasst verschiedene Kommunikationswege und nimmt u.a. auf ausdrückliches Verlangen erfolgte Anrufe aus, mit begrenzender Rückausnahme bei vorheriger Telefonwerbung.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-KY	Verschreibung	Norm geprüft	201 KAR 8:540; KRS 313.035	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Spezielle berufliche Bedingungen gelten für die Verordnung kontrollierter Stoffe. Das Terminwerkzeug kann weder Rezept noch klinische Reevaluation erstellen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-KY	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KY	Infektionsschutz	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KY	Fortbildung	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-KY	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-KY	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	201 KAR 8:540 §§1 ff.; KRS ch. 313 (fachlicher Bezug)	https://apps.legislature.ky.gov/law/kar/titles/201/008/540/REG/	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-LA	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Für jede Behandlung sind u.a. Leistung, berechneter Betrag und behandelnde Person festzuhalten.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-LA	Berufszulassung	Norm geprüft	La. R.S. §37:788(A),(B)	https://www.legis.la.gov/Legis/LawPrint.aspx?d=94452	Weder Ausüben noch Anbieten oder Versuchen der Zahnheilkunde ohne Board-Lizenz ist grundsätzlich zulässig. Suspendierung oder Widerruf schließen die Ausübung ebenfalls aus.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-LA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-LA	Teledentistry	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-LA	Patientenakten	Norm geprüft	La. R.S. 37:757, 40:1165.1(A)(3)(a)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=964709	Ärzte und Zahnärzte müssen klinische Akten grundsätzlich mindestens sechs Jahre seit letzter Behandlung erhalten; die Norm regelt zulässige Reproduktionsformen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-LA	Minderjährige	Norm geprüft	LAC 46:XXXIII.313(G), Portable and Mobile Dentistry	https://www.lsbd.org/applications/46v33.pdf	Für die geregelte mobile oder portable Zahnversorgung verlangt das Board vor Leistungen an Minderjährigen eine unterschriebene Einwilligung von Elternteil oder Guardian. Die Regel bestimmt nicht sämtliche Fälle einer herkömmlichen Privatpraxis.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-LA	Aktenzugang	Norm geprüft	La. R.S. 40:1165.1(A)(2)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=964709	Die Norm regelt Antrag und Autorisierung sowie besondere Rechtsfolgen verspäteter Herausgabe. Zugang nicht von terminbezogener Identifikation allein abhängig machen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-LA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	LAC 46:XXXIII.313(F)(1)–(4), Portable and Mobile Dentistry	https://www.lsbd.org/applications/46v33.pdf	Bei Aufgabe eines mobilen oder portablen Betriebs sind das Board und Patienten im geregelten Umfang binnen 30 Tagen zu Aktenverwahrung und Zugang zu informieren. Ein Verkauf erfordert eine neue Registrierung. Für allgemeine stationäre Praxen verbleibt die separate Prüfung. Bei Tod oder Berufsunfähigkeit ist zusätzlich R.S. 37:752(9) für eine zeitlich begrenzte Abwicklung einschlägig.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Konkrete Rechtsform, stationäre versus mobile Betriebsform und Person der Nachlassvertretung prüfen. Über die mobile/portable Betriebsregel hinaus einschlägiger Dental Practice Act: https://www.lsbd.org/applications/DentalPracticeAct.pdf.
US-LA	State Privacy Laws	Norm geprüft	La. R.S. 40:1165.1	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=964709	Die Norm benennt Berechtigte und Anforderungen für den Zugang zu Gesundheitsunterlagen. Daraus lässt sich keine generelle Befugnis zur Offenlegung an einen SMS-Dienst folgern.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-LA	Data Breach Laws	Norm geprüft	La. R.S. 51:3074	https://legis.la.gov/Legis/LawPrint.aspx?d=322030	Schriftliche Benachrichtigung der gesetzlich bestimmten Betroffenen, benannter Dateninhaber und Untersuchungs-/Vollzugsfälle unterscheiden. Eine Fristüberschreitung verlangt Prüfung des gesetzlichen Ausnahmetatbestands.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-LA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-LA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	La. R.S. 45:844.12(6)(i)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=100146	Anruf durch den eigenen Zahnarzt oder dessen Beauftragten an seinen Patienten für Follow-up oder periodische Vorsorge ist ausdrücklich aus der Definition dieses No-Call-Kapitels ausgenommen.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-LA	Verschreibung	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-LA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-LA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-LA	Fortbildung	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-LA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-LA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	La. R.S. 37:757 i.V.m. 40:1165.1 (fachlicher Bezug)	https://www.legis.la.gov/legis/Law.aspx?d=94414	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-ME	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Das Gesetz errichtet das Board of Dental Practice und bestimmt die Aufsicht über die Dentalberufe.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-ME	Berufszulassung	Norm geprüft	32 M.R.S. §18371	https://legislature.maine.gov/statutes/32/title32sec18371.html	Der zulässige berufliche Tätigkeitsumfang für Zahnärzte ist gesetzlich geregelt. Spezielle Befugnisse etwa zu Sedierung haben zusätzliche Voraussetzungen.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-ME	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-ME	Teledentistry	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-ME	Patientenakten	Norm geprüft	02-313 CMR ch. 12 §I.G(1),(2), §I.H(1)	https://www.maine.gov/dental/documents/05.12.2024_adopted_rules.pdf	Die Originalakte und Röntgenbilder sind mindestens sieben Jahre ab letzter Behandlung zu erhalten. Die Akte erfasst alle Patientenkontakte und mitgeteilten Informationen. Das macht auch die Übergabe relevanter Nachrichten an die Praxisakte erforderlich.	Praxis muss versandten Inhalt, Zeit und Kontext relevanter Patientenkontakte in die vollständige Patientenakte übernehmen können. Ein flüchtiges Zustellprotokoll enthält nicht zwingend den Inhalt.	Mit der Praxis die Abgrenzung rein administrativer Routingdaten von dokumentationspflichtigen Kontakten, Export sowie den tatsächlichen Aktenverwahrer festlegen.
US-ME	Minderjährige	Norm geprüft	22 M.R.S. §1711-B(1),(2),(3-A)	https://legislature.maine.gov/statutes/22/title22sec1711-B.html	Eltern oder gesetzliche Vertreter haben je nach Sachlage Zugangs- bzw. Berichtigungsrechte. Bei nach Landesrecht selbst eingewilligter Versorgung des Minderjährigen sind die berechtigten Personen gesondert zu beurteilen.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-ME	Aktenzugang	Norm geprüft	02-313 CMR ch. 12 §I.G(3)	https://www.maine.gov/dental/documents/05.12.2024_adopted_rules.pdf	Nach schriftlicher Anfrage des Patienten oder einer eigens autorisierten Person binnen angemessener Zeit, höchstens 21 Tage, eine Kopie einschließlich Röntgenbildern bereitstellen. Behandlungsschulden berechtigen nicht zur Verweigerung.	Berechtigte schriftliche Anfragen mit Eingangstag und 21-Tage-Grenze an die Praxis übergeben. Übertragung nicht an Bezahlung der Behandlung koppeln.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-ME	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	02-313 CMR ch. 12 §I.J(1)(a)–(d)	https://www.maine.gov/dental/documents/05.12.2024_adopted_rules.pdf	Bei Verkauf oder Schließung sind Unterlagen binnen zehn Tagen an das Board zu geben. Bei Schließung grundsätzlich 30 Tage vorher den Patienten Gelegenheit zum Erhalt der Akten mitteilen. Für unvorhergesehene Schließungen kann das Board einen Waiver gewähren.	Planbare Schließung rechtzeitig vorab erfassen, Benachrichtigungsbelege und Abholzeiten festhalten, Verwahrer dokumentieren und Praxiszugang entsprechend umstellen.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-ME	State Privacy Laws	Norm geprüft	32 M.R.S. §18393 (zahnärztliche Vertraulichkeit); 22 M.R.S. §1711-C	https://legislature.maine.gov/statutes/32/title32sec18393.html	Die zahnärztliche Norm schützt vertrauliche Kommunikation des Patienten und regelt Ausnahmen; der staatliche Gesundheitsdatenschutz differenziert erlaubte Weitergaben.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-ME	Data Breach Laws	Norm geprüft	10 M.R.S. §1348	https://legislature.maine.gov/statutes/10/title10sec1348.html	Die Norm trennt Information Broker und andere Unternehmen sowie deren Ermittlungs- und Benachrichtigungspflichten. Die Rollen bestimmen, ob und wann informiert werden muss.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-ME	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	15 M.R.S. §§709, 710	https://legislature.maine.gov/statutes/15/title15sec710.html	Die strafrechtlichen Vorschriften betreffen den unbefugten Eingriff in Kommunikation einschließlich ihrer gesetzlichen Definitionen. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-ME	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	10 M.R.S. §1498	https://web.legis.maine.gov/legis/statutes/10/title10sec1498.html	Die Norm beschränkt automatische Telefonanrufgeräte für bestimmte Ziele und Anwendungen. Ein nachgefragter Textkontakt ist von einer automatischen Sprach-/Werbenachricht zu unterscheiden.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-ME	Verschreibung	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ME	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ME	Infektionsschutz	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ME	Fortbildung	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-ME	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-ME	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	32 M.R.S. §18321 und ch. 143 (fachlicher Bezug)	https://president.maine.gov/statutes/32/title32sec18321.html	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-MD	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Dem fachlichen Dentalrecht stehen eigenständige, patientenbezogene Aktenregeln im Health–General Code zur Seite.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-MD	Berufszulassung	Norm geprüft	Md. Health Occupations §4-304(a),(b)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/laws/StatuteText?article=gho&section=4-304	Die Norm regelt den Antrag und unterscheidet insbesondere eine beschränkte zahnärztliche Lizenz, für die die jeweilige Einrichtung einen schriftlichen Antrag beibringen muss. Ein solcher Status bedeutet keine Zulassung für jede beliebige Praxis.	Beschränkte Krankenhaus- oder Volunteer-Lizenzen bei der Prüfung der konkret freizugebenden Behandlungskapazität nicht als unbeschränkte Praxislizenz behandeln.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-MD	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-MD	Teledentistry	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-MD	Patientenakten	Norm geprüft	Md. Health–General §4-403(b),(c)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Ohne die in der Norm verlangte Vorabinformation darf die Erwachsenenakte grundsätzlich nicht vor sieben Jahren nach Erstellung vernichtet werden. Friststart ist die Erstellung.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MD	Minderjährige	Norm geprüft	Md. Health–General §4-403(c)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Bei Minderjährigen gilt grundsätzlich Volljährigkeit plus sieben Jahre, vorbehaltlich normgerechter Benachrichtigung. Bei bestimmten vertraulichen Leistungen richtet sich die Nachricht an den Minderjährigen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MD	Aktenzugang	Norm geprüft	Md. Health–General §4-304(a)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&section=4-304	Erfasste Anbieter müssen schriftliche Anträge eines Berechtigten auf Einsicht oder Kopie in angemessener Zeit erfüllen. Art des Patientenantrags und Identität des Berechtigten dokumentieren.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-MD	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Md. Health–General §4-403(f)	https://mgaleg.maryland.gov/2026RS/Statute_Web/ghg/4-403.pdf	Nach Tod, Ruhestand, Lizenzrückgabe oder Praxisaufgabe muss die gesetzlich verantwortliche Person die Akten verwahren. Ein übernehmender Verwahrer erklärt seine Übernahme dem zuständigen Board schriftlich innerhalb angemessener Zeit.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-MD	State Privacy Laws	Norm geprüft	Md. Commercial Law tit. 14 subtit. 46, MODPA, §14-4607	https://mgaleg.maryland.gov/2024rs/chapters_noln/ch_454_hb0567e.pdf	Erfasste Controller dürfen sensible Daten nur im für die konkrete angeforderte Leistung strikt erforderlichen Maß verarbeiten. Gesundheitsinformationen und Ausnahmen konkret prüfen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-MD	Data Breach Laws	Norm geprüft	Md. Code, Commercial Law §14-3504	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=gcl&section=14-3504	Geschäftsstelle veranlasst nach festgestelltem Bruch eine angemessene Untersuchung; Benachrichtigung richtet sich u.a. nach Wahrscheinlichkeit von Missbrauch und gesetzlichen Fristen.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-MD	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Md. Courts & Judicial Proceedings §10-402	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=gcj&section=10-402	Gesetzliche Abhör-/Aufzeichnungsregeln erfassen sprachliche und elektronische Kommunikation unter ihren Voraussetzungen. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-MD	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Md. Code, Commercial Law §§14-4501, 14-4502	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=gcl&section=14-4501	Das Gesetz bindet automatisierte Verkaufsansprache und Zustimmungsanforderungen an die Definition der telephone solicitation. Der Kommunikationskanal kann eine Textnachricht sein.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-MD	Verschreibung	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MD	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MD	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MD	Fortbildung	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MD	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-MD	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Md. Code, Health–General §4-403; Health Occupations tit. 4 (fachlicher Bezug)	https://mgaleg.maryland.gov/mgawebsite/Laws/StatuteText?article=ghg&enactments=false&section=4-403	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-MA	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Die Berufsregeln des Board erfassen klinische Dokumentation, Verfügbarkeit und Aufbewahrung.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-MA	Berufszulassung	Norm geprüft	Mass. Gen. Laws ch. 112 §45	https://malegislature.gov/Laws/GeneralLaws/PartI/TitleXVI/Chapter112/Section45	Das Board registriert befähigte Bewerber; ihr Registrierungszertifikat belegt die Berechtigung zur zahnärztlichen Berufsausübung.	Standort und Berufsrolle personenspezifisch verifizieren.	Aktive Lizenz und tatsächlich berechtigte Betreiberrolle personenspezifisch bestätigen.
US-MA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-MA	Teledentistry	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-MA	Patientenakten	Norm geprüft	234 CMR 5.13	https://www.mass.gov/files/documents/2017/10/06/234cmr5.pdf	Die Dentalregel regelt Inhalt, Vertraulichkeit, Aufbewahrung und Verfügbarkeit von Behandlungsakten. Ein bloßes Benachrichtigungsprotokoll genügt nicht selbst als klinische Akte.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MA	Minderjährige	Norm geprüft	234 CMR 5.13(3)	https://www.mass.gov/files/documents/2017/10/06/234cmr5.pdf	Kinderakten mindestens sieben Jahre ab letzter Behandlung oder drei Jahre ab Volljährigkeit erhalten, je nachdem, was später eintritt. Diese Frist allein sagt nichts über Auskunftsrechte eines konkreten Elternteils.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-MA	Aktenzugang	Norm geprüft	234 CMR 5.13(4)(a); Mass. Gen. Laws ch. 112 §12CC	https://www.mass.gov/files/documents/2017/10/06/234cmr5.pdf	An Patienten oder speziell Berechtigte ist eine vollständige Kopie einschließlich Röntgenbildern in angemessener Zeit, spätestens 30 Kalendertage ab Anforderung, zu liefern.	Antragsdatum dokumentieren, berechtigten Anfrager prüfen und 30 Kalendertage bis zur Bereitstellung erfassen.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-MA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	234 CMR 7.06; mobile dental facilities und portable dental operations	https://www.mass.gov/files/documents/2016/08/ux/234cmr7.pdf	Für mobile/portable Einrichtungen verpflichtet die Schließungsregel u.a. zur Information der in den vorherigen zwei Jahren Behandelten und zur rechtzeitigen Information der Standorte. Permit M geht nicht automatisch auf einen neuen Inhaber über. Allgemeine stationäre Schließungsfristen bleiben separat zu prüfen.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-MA	State Privacy Laws	Norm geprüft	201 CMR 17.02–17.04	https://www.mass.gov/doc/201-cmr-17-standards-for-the-protection-of-personal-information-of-residents-of-the-commonwealth/download	Schriftliche, risikoadäquate Schutzmaßnahmen für die gesetzlich definierten persönlichen Informationen, einschließlich Dienstleister- und Systemsicherheit. Nicht jede einzelne Mobilnummer erfüllt die spezielle Definition.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-MA	Data Breach Laws	Norm geprüft	Mass. Gen. Laws ch. 93H §3	https://malegislature.gov/Laws/GeneralLaws/PartI/TitleXV/Chapter93H/Section3?Offer=ab_ss_reeng_plt_var2	Verwahrer ohne Eigentum meldet dem Dateninhaber; der Inhaber informiert bei einschlägigem Tatbestand sowohl Behörden als auch betroffene Einwohner.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-MA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Mass. Gen. Laws ch. 272 §99	https://malegislature.gov/Laws/GeneralLaws/PartIV/TitleI/Chapter272/Section99	Das Gesetz definiert abgefangene, heimlich aufgenommene Kommunikation. Sichere Eigenkopien eines erbetenen Termintexts sind kein aufgezeichneter Telefonanruf. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-MA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Mass. Gen. Laws ch. 159C §§1, 2	https://malegislature.gov/Laws/GeneralLaws/PartI/TitleXXII/Chapter159C/Section1	Marketing or sales solicitation wird nach Kauf-/Investitionsanregung definiert. Die nationale und staatliche Abmeldung bei Werbung unterscheiden sich vom Widerruf einer Terminbenachrichtigung.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-MA	Verschreibung	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MA	Fortbildung	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-MA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	234 CMR 5.00, insbesondere 5.13 (fachlicher Bezug)	https://www.mass.gov/regulations/234-CMR-500-requirements-for-the-practice-of-dentistry-dental-hygiene-and-dental-assisting	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-MI	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Für die tatsächlich erbrachte Zahnbehandlung verlangt das Gesetz eine Patientenakte und verbindet sie mit der allgemeinen Aufbewahrungspflicht.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-MI	Berufszulassung	Norm geprüft	MCL §333.16611(1)	https://hercules-milenia.legislature.mi.gov/documents/mcl/pdf/mcl-368-1978-15-166.pdf	Eine Person darf Zahnheilkunde oder die im Absatz erfassten Tätigkeiten nur im Umfang ihrer staatlichen Lizenz bzw. gesetzlichen Befugnis ausüben. Eine zahnärztliche Assistenz darf nicht über das Buchungssystem als unabhängiger Behandler angeboten werden.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-MI	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-MI	Teledentistry	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-MI	Patientenakten	Norm geprüft	MCL §333.16644; §333.16213	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Der Zahnarzt fertigt Aufzeichnungen zur Zahnbehandlung; die allgemeine Aufbewahrungs-/Übergaberegel im Public Health Code ist daneben zu prüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MI	Minderjährige	Norm geprüft	MCL §333.26263(n), Medical Records Access Act	https://www.legislature.mi.gov/documents/mcl/pdf/mcl-333-26263.pdf	Grundsätzlich handelt bei Minderjährigen der gesetzlich benannte Vertreter. Bei rechtmäßig selbständig erhaltener Versorgung kann dem Minderjährigen das ausschließliche Zugangsrecht zustehen. Gemeinsame Telefonnummern begründen keinen Aktenzugriff.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-MI	Aktenzugang	Norm geprüft	MCL §333.26265(1),(2),(4), Medical Records Access Act	https://www.legislature.mi.gov/%28S%28md32imbtszx5zw2tzjfoyf45%29%29/documents/mcl/pdf/mcl-Act-47-of-2004.pdf	Ein schriftlicher Antrag ist unter üblichen Aufbewahrungsbedingungen spätestens nach 30 Tagen zu bearbeiten; abweichende Regeln gelten bei Außenlagerung und schriftlich begründeter Verlängerung. Dies ist keine unmittelbare Herausgabe der vollständigen Akte aus dem Kalender.	Verifizierte Anfragen an den Aktenverantwortlichen weitergeben. Eingang erfassen, zuständige Person und Fälligkeit dokumentieren; Kalenderexport allein erfüllt das Aktenbegehren regelmäßig nicht.	Antragsteller, Identität, konkrete Daten, staatliche Sonderfristen, Gebühren und ergänzende bundesrechtliche Rechte im Einzelfall prüfen.
US-MI	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	MCL §333.16213(3)–(7)	https://www.legislature.mi.gov/documents/mcl/pdf/mcl-333-16213.pdf	Bei Aufgabe der Praxis durch Ausscheiden oder Tod sieht das Gesetz je nach Fall Übertragung an einen Nachfolger oder ein Mitteilungsverfahren mit Patientenwahl vor. Alte Akten dürfen nur im jeweils zulässigen Verfahren vernichtet werden.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Verkauf bei fortgesetztem Betrieb, Tod, Notgeschäftsführung und zusätzliche Vorgaben zur Aktenverwahrung im konkreten Szenario gesondert prüfen.
US-MI	State Privacy Laws	Norm geprüft	MCL §333.26263, Michigan Medical Records Access Act	https://www.legislature.mi.gov/documents/mcl/pdf/mcl-333-26263.pdf	Die Norm definiert medizinische Unterlagen und geregelte Rollen beim Aktenzugang. Sie liefert keine alleinige Rechtsgrundlage für Weitergabe an Kommunikationsanbieter.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-MI	Data Breach Laws	Norm geprüft	MCL §445.72	https://zeus-milenia.legislature.mi.gov/documents/mcl/pdf/MCL-445-72.pdf	Benachrichtigung ist grundsätzlich vorgesehen, mit dokumentationsbedürftiger Beurteilung, ob wesentlicher Schaden/Identitätsdiebstahl wahrscheinlich ist.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-MI	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-MI	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	MCL §445.111a, Home Solicitation Sales Act	https://www.legislature.mi.gov/documents/mcl/pdf/mcl-Act-227-of-1971.pdf	Die Norm definiert Telephone Solicitation als bestimmte Sprachkommunikation und berücksichtigt u.a. vorherige Einladung oder Erlaubnis. Ein Opt-in für Text ist kein Opt-in für Werbung.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-MI	Verschreibung	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MI	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MI	Infektionsschutz	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MI	Fortbildung	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MI	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-MI	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	MCL §§333.16644, 333.16213 (fachlicher Bezug)	https://www.legislature.mi.gov/Laws/MCL?objectName=mcl-333-16644	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-MN	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Die Dentalregel verlangt je Patient klinische Befunde, Behandlungsgeschichte und weitere definierte Angaben.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-MN	Berufszulassung	Norm geprüft	Minn. Stat. §150A.05 subd. 1, subd. 2	https://www.revisor.mn.gov/statutes/cite/150A/full	Grundsätzlich ist eine gültige Board-Lizenz bzw. die im Gesetz vorgesehene Erlaubnis zur Berufsausübung nötig. Ausnahmen für bestimmte Ausbildungs- oder öffentliche Rollen lassen sich nicht aus einem Teamkonto ableiten.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-MN	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-MN	Teledentistry	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-MN	Patientenakten	Norm geprüft	Minn. R. 3100.9600 subps. 1, 12(A)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Aktive Akten vollständig erhalten. Bei inaktiven Erwachsenenakten mindestens sieben Jahre ab letzter Behandlung durch diesen Zahnarzt.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MN	Minderjährige	Norm geprüft	Minn. R. 3100.9600 subp. 12(B)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Inaktive Akte eines Minderjährigen bis zum 25. Geburtstag erhalten. Während sie aktiv ist, bleibt die gesamte zahnärztliche Akte erhalten.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MN	Aktenzugang	Norm geprüft	Minn. R. 3100.9600 subp. 13; Minn. Stat. §§144.291–144.298	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Die Aktenübertragung richtet sich nach dem Minnesota Health Records Act, unabhängig von unbezahlten Rechnungen. Die Regel benennt überdies Format und diagnostische Qualität übertragener Röntgenaufnahmen.	Terminexport gesondert vom Antrag auf Übertragung klinischer Daten behandeln.	Fristen, Empfängerbefugnis und Gebühren nach den referenzierten Normen im Einzelfall klären.
US-MN	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Minn. R. 3100.9600 subps. 12,13	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Auch bei Praxisübergabe gelten Aufbewahrung und Übertragung klinischer Akten unabhängig von offenen Beträgen. Die Regel bestimmt hier nicht allein eine besondere allgemeine Ankündigungsfrist für jede Schließung.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Ein allgemeines staatliches Zeitfenster für die gesonderte Bekanntgabe der Schließung ist durch die hier geprüfte Akten- und Übertragungsvorschrift nicht belegt.
US-MN	State Privacy Laws	Norm geprüft	Minn. Stat. §144.293, subds. 2 ff.	https://www.revisor.mn.gov/statutes/2026/cite/144.293	Freigabe einer Patientenakte erfordert grundsätzlich eine datierte, unterschriebene Einwilligung oder eine konkrete gesetzliche Erlaubnis. Weiterleitungsrolle und Behandlungsausnahmen gesondert belegen.	Kontakt und Behandlungskontext datensparsam trennen. Keine Diagnose oder Trackingpixel. Zweck, Zugriff, Dienstleistervertrag und Empfängerbindung nachweisen.	HIPAA-Abdeckung und BAA für jeden eingesetzten Verarbeitungsschritt separat feststellen. Vertretung, besonders geschützte Leistungen und betriebsexterne Datenflüsse offen.
US-MN	Data Breach Laws	Norm geprüft	Minn. Stat. §325E.61	https://www.revisor.mn.gov/statutes/2026/cite/325E.61	Eigentümer/Lizenznehmer entsprechender Daten melden den betroffenen Minnesota-Einwohnern nach Entdeckung bzw. Benachrichtigung; Auftragsverwahrer haben eine eigene Unterrichtungspflicht.	Vorfall sofort protokollieren. Datenrolle, Einwohnerstaat, Art der abgeflossenen Daten, Schlüsselzugriff, Anzahl und Entdeckungsdatum für die Praxis verfügbar halten.	Gesondert HIPAA/HITECH, Dateninhaber-Vertrag, konkrete Fristen und Ausnahmen prüfen; eine normale Patienten-SMS ist keine förmliche Breach-Mitteilung.
US-MN	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Minn. Stat. §626A.02	https://www.revisor.mn.gov/statutes/cite/626A.02	Die Regel enthält getrennte Tatbestände und eine Teilnehmer-/Einwilligungsausnahme unter Bedingungen. Das geprüfte Werkzeug hat keine Audio-/Transkriptionsfunktion.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-MN	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Minn. Stat. §§325E.26, 325E.27(a)	https://www.revisor.mn.gov/statutes/cite/325e.27	Für automatische Ansagegeräte verlangt die Norm grundsätzlich vorab erbetene/gestattete Nachrichten oder einen vorgeschalteten Liveoperator. Das Produkt sendet Texte und führt keine Robocalls aus.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-MN	Verschreibung	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MN	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MN	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MN	Fortbildung	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MN	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-MN	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Minn. R. 3100.9600 (fachlicher Bezug)	https://www.revisor.mn.gov/rules/3100.9600/	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-MS	Dental Practice Act und Board Rules	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Dental Practice Act und aktueller Hinweis des Board auf geänderte Aktenpflichten sind einschlägige Quellen.	Praxis und verantwortliches Team freischalten. Der Kalender gibt Termine und organisatorische Erinnerungen aus.	Geltende Abschnitte und Standortgenehmigung der jeweiligen Praxis bestätigen; keine berufsrechtliche Freigabe des ganzen Systems.
US-MS	Berufszulassung	Norm geprüft	Miss. Code §73-9-41(1)	https://www.dentalboard.ms.gov/sites/dentalboard/files/laws73-9-41.pdf	Ohne staatliche Zulassung darf niemand Zahnheilkunde oder Dentalhygiene praktizieren, versuchen oder anbieten, grundsätzlich auch nicht während Suspendierung oder nach Widerruf.	Vor Freigabe buchbarer klinischer Kapazität verantwortlichen Zahnarzt, aktiven Status, Standort und mögliche Einschränkungen im amtlichen Register prüfen. Empfang darf nur disponieren.	Aktuellen Registerstatus, konkrete Befugnisse, delegierte Tätigkeiten und etwaige räumliche Beschränkung für jeden freigeschalteten Behandler prüfen.
US-MS	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Team kann freie Kapazität zuordnen und einen vereinbarten Recall vormerken. Diagnostik, Behandlung und die klinische Festlegung der Fälligkeit verbleiben beim dazu befugten Behandler.	Rollen für Disposition und klinische Entscheidung trennen. Kein eigenständiges Behandlungsintervall aus Terminart oder Versicherung ableiten.	Sobald Teammitglieder medizinische Empfehlungen geben, persönliche Delegation und konkrete Leistungsbefugnis vor Ort prüfen.
US-MS	Teledentistry	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Die Anwendung führt weder Fernuntersuchung noch Video-/Chatdiagnostik durch. Erinnerungen weisen auf einen bestehenden Termin oder eine vereinbarte Wiedervorstellung hin.	Keine Symptombewertung, Therapie- oder Dringlichkeitsempfehlung in automatischen Nachrichten.	Telehealth-/Teledentistry-Regeln bei späterer Fernberatung und am Patientenstandort separat prüfen.
US-MS	Patientenakten	Norm geprüft	Miss. Code §73-9-13; SB 2873 (2024), Board Reg. 53	https://www.dentalboard.ms.gov/index.php/frequently-asked-questions/patient-records-frequently-asked-questions	Das Board korrigiert seinen älteren Hinweis auf sieben Jahre: Gesetz mit zehnjähriger Mindestdauer seit letzter Behandlung. Übergangsbestimmungen und Anwendungszeitpunkt im Gesetz mitprüfen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MS	Minderjährige	Norm geprüft	Miss. Code §73-9-13; SB 2873 (2024) §2	https://billstatus.ls.state.ms.us/documents/2024/html/SB/2800-2899/SB2873SG.htm	Bei nicht emanzipierten Minderjährigen unter 18 sind die in der Norm geregelten zahnärztlichen Akten auf Anfrage einem Elternteil oder Guardian auch ohne Einwilligung des Minderjährigen bereitzustellen. Andere geschützte Datenarten und Vertretungsfälle bleiben separat zu prüfen.	Vertreter und Rechtsgrund im Praxisprozess prüfen. Bei ungeklärter Berechtigung keine personenbezogene Erinnerung an den Familienkontakt senden; Buchungs-PIN oder gemeinsam genutztes Gerät genügen nicht.	Vertretung, Emanzipation, Eingriffsart und besonders geschützte Versorgung einzelfallbezogen prüfen; die Nachrichteneinwilligung ist ein eigener Schritt.
US-MS	Aktenzugang	Umfang geprüft	Mississippi Board Regulation 53, Patient records	https://www.dentalboard.ms.gov/index.php/frequently-asked-questions/patient-records-frequently-asked-questions	Der Patient hat laut Board Anspruch auf die verlangte Akte; die Praxis darf eine angemessene Reproduktionsgebühr ansetzen, vorbehaltlich bundesrechtlicher Grenzen.	Der Kalendereintrag ersetzt die klinische Akte nicht. Frist-/Zugangsprüfung anhand der betroffenen Unterlage, Behandlung, Antragsdatum und Verantwortlichkeit führen.	Eigene Aktenklasse der Versandnachweise, neuere Spezialnormen, Gerichts-/Ermittlungsaufbewahrung sowie Rechte auf vertrauliche Behandlung separat prüfen.
US-MS	Praxisschließung und Verkauf	Norm offen	Board Regulation 53; Miss. Code §73-9-13 und SB 2873 (2024) §2	https://www.dentalboard.ms.gov/sites/dentalboard/files/regulation53.pdf	Patienten haben bei entsprechendem Antrag Zugang zu ihren Akten; eine Schließung beseitigt die klinische Aufbewahrungspflicht nicht. Die eingesehene Board-Regel belegt keine allgemeine Zahnarztpflicht zu einer bestimmten Anzahl von Tagen für die Schließungsankündigung. Die vom Medical Board veröffentlichten ärztlichen Vorgaben nicht auf Zahnärzte verallgemeinern.	Vor Übergabe den tatsächlichen Verwahrer und Auskunftskanal festlegen. Offene Buchungen, Exporte und aktive Kommunikationsberechtigungen am Stichtag sicher zuordnen. Automatische Erinnerungen nach dem Betriebsende sperren.	Für gewöhnliche Zahnarztpraxen sind Schließungs-/Verkaufsanzeige, Frist und Weg der Patienteninformation gesondert zu verifizieren. Board Reg. 53 enthält einen älteren Aktenfristhinweis; derzeitige Aktennorm §73-9-13 beachten.
US-MS	State Privacy Laws	Norm geprüft	MSBDE Regulation 1(CodeofEthics), ADA Code 1.B/1.B.2; Regulation 53	https://www.dentalboard.ms.gov/sites/dentalboard/files/regulation1.pdf	Die aktuell verlinkte Board-Regulation 1 übernimmt den jeweils aktuellen ADA-Ethikkodex. Dessen 1.B verpflichtet Zahnärzte zum Schutz vertraulicher Patientenakten; 1.B.2 verweist bei sensibler Weitergabe auf Recht/gegebenenfalls schriftliche Erlaubnis. Regulation 53 verlangt abrufbare Akten mindestens sieben Jahre ab letzter Behandlung und Kopien für Patienten höchstens zu Reproduktionskosten.	Patientenbezogene Versand- und Freigaberechte dokumentieren; nicht pauschal Daten an eigenständig werbende Anbieter weitergeben. Relevante Nachrichten in Praxisakte übernehmbar halten.	Einbezogenen Kodex gelesen: https://www.ada.org/about/principles/code-of-ethics/patient-autonomy ; Aktennorm: https://www.dentalboard.ms.gov/sites/dentalboard/files/regulation53.pdf . Landesweite SaaS-/Datenartenpflichten und konkrete HIPAA-Rolle bleiben gesondert; keine universelle Schweigepflichtausnahme.
US-MS	Data Breach Laws	Norm geprüft	Miss. Code §75-24-29(1)–(5); 2021 Laws ch. 378 §9, HB 277	https://billstatus.ls.state.ms.us/documents/2021/pdf/HB/0200-0299/HB0277SG.pdf	Betroffene sind bei einer erfassten Panne ohne unangemessene Verzögerung zu informieren. Nach geeigneter Untersuchung entfällt diese konkrete Mitteilung, wenn ein Schaden vernünftigerweise unwahrscheinlich ist. Wer fremde Daten hält, muss den Inhaber oder Lizenznehmer baldmöglichst nach Entdeckung informieren, wenn die erfassten Daten zu betrügerischen Zwecken unbefugt erlangt wurden oder dies vernünftigerweise angenommen wird.	Vorfall sofort intern eskalieren. Datenmerkmale, Erkennbarkeit, Rolle, Untersuchungsverlauf und Grundlage der Schadensentscheidung dokumentieren. Der Entwurf SB 2128 (2026) zur AG-Meldung scheiterte am 3. Februar im Ausschuss.	Getrennte HIPAA-/Vertragsregeln, tatsächliche Datenklasse und etwaiges Ersuchen der Strafverfolgung prüfen. Amtlicher Verlauf des nicht verabschiedeten Vorstoßes https://billstatus.ls.state.ms.us/2026/pdf/history/SB/SB2128.xml.
US-MS	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Die zwei Versandkanäle übermitteln Text. Die geprüfte Version nimmt keine Telefonate auf, hört keine Gespräche mit und erstellt keine Gesprächstranskripte.	Audioaufzeichnung und KI-Telefonie deaktiviert lassen.	Bei jeder Telefonie-Erweiterung alle Beteiligtenstandorte, Einwilligung und einschlägiges Landesrecht prüfen.
US-MS	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Miss. Code §77-3-705(d), §77-3-709; HB 1225 (2023), SB 2821 (2019)	https://billstatus.ls.state.ms.us/documents/2023/pdf/HB/1200-1299/HB1225SG.pdf	Die gesetzliche Definition schließt Sprach- und Textnachrichten ein, wenn damit u.a. Verkaufs- oder Spendengeschäfte angebahnt werden. Die Zuständigkeit wechselte vom Public Service Commission zum Attorney General. Der bloße Kommunikationskanal begründet noch keinen Verkaufszweck.	Bestätigung des Kanals, Zweck Termin/Recall getrennt, Arzt/Absender und erbetenen Inhalt nachweisen. Abmeldung verarbeiten. Keine Rabatte, Angebote, Diagnosen, offene Forderungen oder zusätzlichen Patienten ansprechen.	Amtlicher Nachweis des Zuständigkeitswechsels: https://www.legislature.ms.gov/media/1323/2023_summary_final.pdf. Weitere Änderungen, Sonderfälle, Empfänger-/Anbieterrolle prüfen. Eigene Einwilligungsgrundlage, Absender, Empfängerstandort und STOP-Verarbeitung prüfen. E-Mail unterliegt anderen Regeln (insb. primärer Zweck nach CAN-SPAM). 09:00–18:00 Uhr an Praxis- und Empfängerort ist ein interner Produktstandard.
US-MS	Verschreibung	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Das Versandprodukt verordnet, verlängert und übermittelt keine Medikamente. Die Erinnerung enthält keine Dosis und keine Verschreibungsentscheidung.	Keine Rezept-/Refill-Vorlage und keine Anbindung an e-prescribing aktivieren.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MS	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Weder Sedierungsfreigabe noch präoperative Anweisung oder Narkoseüberwachung sind Bestandteil von Termin-SMS und E-Mail.	Keine automatische Sedierungsanleitung versenden, auch wenn ein Termin verschoben wird.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MS	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Kein Sterilisations-, Expositions- oder Hygieneregister. Eine Buchungsbestätigung erbringt keinen Hygiene- oder Aufbereitungsnachweis.	Verbindliche klinische Anweisungen in der Praxis belassen.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MS	Fortbildung	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Kein Fortbildungsanbieter, Zertifikatsregister oder Verlängerungsantrag für eine Berufslizenz.	Mitarbeiterkonto und Lizenz-/Fortbildungsnachweise getrennt behandeln.	Erneut prüfen, sobald die ausgeschlossene Funktion angeboten oder durch einen angebundenen Dienst übernommen wird.
US-MS	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Die Versandroutine berechnet keine Leistungen, reicht keine Versicherungsansprüche ein und versendet weder Inkasso- noch Finanzierungswerbung.	Keine Beträge, Behandlungscodes, Versicherungsmerkmale oder Zahlungslinks in die Erinnerungen einfügen.	Zusätzliche Prüfung bei späterer Aufnahme von Zahlungen, Abrechnung oder Ansprache nach Versicherungsstatus.
US-MS	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Miss. Code tit. 73 ch. 9; Board Regulation 53, SB 2873 (2024) (fachlicher Bezug)	https://www.dentalboard.ms.gov/mississippi-dental-practice-act	Der Dienst vermittelt keine Patienten gegen Entgelt an einen fremden Behandler und führt keinen Praxisverkauf durch.	Keine provisionsbasierte Zuweisung oder automatische Weitergabe von Kontaktlisten an Dritte.	Beim Betreibermodell der individuellen Praxis, Gebührenaufteilung oder automatischer Weiterleitung den lokalen Tatbestand prüfen.
US-MO	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	RSMo 332.052(1)–(4)	https://revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=332.052	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Lesbare ausreichende Akte; grundsätzlich sieben Jahre ab letzter beruflicher Leistung. Änderungen nach 48 Stunden als datiertes Addendum.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-MO	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-MO	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-MO	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-MO	Patientenakten	Norm geprüft	RSMo 332.052(1)–(4)	https://revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=332.052	Lesbare ausreichende Akte; grundsätzlich sieben Jahre ab letzter beruflicher Leistung. Änderungen nach 48 Stunden als datiertes Addendum.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-MO	Minderjährige	Norm geprüft	RSMo332.052(2)	https://revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=332.052	Minderjährigenakten mindestens sieben Jahre ab Volljährigkeit.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-MO	Aktenzugang	Norm geprüft	RSMo §191.227(1)–(2)	https://www.revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=191.227	Ausdrücklich auch Zahnärzte müssen Patienten oder Berechtigten auf deren schriftlichen Antrag eine Kopie der Anamnese und erbrachten Behandlung geben.	Anfrage auch nach Ende des Portalzugangs erreichbar halten.	Gebühren und bundesrechtliche Beschränkungen je Anfrage prüfen.
US-MO	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	20 CSR 2110-2.114(1)–(3)	https://s1.sos.mo.gov/cmsimages/adrules/csr/current/20csr/20c2110-2.pdf	Bei Schließung oder für aktive Patienten ungünstigem Umzug müssen aktive Patienten mit unvollendeter Leistung binnen 30 Tagen schriftlich über ihre Rechte informiert werden. Aktiv bedeutet Versorgung binnen der letzten zwölf Monate. Auf Wunsch anteilige Erstattung oder Abschluss ohne Mehrkosten bei akzeptiertem Zahnarzt.	Offene Behandlungen aus dem PVS mit tatsächlichen Besuchen abgleichen. Eine Liste aller Kalenderkontakte wäre der falsche Empfängerkreis.	Etwaige weitere Pflichten gegenüber dem Board im Einzelfall prüfen.
US-MO	State Privacy Laws	Norm geprüft	RSMo 332.321.2(13)	https://www.revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=332.321	Verletzung beruflich anvertrauten Vertrauens bzw. Vertraulichkeit ist ausdrücklich disziplinarischer Grund für Dental-Lizenzinhaber. Gelesene aktuelle Revisor-Fassung nennt Wirkung 28.08.2018 ohne späteres Ende.	Praxis muss Vertraulichkeit auch bei Versand sichern: bestätigte Zieladresse, neutrale Texte, Teamrechte und kontrollierte Anbieterweitergabe.	Nur konkrete dentalberufsrechtliche Vertraulichkeitsnorm geprüft. SaaS-eigene Sicherheits-/Verbraucherdatenpflichten, Ausnahmen und zulässige Offenlegung bleiben im konkreten Vertrag und Bundesrecht zu prüfen.
US-MO	Data Breach Laws	Norm geprüft	RSMo407.1500	https://revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=407.1500	Bei erfasstem Vorfall ohne unangemessene Verzögerung informieren; Datenverwalter informiert Eigentümer sofort. Medizin-/Versicherungsdaten können erfasst sein.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-MO	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-MO	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	RSMo407.1095(3)	https://revisor.mo.gov/main/OneSection.aspx?section=407.1095	Solicitation umfasst SMS/MMS mit Verkaufsförderung; Einladung/Beziehung und bestimmte lizenzierte Terminvereinbarung sind definierte Ausnahmen. SaaS erbt nicht automatisch Berufsausnahme.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-MO	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-MO	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-MO	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-MO	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-MO	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-MO	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-MT	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	MCA 50-16-541(1)–(3)	https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0500/chapter_0160/part_0050/section_0410/0500-0160-0050-0410.html	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Schriftliche Aktenanfrage binnen zehn Tagen beantworten; begründete Verzögerung mit Enddatum höchstens 21 Tage. Die Vorschrift bestimmt keine allgemeine Aufbewahrungsfrist.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-MT	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-MT	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-MT	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-MT	Patientenakten	Norm geprüft	MCA 50-16-541(1)–(3)	https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0500/chapter_0160/part_0050/section_0410/0500-0160-0050-0410.html	Schriftliche Aktenanfrage binnen zehn Tagen beantworten; begründete Verzögerung mit Enddatum höchstens 21 Tage. Die Vorschrift bestimmt keine allgemeine Aufbewahrungsfrist.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-MT	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-MT	Aktenzugang	Norm geprüft	MCA 50-16-541(1)–(3)	https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0500/chapter_0160/part_0050/section_0410/0500-0160-0050-0410.html	Schriftliche Anfrage: Antwort spätestens zehn Tage, begründete Verzögerung höchstens 21 Tage.	Termindatenexport ersetzt keine vollständige Aktenkopie. Identität, Empfang, Frist und Zuständigkeit protokollieren.	Gebühren, Identitätsprüfung, Bundesrecht und Ausnahmen gesondert abgleichen.
US-MT	Praxisschließung und Verkauf	Umfang geprüft	2025 Mont. Laws ch. 247 §§1,4; MCA §37-1-143; §50-16-513	https://archive.legmt.gov/content/Publications/sales/2025SessionLaws_VOL1.pdf	Ändert sich beim Schließen die Meldeadresse, verlangt das vereinheitlichte Berufsrecht grundsätzlich eine Meldung binnen 30 Tagen. Die frühere Zehntagesregel aus §37-4-307 wurde durch das Gesetz geändert. Laufende Aktenanfragen bleiben nach §50-16-513 geschützt.	Beim Ausstieg sowohl den Kontakt für Patienten als auch eine etwaige Änderung der behördlichen Meldeadresse klären.	Diese Pflichten belegen keine allgemeine Frist zur Unterrichtung von Patienten über Verkauf oder Schließung. Eine solche Sonderregel bleibt offen.
US-MT	State Privacy Laws	Norm geprüft	MCA30-14-2803(1)–(2), 2804(1)(g), (2); 2811, 2025 Ch 567	https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0300/chapter_0140/part_0280/section_0030/0300-0140-0280-0030.html	2025-Fassung:25.000 Verbraucher oder 15.000 plus>25%Umsatz aus Datenverkauf; reine Zahlungsdaten ausgenommen.2811/2818/2819 gelten vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen auch unter Schwelle.2804(1)(g) nimmt HIPAA-Covered-Entities und Business-Associates aus, zusätzlich PHI-Datenausnahmen.2811 verlangt bei erkannten/bewusst ignorierten Minderjährigen Sorgfalt, Zweck-/Speicherbegrenzung und besondere Zustimmung für bestimmte Verarbeitungen.	HIPAA-Entity-/BA-Status zuerst belegen; sonst MT-Volumen und Minderjährigenzugang separat prüfen. Erwachsener Selbstanmeldeweg minimiert Risiken, ersetzt Rollennachweis nicht.	Keine allgemeine HIPAA-Ausnahme für beliebige Kalenderanbieter. Gelesen auch https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0300/chapter_0140/part_0280/section_0040/0300-0140-0280-0040.html und entsprechende section_0110/0300-0140-0280-0110.html ; weitere Pflichten bei tatsächlichem nichtausgenommenem Betrieb vertiefen.
US-MT	Data Breach Laws	Norm geprüft	MCA30-14-1704	https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0300/chapter_0140/part_0170/section_0040/0300-0140-0170-0040.html	Unangemessene Verzögerung vermeiden; reiner Datenverwalter meldet Eigentümer sofort; AG erhält Mitteilung zeitgleich zur Bewohnerinformation.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-MT	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-MT	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	MCA30-14-1601(4)	https://mca.legmt.gov/bills/mca/title_0300/chapter_0140/part_0160/section_0010/0300-0140-0160-0010.html	Diese Definition betrifft Sprachkommunikation und nennt Einladung/Beziehung bzw. lizenzierte Terminvereinbarung als Ausnahmen. Daraus folgt keine allgemeine SMS-Freigabe.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-MT	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-MT	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-MT	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-MT	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-MT	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-MT	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-NE	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	Neb. Rev. Stat. 71-8403(1)–(4)	https://www.nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=71-8403	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Kopien grundsätzlich binnen30 Tagen; Einsicht binnen zehn Tagen, begründete Ausnahme bis 21 Tage. Diese Norm begründet selbst keine Aufbewahrungsdauer.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-NE	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NE	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NE	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NE	Patientenakten	Norm geprüft	Neb. Rev. Stat. 71-8403(1)–(4)	https://www.nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=71-8403	Kopien grundsätzlich binnen30 Tagen; Einsicht binnen zehn Tagen, begründete Ausnahme bis 21 Tage. Diese Norm begründet selbst keine Aufbewahrungsdauer.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-NE	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-NE	Aktenzugang	Norm geprüft	Neb. Rev. Stat. 71-8403(1)–(4)	https://www.nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=71-8403	Einsicht zehn Tage, ausnahmsweise21; Kopien spätestens 30 Tage.	Termindatenexport ersetzt keine vollständige Aktenkopie. Identität, Empfang, Frist und Zuständigkeit protokollieren.	Gebühren, Identitätsprüfung, Bundesrecht und Ausnahmen gesondert abgleichen.
US-NE	Praxisschließung und Verkauf	Umfang geprüft	Neb. Rev. Stat. §§38-130(4), 71-8403; 172 NAC 56-008(A)	https://nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=38-130	Bei einem Wechsel der hinterlegten Anschrift müssen Berufsangehörige das Department informieren. Zugangsansprüche und Pflicht zur Dokumentation bleiben bei Praxisübergabe relevant.	Registrierte Adresse, Verantwortlichen für bestehende Unterlagen und Kontakt für offene Termine an der schließenden Praxis festhalten.	Die Adressänderungsnorm belegt keine spezielle allgemeine Schließungsanzeige gegenüber Patienten. Für stationäre Zahnärzte bleibt deren Frist und Form offen.
US-NE	State Privacy Laws	Norm geprüft	Neb.Rev.Stat.87-1103(1),(2)(c)	https://nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=87-1103	Data Privacy Act hat Small-Business- und HIPAA-Covered-Entity/BA-Abgrenzungen. Sie setzen tatsächliche Rollen und erfasste Regeln voraus.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-NE	Data Breach Laws	Norm geprüft	Neb.Rev.Stat.87-803	https://www.nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=87-803	Unverzügliche angemessene Untersuchung; bei wahrscheinlich unbefugter Nutzung schnellstmögliche Mitteilung. AG spätestens bei Bewohnerinformation.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-NE	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NE	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Neb.Rev.Stat.86-238	https://nebraskalegislature.gov/laws/statutes.php?statute=86-238	Gelesene Definition erfasst automatisches Wählen mit abgespielter Aufzeichnung. Sie deckt den SMS-/E-Mail-Versand allein nicht abschließend ab.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-NE	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NE	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NE	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NE	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NE	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NE	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-NV	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	NRS 629.021,629.031,629.051(1),(7)	https://www.leg.state.nv.us/NRS/NRS-629.html	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Zahnärzte erfasst; Gesundheitsakten grundsätzlich fünf Jahre nach Eingang/Erstellung. Keine Vernichtung vor Alter23.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-NV	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NV	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NV	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NV	Patientenakten	Norm geprüft	NRS 629.021,629.031,629.051(1),(7)	https://www.leg.state.nv.us/NRS/NRS-629.html	Zahnärzte erfasst; Gesundheitsakten grundsätzlich fünf Jahre nach Eingang/Erstellung. Keine Vernichtung vor Alter23.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-NV	Minderjährige	Norm geprüft	NRS629.051(7)	https://www.leg.state.nv.us/NRS/NRS-629.html	Keine Gesundheitsaktenvernichtung vor Alter23; danach mindestens fünf Jahre beachten.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-NV	Aktenzugang	Norm geprüft	NRS §§629.061, 629.062	https://www.leg.state.nv.us/nrs/nrs-629.html	Patienten und schriftlich autorisierte Vertreter können die Akte einsehen und Kopien anfordern. §629.062 regelt gesondert die elektronische Übermittlung bei entsprechender Anforderung.	Berechtigten Auskunftskanal vom normalen Terminerinnerungsversand trennen.	Ausnahmen, Inhalt und Gebühren auf die konkrete Anforderung anwenden.
US-NV	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	NRS §§631.385, 631.3452, 629.051; Nachfolgeregel R055-26RP1 ist ein Entwurf	https://www.leg.state.nv.us/NRS/NRS-631.html#NRS631Sec385	Nach dem Tod des Behandlers darf ein überlebendes Familienmitglied die Praxis auch ohne zahnärztliche Lizenz höchstens zwei Jahre besitzen/kontrollieren. Das ersetzt weder die besonderen Director-Pflichten noch Patientenaktenaufbewahrung. Im Register für R055-26 ließen sich nur I/P/RP1 nachweisen.	Eigentum, klinische Verantwortung und Verantwortung für Unterlagen bei Nachfolge getrennt dokumentieren.	Zur allgemeinen Schließung oder zum Verkauf bleibt die Geltung der neuen spezifischen Verwahrerregel offen. Entwurf nicht umsetzen wie verbindliches Recht.
US-NV	State Privacy Laws	Norm geprüft	NRS603A.040,.210,.215,.220	https://www.leg.state.nv.us/Nrs/NRS-603A.html	Definierte Daten erfordern angemessene Sicherheit und entsprechende Empfängerverträge; bestimmte elektronische Übertragungen müssen verschlüsselt sein. Nicht jede Termininformation fällt unter dieselbe Definition.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-NV	Data Breach Laws	Norm geprüft	NRS603A.040,.210,.220	https://www.leg.state.nv.us/Nrs/NRS-603A.html	Erfasste unverschlüsselte Daten: Bewohner ohne unangemessene Verzögerung; Verwalter informiert Eigentümer sofort. Definition umfasst auch bestimmte Online-Zugangsdaten.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-NV	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NV	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	NRS599B.010(9),(10),.030	https://www.leg.state.nv.us/nrs/NRS-599B.html	Telefonverkaufs-Registrierung hat besondere Verkäuferdefinition und Ausnahmen; zusätzliche Rechtsbehelfe bleiben bestehen. Kein allgemeiner SMS-Erlaubnistatbestand.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-NV	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NV	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NV	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NV	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NV	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NV	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-NH	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	RSA 317-A:27-a	https://gc.nh.gov/rsa/html/XXX/317-A/317-A-mrg.htm	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Untersuchungen und empfohlene/erbrachte Behandlungen dokumentieren. Akten und Röntgenbilder mindestens sieben Jahre nach letzter Behandlung.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-NH	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NH	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NH	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NH	Patientenakten	Norm geprüft	RSA 317-A:27-a	https://gc.nh.gov/rsa/html/XXX/317-A/317-A-mrg.htm	Untersuchungen und empfohlene/erbrachte Behandlungen dokumentieren. Akten und Röntgenbilder mindestens sieben Jahre nach letzter Behandlung.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-NH	Minderjährige	Norm geprüft	RSA317-A:27-a	https://gc.nh.gov/rsa/html/XXX/317-A/317-A-mrg.htm	Dentalakten von Minderjährigen sieben Jahre über Volljährigkeit hinaus.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-NH	Aktenzugang	Norm geprüft	N.H. Admin. R. Den 501.01(e),(h)	https://gc.nh.gov/rules/state_agencies/den100-500.html	Auf Anforderung ist eine Patientenaktenkopie innerhalb von 20 Tagen bereitzustellen. Die Folgepflicht betrifft auch frühere Patienten.	Bei Eingang nach der Praxisschließung weiterhin an benannte Verwahrstelle verweisen.	Kopierkosten einschließlich HIPAA im Einzelfall beurteilen.
US-NH	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	N.H. Admin. R. Den 501.01(g),(k)	https://gc.nh.gov/rules/state_agencies/den100-500.html	Bei Schließung Patienten frühzeitig unterrichten, möglichst drei Monate zum Aktenbezug einräumen und dem Board schriftlich Name, Anschrift und Telefonnummer des übernehmenden Lizenzinhabers mitteilen. Abbruch eines Behandlungsverlaufs unterliegt zusätzlich Absatz (k).	Empfänger, Aktenkontakt und zuständige Notversorgung vor der letzten Sitzung festlegen.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-NH	State Privacy Laws	Norm geprüft	RSA507-H:2 und507-H:3(I)(f),(II)	https://gc.nh.gov/rsa/html/LII/507-H/507-H-3.htm	Gelesene Entity-Ausnahme für HIPAA-Covered-Entity/BA und weitere datenbezogene Ausnahmen. Die benachbarte Anwendungsvorschrift nennt35000 Verbraucher bzw10000 plus25% Verkaufsumsatz.	HIPAA-Rolle je Praxis und Anbieter belegen; sonst Schwelle und Dateninventar prüfen.	Kein Dental-/HIPAA-Pauschalausschluss. Für nicht ausgenommene Daten Rechte, Sicherheit und Verträge nach507-H ergänzend anwenden. URL der mitgelesenen Schwelle: https://gc.nh.gov/rsa/html/LII/507-H/507-H-2.htm
US-NH	Data Breach Laws	Norm geprüft	RSA359-C:20	https://gc.nh.gov/rsa/html/XXXI/359-C/359-C-20.htm	Missbrauchsrisiko umgehend bestimmen; bei Risiko oder Unbestimmbarkeit so bald wie möglich melden; Verwalter informiert Eigentümer sofort.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-NH	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NH	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	RSA359-E:1,:7,:8	https://gc.nh.gov/rsa/html/XXXI/359-E/359-E-mrg.htm	Telefonverkauf hat Definitionsausnahmen für ausdrücklichen Kundenwunsch und bestehende Beziehung. Zusätzlich Bundesrecht; gelesene Definition ersetzt keine SMS-Prüfung.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-NH	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NH	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NH	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NH	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NH	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NH	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-NJ	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	N.J.A.C. 13:30-8.7(a),(c), amtliche Regeltextsammlung	https://dspace.njstatelib.org/server/api/core/bitstreams/63b57694-a1e2-4705-b26d-5efefc4a18b7/content	Das amtliche Regelarchiv unterscheidet klinische Dokumentation, Aufbewahrung und Herausgabe. Im konsolidierten Text sind elektronische Einträge gesondert geregelt.	Klinische Einträge und berichtigte Fassungen im führenden System nachverfolgbar lassen.	Historischer amtlicher Beleg mit späterer Regelstruktur gegengeprüft. Änderung seit letzter Konsolidierung prüfen.
US-NJ	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NJ	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NJ	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NJ	Patientenakten	Norm geprüft	N.J.A.C. 13:30-8.7(d), amtliche Regeltextsammlung	https://dspace.njstatelib.org/server/api/core/bitstreams/63b57694-a1e2-4705-b26d-5efefc4a18b7/content	Patientenakten einschließlich Röntgenbildern grundsätzlich mindestens sieben Jahre ab letztem Eintrag. Für diagnostische und Studienmodelle zur definitiven Behandlung gelten mindestens drei Jahre ab Herstellung.	Die Praxis bewahrt die klinische Akte im führenden System auf und ordnet dort gespeicherte Kalenderdaten ihrem Zweck zu.	Spätere Sonderregeln, Aufbewahrungssperren und Nachträge im Praxisfall prüfen.
US-NJ	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-NJ	Aktenzugang	Norm geprüft	N.J.A.C. 13:30-8.7(e)1, amtliche Regeltextsammlung	https://dspace.njstatelib.org/server/api/core/bitstreams/63b57694-a1e2-4705-b26d-5efefc4a18b7/content	Für die Weitergabe auf schriftliche Anforderung gibt der Regeltext grundsätzlich 14 Tage ab Empfang vor. Die Praxis behält die Verantwortung für die angeforderten Unterlagen.	Aktenanfragen an die zuständige Praxis leiten und Identität, Berechtigung und Übergabe gesichert prüfen.	Für Notfälle gilt gegebenenfalls eine kürzere Reaktionszeit. Umfang und zulässige Kosten aus aktueller Fassung bestimmen.
US-NJ	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	N.J.A.C. 13:30-8.7(g)1–5, amtliche Regeltextsammlung	https://dspace.njstatelib.org/server/api/core/bitstreams/63b57694-a1e2-4705-b26d-5efefc4a18b7/content	Bei Beendigung oder voraussichtlich über sechsmonatiger Unterbrechung einen Aktenabrufweg schaffen. Ohne nachfolgenden Lizenzinhaber sieht der Regeltext lokale Zeitungsanzeigen monatlich in den ersten drei Monaten vor.	Der Terminassistent kann Aktenkontakt und betroffene Termine bereitstellen. Die Publikation erfolgt separat.	Board über das Verfahren zum Aktenabruf informieren, sichtbaren Hinweis vor Ort und angemessene Bemühungen zur individuellen Mitteilung an Patienten der letzten sechs Monate einplanen.
US-NJ	State Privacy Laws	Norm geprüft	N.J.P.L.2023,c.266§§1–4;56:8-166.4 bis166.7	https://pub.njleg.state.nj.us/Bills/2022/PL23/266_.PDF	Gesetz definiert Gesundheit als sensible Daten, hat Verarbeitungsschwellen und verlangt bei Anwendbarkeit klare Datenschutzhinweise sowie45-Tage-Rechteantwort.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-NJ	Data Breach Laws	Norm geprüft	N.J.S.A.56:8-161; 56:8-163(a)–(g), aktuell 2019 c 95	https://lis.njleg.state.nj.us/nxt/gateway.dll/statutes/1/54169/54570?f=templates%24fn%3Ddocument-frameset.htm%24q%3D%5Brank%2C100%3A%5Bdomain%3A%5Band%3A56%3A8-163+Disclosure+of+breach+of+security+to+customers.%5D%5D+%5Bsum%3A56%3A8-163+Disclosure+of+breach+of+security+to+customers.%5D+%5D+%24x%3Dserver%243.0	Erfasste PI umfasst Namens-/Identitäts-/Finanz- bzw. Account-Zugangskombinationen, keine allgemeine medizinische Datenkategorie. Fremdverwalter informiert Inhaber unmittelbar nach Entdeckung. Dieser meldet NJ-Kunden so schnell möglich ohne unangemessene Verzögerung; Division of State Police vor Kundenmeldung. Keine fixe Tageshöchstfrist. Bei>1.000 Kunden auch nationale Auskunfteien ohne unangemessene Verzögerung.	Entdeckungszeit und sofortige Anbieter→Praxis-Eskalation; NJ-State Police-Schritt vor Kundenversand als Incident-Gate festhalten, keine automatische 60-Tage-Wartefrist.	Risikoverzicht nur wenn Missbrauch nicht vernünftigerweise möglich, schriftlich fünf Jahre aufbewahren; polizeilichen Aufschub dokumentieren. Vollständiger aktueller Normtext über amtlichen Suchindex gelesen, direkter HTTPS-Abruf timeout.56:8-161 separat im amtlichen Index gelesen; HIPAA-/Bundespflichten zusätzlich prüfen.
US-NJ	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NJ	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	N.J.S.A.56:8-128;P.L.2023,c.58§1	https://pub.njleg.state.nj.us/Bills/2022/PL23/58_.PDF	Aktueller Änderungsakt gelesen: Verkaufsanruf muss Absender/Telefon/Zweck offenlegen; unerbeten nicht21–8 Uhr am Kundenort. Aktiv erbetener Follow-up-Kontakt ist ausgenommen.	Praxis und erreichbare Telefonnummer nennen; konkreten Termin-/Recallwunsch und Empfängerzeit belegen.	SMS-Reichweite und56:8-120-Definition/Bundesrecht ergänzend prüfen. Gelesener indexierter amtlicher Definitionstext beschränkt dieses Kapitel auf Telefonanrufe; daraus keine globale SMS-Erlaubnis ableiten.
US-NJ	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NJ	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NJ	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NJ	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NJ	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NJ	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-NM	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	16.5.1.24 NMAC	https://www.srca.nm.gov/parts/title16/16.005.0001.html	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Behandlungsunterlagen mindestens sechs Jahre. Bei Aufgabe/Ruhestand sind Board und aktive Patienten zu informieren und Verwahrstelle anzugeben.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-NM	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NM	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NM	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NM	Patientenakten	Norm geprüft	16.5.1.24 NMAC	https://www.srca.nm.gov/parts/title16/16.005.0001.html	Behandlungsunterlagen mindestens sechs Jahre. Bei Aufgabe/Ruhestand sind Board und aktive Patienten zu informieren und Verwahrstelle anzugeben.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-NM	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-NM	Aktenzugang	Norm geprüft	16.5.16.10(B)(3)NMAC	https://www.srca.nm.gov/parts/title16/16.005.0016.html	Patientenkopie und Röntgenbilder binnen15 Geschäftstagen freigeben; offene Behandlungsschulden ändern dies nicht.	Fristbeginn und Empfängerprüfung dokumentieren; Terminauszug ersetzt nicht vollständige Aktenkopie.	Weitere Datenschutz-/Bundesfristen und Gebühren getrennt prüfen.
US-NM	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	16.5.1.24NMAC	https://www.srca.nm.gov/parts/title16/16.005.0001.html	Bei Ruhestand/Aufgabe: Datum, aktive Patientenbenachrichtigung und sechsjährige Verwahrstelle mit Ansprechpartner ans Board.	Offboarding: Praxiszuständigkeit, Export, sichere Verwahrung und Ende des Nachrichtenversands ausdrücklich festlegen.	Praxisverkauf überträgt nicht automatisch jede Nachrichteneinwilligung; Nachfolger, Datentransfer und Versandberechtigung prüfen.
US-NM	State Privacy Laws	Norm offen	NMSA57-12 C-2–5, 8; 2017 HB15 final§§2–5, 8 gelesen; aktuelle Konsolidierung offen	https://www.nmlegis.gov/Sessions/17%20Regular/final/HB0015.pdf	Gelesenes verkündetes 2017-Ausgangsgesetz: erfasste Identitäts-/Finanz-/Biometriedaten benötigen angemessene Sicherheit; Sicherheitsanforderung im Dienstleistervertrag; unlesbare Entsorgung wenn geschäftlich nicht mehr angemessen benötigt. §8 nimmt HIPAA-/GLBA-pflichtige Personen aus. Aktueller NMOne Source-Codeabruf 403 verhindert abschließenden Änderungsabgleich.	Daten-/Rolleninventar und dokumentierte Vertrags-/Löschkontrollen; keine pauschale Ausnahme für jeden Kalenderanbieter oder jede Gesundheitsinformation.	Aktuelle 57-12 C-2–5, 8 sowie eigenständige Gesundheitsdaten-/Dentalvertraulichkeitsnormen gegen amtlichen Code abgleichen: https://nmonesource.com/nmos/nmsa/en/item/4423/index.do . Historischer Gesetzestext allein ist keine aktuelle vollständige Privacy-Freigabe.
US-NM	Data Breach Laws	Norm offen	NMSA57-12 C-6–10; 2017 HB15 final§§6–10 gelesen; aktueller Änderungsabgleich offen	https://www.nmlegis.gov/Sessions/17%20Regular/final/HB0015.pdf	Gelesenes 2017-Gesetz nennt schnellstmögliche Meldung, spätestens 45 Kalendertage ab Entdeckung an Betroffene und durch Fremdverwalter an Inhaber; bei>1.000 NM-Betroffenen AG/Auskunfteien. Risikoverzicht bei fehlendem erheblichem Identitätsdiebstahl-/Betrugsrisiko; HIPAA-/GLBA-Entity-Ausnahme und Ermittlungs-/Wiederherstellungsaufschub. Aktuelle Konsolidierung nicht erreichbar.	Vorfall sofort intern eskalieren und Entdeckungszeit sichern; 45-Tage-Regel nur als zu bestätigenden Recherchehinweis führen, Rollen-/Datenprüfung vor Fristberechnung.	Aktuelle 57-12 C-6–10 gegen NMOne Source lesen; Änderungen, Ausnahme und Datenbegriff bestätigen. Weiterhin Normoffen, weil nur verkündete 2017-Fassung vollständig gelesen, nicht aktuelle Gesamtfassung. Keine pauschale Fristfreigabe.
US-NM	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NM	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	NMSA 1978 § 57-12-22(D)(4), Unfair Practices Act; §§ 57-12-23–24	https://www.nmlegis.gov/Sessions/03%20Regular/FinalVersions/SB0573FSS.html	§ 57-12-22 definiert die erfasste Telefonansprache über Sprach- oder Faxkommunikation zur Kauf-, Miet- oder Investitionsanregung. §§ 57-12-23–24 enthalten eigene Bestimmungen für unerbetene Anzeigen per E-Mail oder Fax. Eine Kaufaufforderung und ein gewünschter Hinweis auf einen gebuchten Termin haben unterschiedliche Zwecke.	Reine Terminerinnerung oder patientenseitig bestellte, bereits mit der Praxis vereinbarte Nachsorge. Keine Werbetexte zulassen. Adressat, Anlass, Kanal und Abmeldung nachvollziehbar halten.	Keine allgemeine Ausnahme für Textnachrichten herleiten. Für die E-Mail-Regel siehe https://www.nmlegis.gov/sessions/03%20Regular/FinalVersions/senate/SB0699.html. Bundesrecht und konkreten Empfänger prüfen.
US-NM	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NM	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NM	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NM	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NM	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NM	Eigentum und Zuweisungen	Norm geprüft	16.5.16.10(B)(4),(9)NMAC	https://www.srca.nm.gov/parts/title16/16.005.0016.html	Regel untersagt patientenleistungsbezogene Rebates/Fee-Splitting/Provisionen mit genannten Ausnahmen und schützt fachlich gebotene Überweisungen vor Vertragszwang.	SaaS-Vertrag und Vergütung gesondert prüfen; keine erfolgsabhängige Patientenzuweisung freigeben.	Konkretes Preismodell, Non-Dentist-Owner-Zulassung und gesetzliche Ausnahmen nicht abschließend geprüft.
US-NY	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	8 NYCRR 29.2(a)(3)	https://www.op.nysed.gov/title8/rules-board-regents/part-29/2	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Behandlungsunterlagen grundsätzlich sechs Jahre; Minderjährigenunterlagen mindestens sechs Jahre und bis Alter22.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-NY	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NY	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NY	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NY	Patientenakten	Norm geprüft	8 NYCRR 29.2(a)(3)	https://www.op.nysed.gov/title8/rules-board-regents/part-29/2	Behandlungsunterlagen grundsätzlich sechs Jahre; Minderjährigenunterlagen mindestens sechs Jahre und bis Alter22.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-NY	Minderjährige	Norm geprüft	8NYCRR29.2(a)(3)	https://www.op.nysed.gov/title8/rules-board-regents/part-29/2	Sechs Jahre Mindestaufbewahrung, bei Minderjährigen zusätzlich bis Alter22.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-NY	Aktenzugang	Norm geprüft	N.Y.Public Health Law18(2)(a),(c)–(g)	https://www.nysenate.gov/legislation/laws/PBH/18	Einsicht grundsätzlich binnen zehn Tagen; Kopien binnen angemessener Zeit. Kein allgemeines Zehntage-Kopienversprechen.	Rechteanfrage mit Eingangsdatum und Art der Anfrage erfassen.	Minderjährigenausnahmen, Ablehnungsverfahren und HIPAA-Fristen separat beachten.
US-NY	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	8 NYCRR §29.2(a)(1),(3)	https://www.op.nysed.gov/title8/rules-board-regents/part-29/2	Für Patienten, die unmittelbar professionelle Versorgung brauchen, müssen angemessene Vorkehrungen zur Weiterbehandlung bestehen. Die Dokumentationspflicht gilt zusätzlich.	Dringende und laufende Fälle bei Standortaufgabe manuell an eine weiterhin betreuende Stelle übergeben.	Keine pauschale landesweite Bekanntmachungsfrist aus diesen Absätzen abgeleitet.
US-NY	State Privacy Laws	Norm geprüft	GBS899-aa(1)(b),(c)	https://www.nysenate.gov/legislation/laws/GBS/899-AA	Privatinformationsbegriff enthält medizinische Informationen und Online-Zugangsdaten; Schutzbedarf besteht auch ohne vollständiges klinisches Aktenmodul.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-NY	Data Breach Laws	Norm geprüft	GBS899-aa(1)–(3),(8)	https://www.nysenate.gov/legislation/laws/GBS/899-AA	Fassung28.03.2025 umfasst medizinische Daten und Online-Zugangsdaten. Betroffene spätestens 30 Tage nach Entdeckung; zusätzliche Behördenmeldungen.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-NY	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NY	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	GBS399-z(1)(h)–(n),(2)	https://www.nysenate.gov/legislation/laws/GBS/399-Z	SMS erfasst; Umsetzung einer bereits vereinbarten Transaktion ausgenommen. Verkaufsanrufe/-SMS grundsätzlich8–21 Uhr am Kundenort; Einladung/Beziehung endet bei Abmeldung.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-NY	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NY	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NY	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NY	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NY	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NY	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-NC	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	21 NCAC 16T .0101 und .0104	https://reports.oah.state.nc.us/ncac/title%2021%20-%20occupational%20licensing%20boards%20and%20commissions/chapter%2016%20-%20dental%20examiners/subchapter%20t/subchapter%20t%20rules.pdf	Das Dental Board verlangt zehnjährige Aufbewahrung der Behandlungsakten. Bei Schließung kann ein bestehender Termin die Benachrichtigung auslösen.	Die Praxis muss geplante Termine samt Kontakt für das Schließungsverfahren auffinden können.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-NC	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-NC	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-NC	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-NC	Patientenakten	Norm geprüft	21 NCAC 16T .0101(1)–(12)	https://reports.oah.state.nc.us/ncac/title%2021%20-%20occupational%20licensing%20boards%20and%20commissions/chapter%2016%20-%20dental%20examiners/subchapter%20t/subchapter%20t%20rules.pdf	Behandlungsakten zehn Jahre nach der letzten Behandlung erhalten, Labor-/Arbeitsaufträge zwei Jahre. Pflichtinhalt umfasst Behandlungsdaten, verantwortliche Behandler und klinische/finanzielle Unterlagen.	Die Praxis bewahrt die klinische Akte im führenden System auf und ordnet dort gespeicherte Kalenderdaten ihrem Zweck zu.	Ein bloßer Kalendereintrag ersetzt die Pflichtangaben nicht.
US-NC	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-NC	Aktenzugang	Norm geprüft	21 NCAC 16T .0102	https://reports.oah.state.nc.us/ncac/title%2021%20-%20occupational%20licensing%20boards%20and%20commissions/chapter%2016%20-%20dental%20examiners/subchapter%20t/subchapter%20t%20rules.pdf	Auf Wunsch des Bestandspatienten sind die Behandlungsunterlagen einschließlich Originalen oder diagnostischer Kopien der Röntgenaufnahmen an ihn oder seinen bezeichneten lizenzierten Zahnarzt zu geben.	Eine berechtigte Anforderung im Praxisprozess dokumentieren und den sicheren Übergabeweg festlegen.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-NC	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	21 NCAC 16T .0104(a)–(c)	https://reports.oah.state.nc.us/ncac/title%2021%20-%20occupational%20licensing%20boards%20and%20commissions/chapter%2016%20-%20dental%20examiners/subchapter%20t/subchapter%20t%20rules.pdf	Bei regulärer Schließung eines Einzelbehandlers zählen Patienten mit offenem Behandlungsplan oder geplantem Termin. Betreuung und Übergabe oder Rückgabe der Akten mit ihnen abstimmen und Übergaben dokumentieren. Für berufsrechtliche Suspendierung gelten eigene Fristen.	Liste künftiger Termine mit offenen Behandlungsplänen aus dem PVS ergänzen.	Eine Terminliste allein erfasst laufende Behandlungspläne ohne neuen Termin nicht.
US-NC	State Privacy Laws	Norm geprüft	N.C.G.S.75-64(a)–(e)	https://www.ncleg.gov/EnactedLegislation/Statutes/HTML/BySection/Chapter_75/GS_75-64.html	Unternehmen mit erfassten persönlichen Daten von NC-Residenten müssen bei/nach Entsorgung unbefugten Zugriff verhindern, elektronische Daten praktisch unrekonstruierbar löschen und schriftliche Verfahren überwachen. Beauftragte Vernichter erfordern Sorgfaltsprüfung, Vertrag und Überwachung. Ausgenommen u.a. HIPAA-pflichtige und -konforme Health-Insurer/Health-Care-Facilities.	Löschkonzept samt Backups, Dienstleistervertrag und Prüfung dokumentieren; Praxisakte/Holds vor destruktiver Löschung abgrenzen.	75-61-Datenbegriff und Ausnahme für konkrete Dentalpraxis/SaaS separat zuordnen. Kein allgemeines Löschdatum aus 75-64; Bundesrecht und Offenlegungsgrundlagen verbleiben.
US-NC	Data Breach Laws	Norm geprüft	N.C.G.S.75-65(a),(b),(e1)	https://www.ncleg.gov/EnactedLegislation/Statutes/HTML/BySection/Chapter_75/GS_75-65.html	Meldung ohne unangemessene Verzögerung; Verwalter meldet Eigentümer sofort. AG-Mitteilung bei Betroffenenbenachrichtigung.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-NC	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-NC	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	N.C.G.S.75-102(a)–(g)	https://www.ncleg.gov/EnactedLegislation/Statutes/HTML/BySection/Chapter_75/GS_75-102.html	Solicitation: DNC und Widerspruch beachten, Systeme/Verfahren vorhalten,8–21 Uhr. Minderjährige nicht gezielt anrufen. Definitions-/Ausnahmeregel75-101/103 zusätzlich nötig.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-NC	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-NC	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-NC	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-NC	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-NC	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-NC	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-ND	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	NDAC 20-02-01-09(5),(7),(10)	https://ndlegis.gov/information/acdata/pdf/20-02-01.pdf	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Aktuelle Fassung ab 01.04.2026: Patientenkommunikation gehört zur chronologischen Dentalakte; grundsätzlich sechs Jahre ab letzter Untersuchung/Verschreibung/Behandlung.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-ND	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-ND	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-ND	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-ND	Patientenakten	Norm geprüft	NDAC 20-02-01-09(5),(7),(10)	https://ndlegis.gov/information/acdata/pdf/20-02-01.pdf	Aktuelle Fassung ab 01.04.2026: Patientenkommunikation gehört zur chronologischen Dentalakte; grundsätzlich sechs Jahre ab letzter Untersuchung/Verschreibung/Behandlung.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-ND	Minderjährige	Norm geprüft	NDAC20-02-01-09(10)	https://ndlegis.gov/information/acdata/pdf/20-02-01.pdf	Längerer Zeitraum aus sechs Jahren nach letztem Ereignis und einem Jahr nach 18. Geburtstag.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-ND	Aktenzugang	Norm geprüft	NDAC20-02-01-09(2)–(4)	https://ndlegis.gov/information/acdata/pdf/20-02-01.pdf	Zeitnahe Herausgabe; nach zehn Tagen ohne Herausgabe schriftlich Grund und voraussichtlichen Termin nennen; keine Sperre wegen Nichtzahlung.	Anfragefristen und begründete Verzögerung festhalten.	NDCC23-12-14 und Bundesrecht ergänzend lesen; kein pauschales Zehntage-Endfristversprechen.
US-ND	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	NDAC20-02-01-08(1)–(5)	https://ndlegis.gov/information/acdata/pdf/20-02-01.pdf	Praxisaufgabe erfordert Patienteninformation und Transferweg; nicht übertragene aktive Akten mindestens zwei Jahre zugänglich halten.	Offboarding: Praxiszuständigkeit, Export, sichere Verwahrung und Ende des Nachrichtenversands ausdrücklich festlegen.	Praxisverkauf überträgt nicht automatisch jede Nachrichteneinwilligung; Nachfolger, Datentransfer und Versandberechtigung prüfen.
US-ND	State Privacy Laws	Norm offen	NDAC20-02-01-09(1), (7), (10), Fassung 01.04.2026; zusätzliche Datenschutzgrundlage offen	https://ndlegis.gov/information/acdata/pdf/20-02-01.pdf	Aktuelle Dentalregel gelesen: Patientenakte umfasst patientenbezogene Kommunikation und Verwaltungsverlauf; Schutz vor zerstörenden Einflüssen gilt auch elektronisch. Grundfrist sechs Jahre ab letzter Untersuchung/Verschreibung/Behandlung, Minderjährige länger aus sechs Jahren oder ein Jahr ab 18. Keine vollständige Offenlegungs-/SaaS-Datenschutznorm daraus ableitbar.	Kommunikation vor Löschung auf Aktenrelevanz prüfen; Zugriffsschutz, Export, Wiederherstellung und getrennte Versandabmeldung vorsehen.	Materielle Weitergabeerlaubnis, besondere Datenklassen und eigenständige Anbieterrolle nach aktuellem Landes-/Bundesrecht noch zuordnen. Schutz-/Aktennorm allein schließt diese Privacy-Zeile nicht.
US-ND	Data Breach Laws	Norm geprüft	NDCC51-30-01 bis-06	https://ndlegis.gov/cencode/t51c30.pdf	Unverschlüsselte definierte Personendaten: unverzögerte Mitteilung; Verwalter sofort an Eigentümer. AG bei mehr als250 Personen; HIPAA-Konformitätsklausel gesondert.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-ND	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-ND	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	NDCC51-28-01(5),(8),-05	https://ndlegis.gov/cencode/t51c28.pdf	SMS ausdrücklich erfasst. Vorherige ausdrückliche schriftliche Einladung/Erlaubnis und bestehende Beziehung sind Definitionsausnahmen; Zeitgrenze8–21 am Empfängerort.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-ND	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-ND	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-ND	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-ND	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-ND	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-ND	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-OH	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	Ohio Rev. Code §4715.30(A)	https://codes.ohio.gov/ohio-revised-code/section-4715.30	Der State Dental Board kann bei den genannten Pflichtverletzungen gegen Lizenzinhaber vorgehen. Klinische Aufsicht bei delegierten Leistungen verbleibt bei der verantwortlichen lizenzierten Person.	Kalenderrollen gewähren keine fachlichen Befugnisse.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-OH	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-OH	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-OH	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-OH	Patientenakten	Norm geprüft	Ohio Rev. Code §3701.74(A),(B); JCARR, Dental Board, Policy n, S. 11	https://www.jcarr.ohio.gov/assets/committees/joint-committee-on-agency-rule-review/files/dental-board-119453.pdf	In der amtlichen Auswertung hält das Board fest, dass die allgemeine Zahnarzt-Aufbewahrungspflicht im Staat nicht unmittelbar durch eine feste Zeitvorgabe geregelt ist. Das Board empfiehlt mindestens sieben Jahre. §3701.74 regelt den Zugriff auf vorhandene Unterlagen.	In der Praxis sieben Jahre als Empfehlung kennzeichnen und die einschlägigen verbindlichen Spezialnormen prüfen.	Für andere Einrichtungstypen oder Leistungen können eigene Fristen gelten. Eine Schreibsperre für genau sieben Jahre ergibt sich aus diesem Memorandum nicht.
US-OH	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-OH	Aktenzugang	Norm geprüft	Ohio Rev. Code §3701.74(A)(4)(a),(B), §3701.741	https://codes.ohio.gov/ohio-revised-code/section-3701.74	Zahnärzte sind ausdrücklich erfasst. Bei identifizierbarem berechtigtem Antrag besteht in angemessener Zeit kostenfreie Einsicht zu Geschäftszeiten oder Anspruch auf Kopien gemäß Gebührenvorschrift.	Aktenanfragen an die zuständige Praxis leiten und Identität, Berechtigung und Übergabe gesichert prüfen.	Nicht die Regeln für stationäre Einrichtungen als Voraussetzung für Zahnarztpraxen behandeln.
US-OH	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Ohio Rev. Code §4715.30(A)(9); JCARR, Dental Board, Policies p–q, S. 12–13	https://www.jcarr.ohio.gov/assets/committees/joint-committee-on-agency-rule-review/files/dental-board-119453.pdf	Das Board bewertet Patientenaufgabe anhand des allgemeinen fachlichen Standards. Seine veröffentlichte Policy zum Tod eines Praxisinhabers beschreibt einen 90-Tage-Übergang und Anstrengungen zur Patientenunterrichtung, Weitervermittlung und Aktensicherung.	Im Todesfall offenen Behandlungen einen zuständigen Nachfolger zuweisen. Für gewöhnliche Schließung keine pauschale 90-Tage-Frist einstellen.	Die 90 Tage sind Board-Policy im Sonderfall Tod, keine gesetzliche Benachrichtigungsfrist für alle Verkäufe.
US-OH	State Privacy Laws	Norm geprüft	OhioRev.Code 3798.01(B), (G), (K); 3798.04(A)–(B)	https://codes.ohio.gov/ohio-revised-code/section-3798.04	Covered-Entity/PHI entsprechen Bundesdefinitionen.3798.04 untersagt Nutzung/Offenlegung ohne gültige 164.508-Autorisierung, soweit nicht nach genanntem Bundesrecht und ggf.42 CFRPart 2 ohne Autorisierung erlaubt; keine Nutzung entgegen 164.502. Persönliche Vertretung umfasst ausdrücklich nicht bestimmte selbst einwilligende Minderjährige mit Vertraulichkeitsrecht.	Anbieter als BA gesondert einordnen; TPO/Operations oder Autorisierung konkret dokumentieren. Empfängerkanal verifizieren, sensible Informationen minimieren und Vertreterzugriff trennen.	3798.04 betrifft Covered-Entities; Bundes-BA-Pflichten nicht mit diesem Landesbegriff gleichsetzen. Definitionen gelesen: https://codes.ohio.gov/ohio-revised-code/section-3798.01 ; Part 2-/besondere Gesundheitsdaten nicht Bestandteil des einfachen Recall-Freigabenachweises.
US-OH	Data Breach Laws	Norm geprüft	Ohio R.C.1349.19(A),(B)	https://codes.ohio.gov/ohio-revised-code/section-1349.19	Definierte unverschlüsselte Identitäts-/Finanzdaten plus erhebliches Betrugsrisiko: schnellstmöglich, spätestens 45 Tage nach Entdeckung/Meldung.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-OH	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-OH	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Ohio R.C.4719.01(A),(B)	https://codes.ohio.gov/ohio-revised-code/section-4719.01	Verkaufsfördernder Kommunikationszweck und konkrete Ausnahmen entscheiden über Registrierungskapitel. Einfache Telefonnummernangabe ist noch keine telefonische Verkaufsaufforderung.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-OH	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-OH	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-OH	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-OH	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-OH	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-OH	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-OK	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	59 O.S. §328.31b(A),(B),(I), HB 3934 (2026)	https://www.oklegislature.gov/BillInfo.aspx?Bill=hb3934&Session=2600	Der Dental Practice Act regelt auch das elektronische Äquivalent eines Terminbuchs ausdrücklich, unabhängig von der Art des Kalendermediums.	Bei einer Praxis in Oklahoma den betrieblichen Kalender samt Einträgen archivieren können.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-OK	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-OK	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-OK	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-OK	Patientenakten	Norm geprüft	59 O.S. §328.31b(H)–(I), HB 3934 (2026)	https://www.oklegislature.gov/BillInfo.aspx?Bill=hb3934&Session=2600	Mindestdauer für das Terminbuch: sieben Jahre je Eintrag ab dessen Eintragsdatum. Das Gesetz unterscheidet diese Vorgabe von der Aufbewahrung der Behandlungsakte.	Originalen und spätere Änderungen historisch zuordenbar erhalten. Ein späterer Terminabschluss ersetzt das Eintragsdatum nicht.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-OK	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-OK	Aktenzugang	Norm geprüft	59 O.S. §328.31b(E); §328.32(A)(44); 76 O.S. §§19–20	https://oklahoma.gov/content/dam/ok/en/dentistry/documents/statutes-rules/Oklahoma%20Statutes%2020251101%20Corrected.pdf	Bei Übertragung Original oder Kopie samt Empfängerbezeichnung behalten. Verweigerung der nach Title 76 geschuldeten Patientenunterlagen kann berufsrechtlich sanktioniert werden.	Berechtigte Übergaben mit Empfänger im zuständigen Praxisprozess dokumentieren.	Frist und Kosten nach aktueller Fassung von Title 76 und HIPAA je Fall prüfen.
US-OK	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	59 O.S. §328.31b(J); HB 3934 (2026)	https://www.oklegislature.gov/BillInfo.aspx?Bill=hb3934&Session=2600	Bei Schließung muss der Lizenzinhaber dem Board schriftlich mitteilen, wo die Patientenakten verwahrt werden.	Vor Offboarding die Verwahrstelle und den bisherigen Kalenderexport festhalten.	Zusätzliche Behandlungskontinuität und tatsächliches Einreichen liegen bei der Praxis.
US-OK	State Privacy Laws	Norm geprüft	59 O.S.328.32(27); 328.31 b(E), (G)–(H), Board-Gesetzessammlung 01.07.2026	https://oklahoma.gov/content/dam/ok/en/dentistry/documents/statutes-rules/Oklahoma%20Statutes%207.1.2026.pdf	Willentliche Offenlegung HIPAA-geschützter Informationen ist disziplinarischer Dentalverstoß. Bei Aktenfreigabe/-transfer muss der Zahnarzt Original/Kopie und Empfängervermerk behalten. Elektronische Patientendaten brauchen mindestenswöchentliche Sicherung und Hardcopy-Fähigkeit; Akten sieben Jahre ab Behandlung halten.	Zugriffe und Exporte patientenbezogen protokollieren; klinische Aktenkopien, Restore und Aufbewahrung mit Praxis abstimmen.	Nur konkret gelesene dentalrechtliche Pflichten; kein Nachweis, dass Terminsoftware bereits Aktenarchiv/Backup erfüllt. SaaS-eigene Datenschutzrolle, Bundesrecht und Ausnahmen gesondert prüfen.
US-OK	Data Breach Laws	Norm geprüft	24O.S.§163(A)–(F),Fassung01.01.2026	https://www.oscn.net/applications/oscn/DeliverDocument.asp?CiteID=452237	Erfasster Risiko-Vorfall ohne unangemessene Verzögerung; Verwalter so bald praktisch möglich. Ab500 Betroffenen AG spätestens 60 Tage nach Betroffenenmeldung.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-OK	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-OK	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	15 O.S. §§ 775C.2–775C.4, Oklahoma Telephone Solicitation Act of 2022	https://www.oklegislature.gov/cf_pdf/2021-22%20ENR/hB/HB3168%20ENR.PDF	Das Gesetz verlangt für bestimmte automatisierte kommerzielle Verkaufskontakte vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung und regelt die Absenderkennung. SMS werden in den Definitionen ausdrücklich genannt.	Nur vorher gewählten Kanal und bestätigten Termin bzw. vereinbarte Wiedervorstellung bedienen. Grund und Abmeldung dokumentieren. Kein Werbeinhalt oder Inkasso.	Bei werblichem oder gemischtem Inhalt eigenständiges Verfahren und aktuelle Ausnahmen prüfen. Der administrative Kanal wird für diesen Zweck nicht verwendet.
US-OK	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-OK	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-OK	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-OK	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-OK	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-OK	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-OR	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	OAR 818-012-0010(8), 818-012-0070	https://www.oregon.gov/dentistry/Documents/July%201%2C%202025%20DPA.pdf	Mangelhafte Führung der nach 818-012-0070 verlangten Patientenakte ist ein berufsrechtlich relevanter Behandlungsstandard.	Die Praxis führt die vollständige klinische Dokumentation im PVS.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-OR	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-OR	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-OR	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-OR	Patientenakten	Norm geprüft	OAR 818-012-0070(1)–(4)	https://www.oregon.gov/dentistry/Documents/July%201%2C%202025%20DPA.pdf	Klinische Akten und Röntgenaufnahmen grundsätzlich mindestens sieben Jahre nach dem letzten Eintrag aufbewahren. Absatz 3 enthält Ausnahmen, darunter die verlangte Übergabe an einen anderen Lizenzinhaber.	Die Praxis bewahrt die klinische Akte im führenden System auf und ordnet dort gespeicherte Kalenderdaten ihrem Zweck zu.	Sonderfälle bei Minderjährigen und offener Behandlung gesondert einordnen.
US-OR	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-OR	Aktenzugang	Norm geprüft	OAR 818-012-0032 und 818-012-0070(3),(6)	https://www.oregon.gov/dentistry/Documents/July%201%2C%202025%20DPA.pdf	Die Berufsregeln regeln Zugang und Übertragung diagnostischer Unterlagen. Auch bei Tod oder dauernder Handlungsunfähigkeit muss Zugang für Patient oder Berechtigten sichergestellt werden.	Patienten können Auskunft unabhängig vom Terminportal verlangen.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-OR	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	OAR 818-012-0070(5),(6)	https://www.oregon.gov/dentistry/Documents/July%201%2C%202025%20DPA.pdf	Bei Schließung, Standortwechsel oder Ruhestand entweder ordnungsgemäß weiter verwahren oder an in Oregon praktizierenden Lizenzinhaber übertragen. Board schriftlich binnen 14 Tagen nach Transfer, spätestens zum Wirksamwerden der Änderung informieren.	Aktenkontakt, externe Meldung sowie offene Termine vor dem Stichtag festlegen.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-OR	State Privacy Laws	Norm offen	ORS646 A.572(1), (2)(b), (h); 646 A.578(1); 646 A.622(1)–(5), 2025 Edition; 2026-Abgleich offen	https://www.oregonlegislature.gov/bills_laws/ors/ors646a.html	Offizielle 2025 Edition konkret gelesen: OCPA-Schwelle 100.000 oder 25.000 plus 25%Verkaufsumsatz; PHI-Ausnahme datenbezogen, keine pauschale HIPAA-Entity-Ausnahme.646 A.578 nennt Zweckbegrenzung und Widerrufsstopp spätestens 15 Tage ab Empfang.646 A.622 verlangt auch von Vendors angemessene Sicherheits-/Entsorgungsmaßnahmen samt geeigneter Dienstleister und vertraglichen Schutzpflichten; konkrete HIPAA-Konformität kann erfüllen.	PHI-/sonstige Datenflüsse getrennt erfassen; Anbieterrolle, Vertragskette, Rechte-/Widerrufsablauf und Sicherheitsprogramm einschließlich Backups/Löschung belegen.	Der amtliche Kapitelkopf warnt vor 2026-Änderungen; verlinkte 2026 A&R-Tabelle über Web 403/HTTPS-Timeout. Änderungen/Wirkungsdaten gegen 2026-Gesetze abgleichen, bevor der gesamte heutige Privacy-Stand als Normgeprüft gilt. Keine generelle Befreiung beliebiger SaaS-Anbieter.
US-OR	Data Breach Laws	Norm geprüft	ORS646A.604(3)	https://www.oregonlegislature.gov/bills_laws/ors/ors646a.html	Erfasste Sicherheitsverletzung schnellstmöglich, ohne unangemessene Verzögerung, grundsätzlich spätestens 45 Tage nach Entdeckung/Benachrichtigung.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-OR	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-OR	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	ORS 646.561, .563 und 646A.370–.374 in Oregon Laws 2025 ch. 580 (HB 3865)	https://apps.oregonlegislature.gov/liz/2025R1/Downloads/MeasureDocument/HB3865/Enrolled	Verkaufsansprache erfasst SMS. Daneben enthalten die Regeln für automatisierte Ansagen und Texte eigene Zeit- und Mengenbegrenzungen. Die Direktantwort und eine bestehende Geschäftsbeziehung können je nach Vorschrift unterschiedlich wirken.	Nur vorher gewählten Kanal und bestätigten Termin bzw. vereinbarte Wiedervorstellung bedienen. Grund und Abmeldung dokumentieren. Kein Werbeinhalt oder Inkasso.	Ausnahme oder Einhaltung der einschlägigen Regeln für den tatsächlichen Absender, die Zielnummer und die Technik belegen. Insbesondere bis zu drei Kontakte in 24 Stunden über alle Werkzeuge berücksichtigen.
US-OR	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-OR	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-OR	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-OR	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-OR	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-OR	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-PA	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	49 Pa. Code 33.209(a),(b)	https://www.pacodeandbulletin.gov/Display/pacode?file=/secure/pacode/data/049/chapter33/chap33toc.html&d=reduce	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Patientenakte auch ohne tatsächlich erbrachte oder berechnete Behandlung; mindestens fünf Jahre ab letztem zahnärztlichen Eintrag.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-PA	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-PA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-PA	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-PA	Patientenakten	Norm geprüft	49 Pa. Code 33.209(a),(b)	https://www.pacodeandbulletin.gov/Display/pacode?file=/secure/pacode/data/049/chapter33/chap33toc.html&d=reduce	Patientenakte auch ohne tatsächlich erbrachte oder berechnete Behandlung; mindestens fünf Jahre ab letztem zahnärztlichen Eintrag.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-PA	Minderjährige	Norm geprüft	49Pa.Code33.209(a)(1),(c)	https://www.pacodeandbulletin.gov/Display/pacode?file=/secure/pacode/data/049/chapter33/chap33toc.html&d=reduce	Bei Minderjährigen Eltern/gesetzlichen Vertreter dokumentieren; berechtigter Vertreter kann Kopie anfordern.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-PA	Aktenzugang	Norm geprüft	49 Pa. Code 33.209(a),(b)	https://www.pacodeandbulletin.gov/Display/pacode?file=/secure/pacode/data/049/chapter33/chap33toc.html&d=reduce	Schriftliche Anfrage: genaue Kopie/Röntgenbilder binnen30 Tagen; Schulden sind kein Zurückbehaltungsgrund.	Termindatenexport ersetzt keine vollständige Aktenkopie. Identität, Empfang, Frist und Zuständigkeit protokollieren.	Gebühren, Identitätsprüfung, Bundesrecht und Ausnahmen gesondert abgleichen.
US-PA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	49 Pa. Code §33.209(c)–(f)	https://www.pacodeandbulletin.gov/secure/pacode/data/049/chapter33/s33.209.html	Bei Rückzug, Unfähigkeit oder Tod des Zahnarztes muss die Verfügung über die Akten die Herausgabe gemäß Absatz c gewährleisten. Danach sind auf schriftliche Anforderung grundsätzlich binnen 30 Tagen Kopien bereitzustellen.	Zugriff und Vertretung vor Abschaltung der Praxiszugänge sichern.	Sonderregel für Unterlagen regulierter Gesundheitseinrichtungen beachten.
US-PA	State Privacy Laws	Norm offen	49 Pa.Code 33.209(a)–(h); allgemeine Offenlegungs-/SaaS-Grundlage offen	https://www.pacodeandbulletin.gov/secure/pacode/data/049/chapter33/chap33toc.html	Aktuelle offizielle Dentalregel 33.209 gelesen: Akte mindestens fünf Jahre ab letztem Dentaleintrag, Kopien binnen 30 Tagen nach schriftlichem Antrag auch bei Behandlungsschulden; Vorkehrung für Rückzug/Unfähigkeit/Tod. Diese Aktenrechte ersetzen keinen vollständigen Datenschutz- oder Dienstleisterabgleich.	Authentifizierte Auskunft, Praxisrouting und Retention pro Datenart; Versandabmeldung nicht mit Aktenlöschung gleichsetzen.	Für SaaS-Verarbeitung, Weitergabe und besonders geschützte Daten konkrete Privacy-Normen, HIPAA-Rollen und Vertragspflichten noch zuordnen.33.254 ist nur Kinderschutz-Meldeausnahme und keine allgemeine Freigabe.
US-PA	Data Breach Laws	Norm geprüft	Breach of Personal Information Notification Act§§3,5.3	https://www.legis.state.pa.us/WU01/LI/LI/US/HTM/2005/0/0094..HTM	Erfasste Vorfälle ohne unangemessene Verzögerung mitteilen. HIPAA-/HITECH-konforme Covered Entities/Business Associates haben spezielle Konformitätsklausel.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-PA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-PA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Telemarketer Registration Act § 2, Fassung durch Act 47 vom 20.07.2026	https://www.legis.state.pa.us/WU01/LI/LI/US/HTM/1996/0/0147..HTM	Die 2026 geänderte Definition erfasst auch Verkaufs-SMS und die Beschaffung von Informationen für direkte Verkäufe. Das Gesetz unterscheidet die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung und zeitlich begrenzte Geschäftsbeziehungen.	Nur vorher gewählten Kanal und bestätigten Termin bzw. vereinbarte Wiedervorstellung bedienen. Grund und Abmeldung dokumentieren. Kein Werbeinhalt oder Inkasso.	Die Praxis dokumentiert den Termin- bzw. Wiedervorstellungszweck und die tatsächliche Kontaktanforderung. Selbstanmeldung ist keine allgemeine schriftliche Marketingfreigabe.
US-PA	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-PA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-PA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-PA	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-PA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-PA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-RI	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	216-RICR-40-05-2.14.1(A)–(F)	https://rules.sos.ri.gov/regulations/part/216-40-05-2	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Dentalakte/Röntgenbilder fünf Jahre ab letztem Besuch; vertrauliche Speicherung und Übertragung, signierte/initialierte Einträge.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-RI	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-RI	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-RI	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-RI	Patientenakten	Norm geprüft	216-RICR-40-05-2.14.1(A)–(F)	https://rules.sos.ri.gov/regulations/part/216-40-05-2	Dentalakte/Röntgenbilder fünf Jahre ab letztem Besuch; vertrauliche Speicherung und Übertragung, signierte/initialierte Einträge.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-RI	Minderjährige	Norm geprüft	216-RICR-40-05-2.14.1(A)	https://rules.sos.ri.gov/regulations/part/216-40-05-2	Minderjährigenunterlagen mindestens fünf Jahre über18. Geburtstag hinaus.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-RI	Aktenzugang	Norm geprüft	216-RICR-40-05-2.14.1(A)–(F)	https://rules.sos.ri.gov/regulations/part/216-40-05-2	Auf schriftliche Anfrage vollständige Kopie und Zusammenfassung; Behandlungsschulden sperren Herausgabe nicht.	Termindatenexport ersetzt keine vollständige Aktenkopie. Identität, Empfang, Frist und Zuständigkeit protokollieren.	Gebühren, Identitätsprüfung, Bundesrecht und Ausnahmen gesondert abgleichen.
US-RI	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	216-RICR-40-05-2 §§2.14.1(C)–(E), 2.15.1(A)(4),(10)	https://rules.sos.ri.gov/regulations/part/216-40-05-2	Patientenaufgabe und Unterlassen der berechtigten Aktenweitergabe an Nachbehandler sind Berufsverstöße. Auch bei Übergabe muss Vertraulichkeit gewahrt werden.	Laufende Behandlungen und zuständigen Aktenverwalter vor Standortschließung zuordnen.	Aus diesen Vorschriften ergibt sich keine pauschale Schließungsanzeigefrist.
US-RI	State Privacy Laws	Norm geprüft	216-RICR-40-05-2.14.1(E)	https://rules.sos.ri.gov/regulations/part/216-40-05-2	Vertraulichkeit bei Speicherung und Transfer von Patientenakten ausdrücklich verlangt; verweist aufRIGL5-37.3.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-RI	Data Breach Laws	Norm geprüft	R.I.Gen.Laws11-49.3-4(a)(2)(ii)	https://webserver.rilegislature.gov/Statutes/TITLE11/11-49.3/11-49.3-4.htm	Privater Verantwortlicher: schnellstmöglich, spätestens 45 Kalendertage nach bestätigtem Vorfall und Bestimmbarkeit nötiger Angaben. AG/CRA bei mehr als500 Bewohnern.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-RI	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-RI	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	R.I. Gen. Laws § 5-61-3.5(a)(1)–(4)	https://webserver.rilegislature.gov/Statutes/TITLE5/5-61/5-61-3.5.htm	Das Gesetz regelt ausdrücklich Werbe-SMS an die erfassten Mobilnummern von Einwohnern. Entscheidend ist der überwiegende Verkaufszweck. Für die genannte Bestandskunden-Ausnahme verlangt es eine Abwahlmöglichkeit. Die Regel unterscheidet verbundene Unternehmen.	Praxisspezifischer Absender, ausdrücklicher Wunsch je Kanal, fester Anlass und wirksame Abmeldung. Weder die Praxis noch verbundene Anbieter können über diese Vorlagen zusätzliche Behandlungen verkaufen.	Tatsächlichen Hauptzweck prüfen. Eine frühere Behandlung allein deckt keine beliebige neue Ansprache ab.
US-RI	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-RI	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-RI	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-RI	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-RI	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-RI	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-SC	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	S.C. Code 40-15-83(A),(B)	https://www.scstatehouse.gov/code/t40c015.php	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Patientenunterlagen mindestens fünf Jahre ab letzter Behandlung; angestellte Zahnärzte müssen Zugang behalten, Arbeitgeber/Träger verwahrt.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-SC	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-SC	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-SC	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-SC	Patientenakten	Norm geprüft	S.C. Code 40-15-83(A),(B)	https://www.scstatehouse.gov/code/t40c015.php	Patientenunterlagen mindestens fünf Jahre ab letzter Behandlung; angestellte Zahnärzte müssen Zugang behalten, Arbeitgeber/Träger verwahrt.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-SC	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-SC	Aktenzugang	Norm geprüft	S.C. Code Regs. 39-11, Code of Professional Conduct §1.B	https://www.scstatehouse.gov/coderegs/Chapter%2039.pdf	Der zahnärztliche Ethikkodex sieht auf Anfrage die für die Weiterbehandlung hilfreiche Information vor. Bei sensiblen Informationen sind Berechtigung und nötige schriftliche Freigabe gesondert zu prüfen.	Aktenanfragen an die zuständige Praxis leiten und Identität, Berechtigung und Übergabe gesichert prüfen.	Ein allgemeiner Gebühren- oder Fristenanspruch folgt aus dieser Bestimmung allein nicht.
US-SC	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	S.C. Code Regs. 39-11, Code of Professional Conduct §2.F; S.C. Code §40-15-83	https://www.scstatehouse.gov/coderegs/Chapter%2039.pdf	Nach Beginn eines Behandlungsverlaufs verlangt der Kodex angemessene Mitteilung und Gelegenheit, anderweitig Versorgung zu erhalten. Die Aktenpflicht trifft bei Beschäftigung regelmäßig den Praxisarbeitgeber.	Vor Beendigung laufende Fälle dem verantwortlichen Behandler zur individuellen Übergangsplanung geben.	Keine allgemeine Pflichtfrist für Veröffentlichung oder Board-Anzeige aus dem Ethikkodex abgeleitet.
US-SC	State Privacy Laws	Norm geprüft	S.C.CodeRegs 39-11, Section 1, 1.B; 44-115 nicht pauschal auf Zahnärzte übertragen	https://www.scstatehouse.gov/coderegs/Chapter%2039.pdf	Dentalregel 39-11 verpflichtet Zahnärzte ausdrücklich, Selbstbestimmung, Privatsphäre und Vertraulichkeit der Patientenakte zu schützen. Aktenweitergabe an andere Behandler setzt den jeweiligen gesetzlichen Rahmen voraus. Der separat gelesene Physicians' Patient Records Act 44-115 allein belegt keine allgemeine Dental-/SaaS-Freigabe.	Empfänger und Zweck je Kanal belegen; Inhalte auf Terminorganisation beschränken, Praxisfreigabe und Zugriffsgrenzen vorsehen.	Nur zitierte Dental-Vertraulichkeitsnorm geprüft. Eigenständige SaaS-Datenverarbeitung, Bundesrecht, besondere Datenklassen und zulässige Offenlegungsgrundlagen im realen Vertrag prüfen.
US-SC	Data Breach Laws	Norm geprüft	S.C.Code39-1-90(A)–(D)	https://www.scstatehouse.gov/code/t39c001.php	Erfasster Risiko-Vorfall schnellstmöglich ohne unangemessene Verzögerung; Datenverwalter informiert Eigentümer sofort.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-SC	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-SC	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	S.C.Code37-21-20(6),37-21-50,37-21-70	https://www.scstatehouse.gov/code/t37c021.php	SMS/Mediennachrichten ausdrücklich erfasst; keine irreführende Absenderkennung. Konkreten Nichtkontaktwunsch mindestens fünf Jahre beachten.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-SC	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-SC	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-SC	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-SC	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-SC	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-SC	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-SD	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	ARSD 20:43:11:01–:03	https://sdlegislature.gov/api/Rules/Rule/20%3A43%3A11.html?all=true	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Patienten-/Elternkommunikation ist Aktenbestandteil; Audittrail für elektronisch signierte/gesperrte Einträge; sieben Jahre ab letzter Behandlung/Untersuchung/Verschreibung.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-SD	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-SD	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-SD	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-SD	Patientenakten	Norm geprüft	ARSD 20:43:11:01–:03	https://sdlegislature.gov/api/Rules/Rule/20%3A43%3A11.html?all=true	Patienten-/Elternkommunikation ist Aktenbestandteil; Audittrail für elektronisch signierte/gesperrte Einträge; sieben Jahre ab letzter Behandlung/Untersuchung/Verschreibung.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-SD	Minderjährige	Norm geprüft	ARSD20:43:11:03(2)	https://sdlegislature.gov/api/Rules/Rule/20%3A43%3A11.html?all=true	Längerer Zeitraum aus sieben Jahren nach letztem Ereignis und einem Jahr nach 18. Geburtstag.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-SD	Aktenzugang	Norm geprüft	ARSD20:43:11:04(1)	https://sdlegislature.gov/api/Rules/Rule/20%3A43%3A11.html?all=true	Nach autorisierter Freigabe Kopien einschließlich diagnostisch brauchbarer Röntgenbilder binnen zehn Geschäftstagen.	Bei ausgelagerten Nachrichtenteilen Export an Aktenverantwortlichen sicherstellen.	Autorisierung nachSDCL36-2-16.2 und HIPAA gesondert abgleichen.
US-SD	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	ARSD20:43:11:04(2),(3)	https://sdlegislature.gov/api/Rules/Rule/20%3A43%3A11.html?all=true	Vor Transfer bei Schließung Benachrichtigung der in den letzten fünf Jahren Behandelten versuchen; bei Verkauf übernimmt Empfänger die Verwahrpflicht.	Offboarding: Praxiszuständigkeit, Export, sichere Verwahrung und Ende des Nachrichtenversands ausdrücklich festlegen.	Praxisverkauf überträgt nicht automatisch jede Nachrichteneinwilligung; Nachfolger, Datentransfer und Versandberechtigung prüfen.
US-SD	State Privacy Laws	Norm geprüft	ARSD20:43:11:01(10),:03(5)	https://sdlegislature.gov/api/Rules/Rule/20%3A43%3A11.html?all=true	Patientenkommunikation kann zur Akte gehören. Bei Vernichtung Vertraulichkeit wahren.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-SD	Data Breach Laws	Norm geprüft	SDCL22-40-20	https://sdlegislature.gov/api/Statutes/22-40-20.html	Betroffene grundsätzlich spätestens 60 Tage nach Entdeckung/Benachrichtigung; AG bei mehr als250 Bewohnern. Nichtrisikoentscheidung nach AG-Hinweis drei Jahre dokumentieren.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-SD	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-SD	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	SDCL37-30A-1(4),(5),37-30A-3	https://sdlegislature.gov/api/Statutes/37-30A-1.html	SMS erfasst; ausdrücklicher Wunsch, laufender Vertrag und bestehende Beziehung sind definierte Ausnahmen. Unerbetene Kommunikation grundsätzlich9–21 Uhr Empfängerort und nicht sonntags.	Nur konkret bestätigte Zwecke, eindeutiger Absender,9–18 in beiden Ortszeiten und sofortige Abmeldung.	37-30A-3 mitgelesen: https://sdlegislature.gov/api/Statutes/37-30A-3.html . Besondere Termin-Ausnahme nennt Versicherungs-Title58, nicht allgemein Zahnärzte. Sonntags-/Werbeeinordnung und37-30-23ff bei Voice-Ausbau prüfen.
US-SD	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-SD	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-SD	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-SD	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-SD	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-SD	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-TN	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	Tenn. Comp. R. & Regs. 0460-02-.12(1)(c), (3), (4)(a),(d)	https://publications.tnsosfiles.com/rules/0460/0460-02.20230919.pdf	Der Board-Standard unterscheidet in der Zahnarztpraxis erstellte Akten von den gesondert geregelten Krankenhausunterlagen. Erstellung und Erhaltung der Praxisakten obliegen dem Zahnarzt.	Bei Betrieb für mehrere Einrichtungen klären, welches System die Praxisakte führt.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-TN	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-TN	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-TN	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-TN	Patientenakten	Norm geprüft	Tenn. Comp. R. & Regs. 0460-02-.12(4)(g)	https://publications.tnsosfiles.com/rules/0460/0460-02.20230919.pdf	Grundsätzlich sieben Jahre ab letztem professionellem Kontakt mit Zahnarzt oder supervisiertem Personal. Minderjährige und nicht geschäftsfähige Patienten sowie streitbefangene Unterlagen unterliegen Sonderregeln.	Eine abgelaufene Erinnerung löst keine automatische Löschung von Patientenakten aus.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-TN	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-TN	Aktenzugang	Norm geprüft	Tenn. Comp. R. & Regs. 0460-02-.12(4)(b),(f)2–3	https://publications.tnsosfiles.com/rules/0460/0460-02.20230919.pdf	Akten dürfen wegen offener Behandlungsrechnungen nicht zurückgehalten werden. Beim Ausscheiden eines Zahnarztes und beim Verkauf soll die Patientenwahl für die weitere Versorgung und Aktenweitergabe gewahrt bleiben.	Bei Praxiswechsel Patientenwahl dokumentieren, keine automatische pauschale Übertragung auf ein fremdes Konto.	Allgemeine Auskunft außerhalb von Austritt oder Verkauf zusätzlich gemäß Tenn. Code §63-2-101 und HIPAA behandeln.
US-TN	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Tenn. Comp. R. & Regs. 0460-02-.12(4)(c),(f)3–4	https://publications.tnsosfiles.com/rules/0460/0460-02.20230919.pdf	Beim Verkauf Akten nur an gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtete Verwahrung übergeben. Patienten, die in den vorausgegangenen 36 Monaten in der Praxis gesehen wurden, über den neuen Verwahrer und ihr Wahlrecht informieren.	Empfängerkreis aus tatsächlichen Besuchen im PVS ermitteln. Reine Kalendereinträge reichen nicht.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-TN	State Privacy Laws	Umfang geprüft	TIPA47-18-3311; konkrete amtliche Anwendungsabgrenzung:TN-AGFAQ01.05.2025, BusinessFAQ3	https://www.tn.gov/attorneygeneral/news/2025/4/30/pr25-25.html	TN-AG erläutert ausdrücklich: Covered-Entities UND Business-Associates, die HIPAA-Privacy-, Security- und Breach-Regeln unterliegen, sind von TIPA ausgenommen. Diese gelesene amtliche Rollenabgrenzung trägt die Prüfung des HIPAA-gebundenen Praxis-/Versandwegs. Für nicht ausgenommene Unternehmen beschreibt der Leitfaden Umsatz-/Mengenschwellen, Zustimmung für sensible Daten, 45-Tage-Rechte und Processor-Verträge; das ist Behördenauslegung, keine gelesene aktuelle Normkonsolidierung.	HIPAA-/BA-Rolle belegen; andernfalls TIPA-Scope anhand realer Umsätze/Verbraucher und Vertragskette prüfen. Rechte-/Löschanfragen erfassen, Versandabmeldung sofort sperren.	HIPAA-/BA-Rolle und tatsächliche Bindung für Praxis, Betreiber und Unteranbieter nachweisen; keine Ausnahme nur wegen Gesundheitsbezug. Für Datenflüsse außerhalb dieses belegten Scopes aktuelle 47-18-3301 ff. einschl.3311 und Änderungen gegen Normtext lesen; die vollständige aktuelle Normprüfung bleibt offen.
US-TN	Data Breach Laws	Norm offen	Tenn.Code 47-18-2107; amtlicher Normvolltext weiter offen	https://www.capitol.tn.gov/Archives/Joint/publications/TNCodeBills/2024/TNCodeBill_Volume2_2024.pdf	Direkte offizielle Code-/Gesetzesabrufe nicht lesbar. Keine aktuelle konkrete Landesfrist oder Gesundheitsanbieter-Ausnahme als normverifiziert übernommen. Amtliche UT-MTAS-Erläuterung mit Review 08.07.2026 bestätigt grundsätzlich die Existenz der 2107-Meldepflicht, behandelt aber kommunalen Kontext.	Provider muss Vorfall sofort an Praxis eskalieren; Entdeckung, Datenklassen, Bewohnerstaaten und mögliche Schlüsselkompromittierung sichern. Kein pauschales HIPAA60-Tage-Fenster einstellen.	Aktuelle 2107 einschließlich Informationsbegriff, Inhaber-/Verwalterfristen, GLBA/HIPAA-Ausnahmen, Behörden-/Auskunfteimeldung und Polizeiaufschub direkt prüfen. MTAS ist kein Ersatz: https://www.mtas.tennessee.edu/reference/breach-computer-security-system .
US-TN	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-TN	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Tenn. Code Ann. §§ 65-4-401 ff.; TPUC Rule 1220-04-11-.01(13)	https://www.tn.gov/tpuc/tennessee-do-not-call-program/csd-tn-do-not-call-telemarketer-faqs.html	Die Kommission bezieht Sprach- und Textwerbung zur Förderung eines Kaufs, einer Miete oder einer Investition ein. Das gilt auch für eine Kontaktaufnahme, die erst einen Verkaufstermin vereinbaren soll. Für erfasste Werbung gelten Registerpflichten.	Fest gebuchter Termin oder vorher vereinbarte Nachsorge auf Wunsch, je Praxis und Anlass nachweisbar. Kein Akquisetermin und kein frei formulierbarer Verkaufstext.	Empfänger, Absicht und abweichende Praxisabläufe vor Nutzung prüfen. Regeltext: https://publications.tnsosfiles.com/rules/1220/1220-04/1220-04-11.20241007.pdf
US-TN	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-TN	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-TN	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-TN	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-TN	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-TN	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-TX	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	22TAC108.8(a),(b),(d);Board-Volltext + unveränderte Adoption28.05.2026	https://tsbde.texas.gov/wp-content/uploads/Staffs-Proposed-Rule-108.8-Records-of-the-Dentist.pdf	Appointment records sind ausdrücklich Teil der Dentalakten. Allgemein fünf Jahre nach letzter Behandlung; bei Minderjährigen längerer Zeitraum aus Alter21 und fünf Jahren. KFO-Sonderfall sieben Jahre.	Administrative Termine nicht pauschal aus Aktenpflichten ausschließen. Archivierung/Transfer an Praxisakte, Holds und Löschkonzept vor Freigabe abgleichen.	Unveränderte Annahme und Wirksamkeit gelesen in https://www.sos.state.tx.us/texreg/pdf/backview/0522/0522adop.pdf . Spätere Änderungen/Bundesfristen und KFO-Ausnahmen getrennt abgleichen.
US-TX	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-TX	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-TX	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-TX	Patientenakten	Norm geprüft	22TAC108.8(a),(b),(d);Board-Volltext + unveränderte Adoption28.05.2026	https://tsbde.texas.gov/wp-content/uploads/Staffs-Proposed-Rule-108.8-Records-of-the-Dentist.pdf	Appointment records sind ausdrücklich Teil der Dentalakten. Allgemein fünf Jahre nach letzter Behandlung; bei Minderjährigen längerer Zeitraum aus Alter21 und fünf Jahren. KFO-Sonderfall sieben Jahre.	Administrative Termine nicht pauschal aus Aktenpflichten ausschließen. Archivierung/Transfer an Praxisakte, Holds und Löschkonzept vor Freigabe abgleichen.	Unveränderte Annahme und Wirksamkeit gelesen in https://www.sos.state.tx.us/texreg/pdf/backview/0522/0522adop.pdf . Spätere Änderungen/Bundesfristen und KFO-Ausnahmen getrennt abgleichen.
US-TX	Minderjährige	Norm geprüft	22TAC108.8(b),(d),Adoption28.05.2026	https://tsbde.texas.gov/wp-content/uploads/Staffs-Proposed-Rule-108.8-Records-of-the-Dentist.pdf	Minderjährigenakten bis 21 oder fünf Jahre nach letzter Behandlung, je nachdem länger; bei KFO genannter Siebenjahres-Sonderfall.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt Volljährigkeit. Aktenretention und Vertretungszustimmung bleiben getrennte Anforderungen.	Behandlungszustimmung, eigenständige Vertraulichkeitsrechte und Sorgeberechtigung vor Minderjährigenversand prüfen.
US-TX	Aktenzugang	Norm geprüft	22TAC108.8(h),Adoption28.05.2026	https://tsbde.texas.gov/wp-content/uploads/Staffs-Proposed-Rule-108.8-Records-of-the-Dentist.pdf	Board-Text nennt Kopien binnen30 Tagen nach Anfrage; keine Zurückhaltung wegen Behandlungsschulden. Das ist keine abschließende Frist für elektronische Unterlagen.	Anfragen erfassen und an zuständigen Aktenhalter leiten; kürzere elektronische Frist als separate Regel prüfen.	HSC181.102/181.105 sowie HIPAA können strenger/anders sein. Keine30-Tage-Gesamtfrist oder automatische Gebühr aus dieser Teilprüfung ableiten.
US-TX	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	22TAC108.8(f),Adoption28.05.2026	https://tsbde.texas.gov/wp-content/uploads/Staffs-Proposed-Rule-108.8-Records-of-the-Dentist.pdf	Bei Ruhestand/Verkauf/Wechsel Akten selbst verwahren oder schriftliche Transfer-/Verwahrvereinbarung schließen; bestimmtes Board-Notice binnen15 Tagen.	Offboarding mit Aktenhalter, Export, verbleibenden Zugängen und Sperre weiterer Nachrichten regeln.	Nachfolger darf Einwilligungen nicht automatisch als eigene Versandberechtigung übernehmen; jeweilige Vereinbarung und Datenschutz prüfen.
US-TX	State Privacy Laws	Norm geprüft	Tex.Health&SafetyCode 181.001(b)(2), 181.004, 181.101, 181.102, 181.153–154; BC521.052	https://tcss.legis.texas.gov/resources/hs/htm/hs.181.htm	Eigener weiter Covered-Entity-Begriff kann PHI-verarbeitende IT-/Website-Anbieter einschließen. Beschäftigtenschulung binnen 90 Tagen ab Einstellung, Nachschulung bei wesentlicher Rechtsänderung spätestens binnen Jahresfrist; unterzeichneten Beleg sechs Jahre halten. Elektronische Offenlegung: Hinweis und grundsätzlich separate Autorisierung; Behandlung/Zahlung/Operations und gesetzliche Offenlegung ausgenommen. Bei geeignetem EHR elektronische Akte binnen 15 Geschäftstagen ab schriftlicher Anfrage, HIPAA-Zugangsausnahmen bleiben.	Anbieterrolle, Schulungsnachweis und Offenlegungszweck dokumentieren; Auskunftsqueue mit 15-Geschäftstage-Trigger. BC521.052 zusätzlich angemessene Sicherheit und unlesbare Vernichtung nicht mehr aufzubewahrender SPI.	Kein pauschales HIPAA- oder TPO-Etikett für Recall. Konkrete Datenflüsse, Vertragskette, 181.051-Ausnahmen und medizinische Aktenzuordnung je Praxis prüfen. BC-Quelle: https://tcss.legis.texas.gov/resources/bc/htm/bc.521.htm .
US-TX	Data Breach Laws	Norm geprüft	Tex.Bus.&Com.Code 521.002(a)(2), 521.053(a)–(i)	https://tcss.legis.texas.gov/resources/bc/htm/bc.521.htm	SPI schließt identifizierende Gesundheits-/Versorgungs-/Zahlungsinformationen ein. Inhaber/Lizenznehmer informiert Betroffene ohne unangemessene Verzögerung, spätestens 60 Tage ab Feststellung einer Panne; Fremdverwalter informiert Inhaber sofort nach Entdeckung. Ab 250 TX-Betroffenen AG elektronisch sobald praktikabel, spätestens 30 Tage ab Feststellung; über 10.000 Benachrichtigten zusätzlich Auskunfteien ohne unangemessene Verzögerung.	Vorfallzeiten Entdeckung/Feststellung getrennt speichern; Anbieter sofort an Praxis eskalieren, Bewohnerstaaten zählen und 30-/60-Tage-Queues betreiben.	Ermittlungs-/Wiederherstellungsbedarf und Polizeiaufschub nur normgerecht; Verschlüsselung schützt nicht bei kompromittiertem Schlüssel. Eigene Meldeverfahren müssen Fristen erfüllen; Residentenwahlrecht(b-1) und HIPAA parallel abgleichen.
US-TX	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-TX	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Texas Bus. & Com. Code § 302.001(7), SB 140 § 1, wirksam 01.09.2025	https://capitol.texas.gov/tlodocs/89R/billtext/html/SB00140F.htm	Die erweiterte Definition erfasst Text- und Bildnachrichten eines Verkäufers, die den Empfänger zum Bezug eines Gegenstands oder einer Leistung bewegen sollen. Die Rechtsänderung erfasst nach ihrem Zweck die Absatzansprache.	Nur vorher gewählten Kanal und bestätigten Termin bzw. vereinbarte Wiedervorstellung bedienen. Grund und Abmeldung dokumentieren. Kein Werbeinhalt oder Inkasso.	Zweck und Inhalt des vereinbarten Recalls, konkrete Ausnahme und die gesonderten weiteren Kapitel prüfen. Die Registrierung für einen SMS-Absender ersetzt diesen Abgleich nicht.
US-TX	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-TX	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-TX	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-TX	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-TX	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-TX	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-UT	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	Utah Admin. Code R156-69-502; DOPL, Dentist and Dental Hygienist Practice Act Rule	https://www.utah.gov/pmn/files/636101.pdf	Die Regel zu beruflichem Fehlverhalten erfasst angemessene zahnärztliche Akten und die Herausgabe an Patienten. Terminpersonal übernimmt dadurch keine klinischen Befugnisse.	Administrative Terminrollen separat von zulassungspflichtigen klinischen Aufgaben verwalten.	Abschnitt im veröffentlichten amtlichen Regeltext und unverändert abgedruckten Passagen der Juni-2026-Novelle geprüft.
US-UT	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-UT	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-UT	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-UT	Patientenakten	Norm geprüft	Utah Admin. Code R156-69-502(10)–(11)	https://www.utah.gov/pmn/files/636101.pdf	Fehlende angemessene zahnärztliche Akten sowie Nichteinhaltung der siebenjährigen Aufbewahrung werden als unprofessionelles Verhalten behandelt.	Die Praxis bewahrt die klinische Akte im führenden System auf und ordnet dort gespeicherte Kalenderdaten ihrem Zweck zu.	Die bezeichneten Absätze nennen keinen separaten Fristbeginn für reine Kalenderdaten.
US-UT	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-UT	Aktenzugang	Norm geprüft	Utah Admin. Code R156-69-502(12)	https://www.utah.gov/pmn/files/636101.pdf	Auf schriftlichen Antrag sind Kopien von Röntgenbildern, Berichten oder Akten dem Patienten oder dessen Beauftragten gegen zulässige Kopierkosten zugänglich zu machen. Offene Behandlungsrechnungen hindern die Herausgabe nicht.	Aktenanfragen an die zuständige Praxis leiten und Identität, Berechtigung und Übergabe gesichert prüfen.	Zusätzliche bundesrechtliche Gebührenobergrenzen beachten.
US-UT	Praxisschließung und Verkauf	Norm offen	Utah Admin. Code R156-69-502(10)–(12)	https://www.utah.gov/pmn/files/636101.pdf	Aufbewahrung und Auskunft sind für die Übergabe relevant. Die geprüften amtlichen Absätze nennen keine allgemeine Verkaufsanzeige oder Frist für stationäre Praxisschließungen.	Vor Schließung einen Erfüllungsweg für schriftliche Aktenanfragen erhalten.	Eigenständige Vorschriften für Mitteilungen, Nachsorge oder Wechsel der verantwortlichen Praxis offen.
US-UT	State Privacy Laws	Norm geprüft	Utah Code13-44-102,201	https://le.utah.gov/xcode/Title13/Chapter44/C13-44_1800010118000101.pdf	Angemessene Verfahren gegen unzulässige Nutzung/Offenlegung und sichere Vernichtung erfasster Identitäts-/Finanzdaten vorgeschrieben.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-UT	Data Breach Laws	Norm geprüft	Utah Code13-44-102,201,202	https://le.utah.gov/xcode/Title13/Chapter44/C13-44_1800010118000101.pdf	Angemessene Untersuchung, bei erfasstem Betrugsrisiko schnellstmögliche Mitteilung. Ab500 Bewohnern AG und Cyber Center; Verwalter sofort an Eigentümer.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-UT	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-UT	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Utah Code13-25a-102,103,107.2	https://le.utah.gov/xcode/Title13/Chapter25a/C13-25a_1800010118000101.pdf	Werbliche Anrufe/Nachrichten: vorheriger Wunsch und Beziehung unterscheiden. Ohne ausdrückliche Zustimmung keine Solicitation21–8 Uhr, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen; Widerspruch beachten.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-UT	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-UT	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-UT	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-UT	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-UT	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-UT	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-VT	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	3 V.S.A. §129a(a)(7)–(9),(25)	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/03/005/00129A	Falsche Berufsunterlagen, vorenthaltene Aktenkopien und fehlender Plan für einen unerwarteten Betriebsausfall sind ausdrücklich berufsrechtlich relevant.	Behandelnde Praxis und berechtigte Vertretung für den Ausfallfall festlegen.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-VT	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-VT	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-VT	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-VT	Patientenakten	Norm geprüft	3 V.S.A. §129a(a)(9)	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/03/005/00129A	Im Berufsrecht gilt grundsätzlich ein siebenjähriger Zeitraum. Berufsspezifisch zulässige kürzere Zeiträume und längere spezielle Regelungen sind gesondert zu beachten.	Die Praxis bewahrt die klinische Akte im führenden System auf und ordnet dort gespeicherte Kalenderdaten ihrem Zweck zu.	Nicht als spezielle Frist ab dem Datum jeder Termin-SMS interpretieren.
US-VT	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-VT	Aktenzugang	Norm geprüft	3 V.S.A. §129a(a)(8); 18 V.S.A. §9419	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/03/005/00129A	Auf schriftlichen, vom Patienten gesteuerten Antrag sind Kopien der kontrollierten Unterlagen zügig an ihn, Vertretung oder Nachbehandler zu geben. Der gesonderte §9419 regelt Kopierkosten.	Ein Portalzugang allein ersetzt die Bearbeitung zulässiger schriftlicher Anfragen nicht.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-VT	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	3 V.S.A. §129a(a)(8),(25)	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/03/005/00129A	Bei Schließung müssen Patienten erfahren, wie sie ihre Akten erhalten. Bei unerwarteter Einstellung oder Handlungsunfähigkeit wird für klinische Leistungserbringer ein Plan zum verantwortlichen Verbleib der Akten verlangt.	Im Offboarding den Aktenkontakt und eine belastbare Ausfallvertretung dokumentieren.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-VT	State Privacy Laws	Norm geprüft	3 V.S.A.129 a(a)(26); 12 V.S.A.1612(a)–(c)	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/03/005/00129a	Aktuelle Onlinefassung einschließlich 2026-Aktionen nennt Verletzung berechtigter Privatsphäre-Erwartungen von Patienten als unprofessionelles Verhalten.1612 schützt im Verfahrenskontext beruflich erlangte Informationen auch beim Zahnarzt, vorbehaltlich Verzichts/gesetzlicher Ausnahmen; darunter besondere Identifikations-/Meldepflichten. Das Prozessprivileg ist keine umfassende SaaS-Datenschutzerlaubnis.	Praxisverantwortung, bestätigter Kommunikationskanal und minimale Nachricht festlegen; keine automatische Freigabe an Angehörige oder externe Stellen.	1612 gelesen: https://legislature.vt.gov/statutes/section/12/061/01612 . Datenfluss-/Dienstleisterpflichten und Einwilligungs-/gesetzliche Offenlegungsgrundlagen für konkrete Nutzung bleiben separat offen.
US-VT	Data Breach Laws	Norm geprüft	9V.S.A.§2435(b),heutige Fassung bis31.12.2026	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/09/062/02435	Betroffene grundsätzlich binnen45 Tagen; AG-Vormeldung binnen14 Geschäftstagen oder früher bei Betroffenenmitteilung. Verwalter informiert Eigentümer sofort.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-VT	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-VT	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	9 V.S.A. § 2464(a)(4), (b), Telemarketing transactions	https://legislature.vermont.gov/statutes/section/09/063/02464	Die Vorschrift bezieht Telemarketing auf einen Plan zur Vermarktung von Waren oder Leistungen und regelt insbesondere abrechnungsbezogene Transaktionen. Das Terminwerkzeug nimmt keine Zahlung und keine Bankdaten per Nachricht an.	Nur vorher gewählten Kanal und bestätigten Termin bzw. vereinbarte Wiedervorstellung bedienen. Grund und Abmeldung dokumentieren. Kein Werbeinhalt oder Inkasso.	Der nachgewiesene Anwendungsbereich des Abschnitts klärt andere Rechtsregeln für Textnachrichten nicht abschließend. Ohne dokumentierten Anlass kein Recall.
US-VT	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-VT	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-VT	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-VT	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-VT	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-VT	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-VA	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	18VAC60-21-90(A)–(F)	https://law.lis.virginia.gov/admincode/title18/agency60/chapter21/section90/	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Vollständige lesbare Akten mindestens sechs Jahre ab letzter Leistung; nicht wegen offener Behandlungsschuld zurückhalten; sichere Vernichtung.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-VA	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-VA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-VA	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-VA	Patientenakten	Norm geprüft	18VAC60-21-90(A)–(F)	https://law.lis.virginia.gov/admincode/title18/agency60/chapter21/section90/	Vollständige lesbare Akten mindestens sechs Jahre ab letzter Leistung; nicht wegen offener Behandlungsschuld zurückhalten; sichere Vernichtung.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-VA	Minderjährige	Norm geprüft	18VAC60-21-90(A)(1)	https://law.lis.virginia.gov/admincode/title18/agency60/chapter21/section90/	Mindestens sechs Jahre nach letztem Kontakt; zusätzlich bis 18 oder Emanzipation.	Nachrichten-Selbstanmeldung verlangt ownAdult. Diese Aktenregel ersetzt keine Sorge-/Vertretungsprüfung.	Minderjährigen-/Vertreterversand bleibt außerhalb des freigegebenen Selbstanmeldewegs; Ausnahmen, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeit gesondert prüfen.
US-VA	Aktenzugang	Norm geprüft	18VAC60-21-90(C),(D)	https://law.lis.virginia.gov/admincode/title18/agency60/chapter21/section90/	Behandlungsschulden sperren Aktenkopie nicht; Kopierentgelt nur angemessen und kostenbasiert.	Kein Zahlungs-Gate vor Termin-/Nachrichtenexport.	Gesonderte Fristen aus§32.1-127.1:03 und Bundesrecht sind zusätzlich zu prüfen.
US-VA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	18VAC60-21-90(E)	https://law.lis.virginia.gov/admincode/title18/agency60/chapter21/section90/	Akten nicht aufgeben oder unzulässig nichtlizenzierter Person überlassen; Nachlassausnahme zur sicheren Verwahrung.	Offboarding: Praxiszuständigkeit, Export, sichere Verwahrung und Ende des Nachrichtenversands ausdrücklich festlegen.	Praxisverkauf überträgt nicht automatisch jede Nachrichteneinwilligung; Nachfolger, Datentransfer und Versandberechtigung prüfen.
US-VA	State Privacy Laws	Norm geprüft	Va.Code32.1-127.1:03(A)	https://law.lis.virginia.gov/vacode/title32.1/chapter5/section32.1-127.1:03/	Gesundheitsakten sind grundsätzlich vertraulich; zulässige Offenlegung richtet sich nach konkreten gesetzlichen Erlaubnissen und Anträgen.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-VA	Data Breach Laws	Norm geprüft	Va.Code 18.2-186.6(A)–(H); 32.1-127.1:05(A)–(G)	https://law.lis.virginia.gov/vacode/title18.2/chapter6/section18.2-186.6/	Allgemeine Norm erfasst bestimmte Identitäts-/Finanzdaten bei unbefugtem Zugriff und Erwerb mit Betrugs-/Identitätsdiebstahlrisiko. Inhaber/Lizenznehmer an VA-Betroffene und AG ohne unangemessene Verzögerung ab Entdeckung/Benachrichtigung; Fremdverwalter an Inhaber ebenso. Über 1.000 Meldungen: Auskunfteien und AG über Verteilung/Inhalt. Gesundheits-Sondernorm 32.1-127.1:05 erfasst definierte öffentliche bzw. überwiegend öffentlich finanzierte Entities; HIPAA-/FTC-HBNR-pflichtige Parteien sind davon ausgenommen.	Vorfallmatrix nach Datenart, Entity und Residentenstaat; keine pauschale 60-Tage-Landesfrist. Entdeckungszeit, Risikoentscheidung, Schlüsselzugriff und Eskalation protokollieren.	Polizeiaufschub und angemessene Untersuchung/Wiederherstellung konkret dokumentieren. Private Dentalpraxis nicht allein wegen Gesundheitsdaten unter 32.1-127.1:05 fassen; HIPAA/FTC separat. Zweitquelle: https://law.lis.virginia.gov/vacode/title32.1/chapter5/section32.1-127.1:05/ .
US-VA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-VA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Va.Code59.1-510	https://law.lis.virginia.gov/vacode/title59.1/chapter43/section59.1-510/	Aktuelle Definition erfasst ausdrücklich SMS an Virginia-Nummern/Bewohner und Verkaufsförderung. Nichtwerbung allein ist kein aus dieser Definition abgeleiteter Gesamtfreibrief.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-VA	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-VA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-VA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-VA	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-VA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-VA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-WA	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	WAC 246-817-310(1)–(3)	https://app.leg.wa.gov/WAC/default.aspx?cite=246-817-310	Konkrete Akten-/Kommunikationsregel gelesen. Dentalakten mindestens sechs Jahre ab letzter Behandlung, zugänglich halten; zusätzlich RCW70.02 und HIPAA beachten.	Die Board-Prüfung ist auf die genannten Abschnitte begrenzt. Praxisfreigabe braucht weitere Themenzeilen.	Keine vollständige Dental-Practice-Act- oder Board-Rule-Freigabe. Noch unberücksichtigte Änderungen und übrige berufliche Pflichten prüfen.
US-WA	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-WA	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-WA	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-WA	Patientenakten	Norm geprüft	WAC 246-817-310(1)–(3)	https://app.leg.wa.gov/WAC/default.aspx?cite=246-817-310	Dentalakten mindestens sechs Jahre ab letzter Behandlung, zugänglich halten; zusätzlich RCW70.02 und HIPAA beachten.	Kein klinisches Aktenmodul. Prüfen, welche Termin-/Recall-Kommunikation in die Praxisakte gehört; Export, Löschsperre und Praxiszuständigkeit festlegen.	Keine automatische Löschfreigabe aus einer Mindestfrist. Bundesrecht, Verträge, Streit-/Ermittlungs-Holds und Nachrichtenbezug gesondert abgleichen.
US-WA	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-WA	Aktenzugang	Norm geprüft	WAC 246-817-310(1)–(3)	https://app.leg.wa.gov/WAC/default.aspx?cite=246-817-310	Schriftliche Anfrage binnen15 Arbeitstagen beantworten; RCW70.02 zusätzlich.	Termindatenexport ersetzt keine vollständige Aktenkopie. Identität, Empfang, Frist und Zuständigkeit protokollieren.	Gebühren, Identitätsprüfung, Bundesrecht und Ausnahmen gesondert abgleichen.
US-WA	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	RCW §18.32.683(1)–(3)	https://app.leg.wa.gov/rcw/default.aspx?cite=18.32.683	Bei Schließung oder Umzug sieht Absatz 3 die Einhaltung von Absatz 1 oder angemessene Übergabe der Unterlagen aktiver Patienten an einen lizenzierten Zahnarzt, eine zulässige Berufseinheit oder auf schriftliches Verlangen an den Patienten vor.	Aktive Fälle mit der Praxis identifizieren und etwaige schriftliche Patientenwahl beachten.	Beim Ausscheiden eines angestellten Zahnarztes die eigene Verantwortungszuordnung in Absatz 2 beachten.
US-WA	State Privacy Laws	Norm geprüft	RCW19.373.010,.020	https://app.leg.wa.gov/RCW/default.aspx?cite=19.373&full=true	My Health My Data: weiter Gesundheitsdatenbegriff; eigenständiger Datenschutzhinweis mit Homepage-Link bei Anwendbarkeit. HIPAA-Datenabgrenzung nicht als allgemeine Firmenausnahme behandeln.	Dateninventar, Praxis-/Dienstleisterrolle, Auftrags-/BA-Verträge, Zugriff, Export und sichere Löschung getrennt nach Datenart führen.	Verbraucherdatenschutz-Schwellen/Neuänderungen, Gesundheitsdatenausnahmen und tatsächliche HIPAA-Rolle vollständig abgleichen; keine pauschale HIPAA-Ausnahme.
US-WA	Data Breach Laws	Norm geprüft	RCW19.255.010(7),(8)	https://app.leg.wa.gov/RCW/default.aspx?cite=19.255.010	Betroffene ohne unangemessene Verzögerung und höchstens 30 Kalendertage; AG bei mehr als500 Bewohnern binnen30 Tagen, vorbehaltlich genannter Ausnahmen.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-WA	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-WA	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	RCW 19.190.060–070, insbesondere 19.190.070(1)(b)	https://app.leg.wa.gov/RCW/default.aspx?cite=19.190.070	Für kommerzielle SMS sieht Washington unter anderem eine Ausnahme bei klarer vorheriger aktiver Zustimmung vor. Ob eine Nachricht kommerziell ist, hängt von ihrem Inhalt und Zweck ab.	Nur vorher gewählten Kanal und bestätigten Termin bzw. vereinbarte Wiedervorstellung bedienen. Grund und Abmeldung dokumentieren. Kein Werbeinhalt oder Inkasso.	Empfängerbezug und Zweck der Nachricht prüfen. Die Einwilligung zur Terminmitteilung umfasst keine neue Behandlungskampagne oder Werbung.
US-WA	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-WA	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-WA	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-WA	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-WA	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-WA	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-WV	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	W. Va. Code §30-4-19(d),(g)	https://code.wvlegislature.gov/30-4-19/	Der Dental Board kann bei Anhaltspunkten für gesetzliche oder berufsrechtliche Verstöße ein Verfahren einleiten. Dies betrifft die Lizenzverantwortlichen.	Automatisierte Patientenkommunikation entscheidet nicht über Diagnose oder zulässige Behandlung.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-WV	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-WV	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-WV	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-WV	Patientenakten	Umfang geprüft	W. Va. Code §§30-4A-7(e), 16-29-1(a)	https://code.wvlegislature.gov/30-4A-7/	Der Anästhesieabschnitt verlangt bei Narkose oder tiefer Sedierung eine zeitgleiche Behandlungsdokumentation durch qualifizierte Überwachung. Für vorhandene Akten ist die Kopienpflicht aus §16-29-1(a) belegt.	Die Terminverwaltung führt keine Anästhesiekurve. Einen Termin nicht als klinische Dokumentation ausgeben.	Keine allgemeine Mindestaufbewahrungsdauer für Standardpraxen aus der speziellen Narkoseregel ableiten. Diese allgemeine Dauer bleibt offen.
US-WV	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-WV	Aktenzugang	Norm geprüft	W. Va. Code §16-29-1(a)	https://code.wvlegislature.gov/16-29-1/	Bei zulässigem schriftlichem Antrag müssen Gesundheitsdienstleister eine Kopie binnen höchstens 30 Tagen zur Verfügung stellen. Auf Anforderung ist ein elektronisches Format vorgesehen, wenn die Akten elektronisch geführt und so bereitgestellt werden können.	Berechtigung und gewünschten sicheren Ausgabeweg prüfen.	Sondergeschützte Unterlagen und Befugnis des Vertreters gesondert behandeln.
US-WV	Praxisschließung und Verkauf	Umfang geprüft	W. Va. Code §30-4-19(g); West Virginia Board of Dentistry, Annual Report FY2016, Fall Dr. Stanley; §16-29-1(a)	https://www.legis.state.wv.us/legisdocs/reports/agency/B11_FY_2016_13385.pdf	Der Bericht dokumentiert eine konkrete Befassung des Dental Board mit sehr kurzfristiger Patienteninformation bei Praxisaufgabe. Aus einem solchen Einzelfall lässt sich keine allgemeine Zahl von Tagen ableiten. Der gesetzliche Aktenzugang bleibt getrennt bestehen.	Bei Schließung mit Behandlungsteam eine tatsächliche Information und Fortführung offener Fälle organisieren.	Allgemeine Vorlauffrist und Mindestform bei stationärer Schließung oder Verkauf nicht belastbar belegt. Mobile Sonderregeln nicht übertragen.
US-WV	State Privacy Laws	Norm geprüft	W.Va.Code 30-4-19(g)(12)(C), (14); 16-29-1(a)–(c)	https://code.wvlegislature.gov/30-4-19/	Dental-Lizenzinhaber dürfen berufliche Vertraulichkeit nicht verletzen und PHI weder unbefugt noch rechtswidrig nutzen/offenlegen.16-29-1 verlangt bei schriftlichem Antrag Kopien an Patient, persönliche oder autorisierte Vertretung grundsätzlich binnen 30 Tagen ab Empfang; elektronisch bei routinemäßiger elektronischer Speicherung und Fähigkeit zur Bereitstellung, mit benannten Ausnahmen.	Neutraler Text, verifizierter Zielkontakt, rollenbezogener Zugriff und dokumentierte Freigabe. Aktenanfragen mit Eingangsdatum an Praxis routen, 30-Tage-Landesfrist und strengere Bundesrechte abgleichen.	Aktenquelle: https://code.wvlegislature.gov/16-29-1/ . Dentalpflicht ist keine allgemeine Weitergabeerlaubnis an SaaS; konkrete BAA-/HIPAA-Rolle und Sonderdaten/Vertretungsnachweis separat prüfen.
US-WV	Data Breach Laws	Norm geprüft	W.Va.Code46A-2A-102(a)–(f)	https://code.wvlegislature.gov/46A-2A-102/	Erfasster Identitätsdiebstahl-/Betrugsrisiko-Vorfall ohne unangemessene Verzögerung; Verwalter schnellstmöglich an Eigentümer. CRA ab mehr als1000.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-WV	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-WV	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	W.Va.Code46A-6F-112,46A-6F-601(a)(3),(4)	https://code.wvlegislature.gov/46A-6F-112/	Verkaufsgerichtete Kommunikation mit vorgesehenem späterem Telefonabschluss erfasst; Widerspruch beachten, Telemarketing grundsätzlich8–21 Uhr Empfängerort.	Terminerinnerung und sachlichen vereinbarten Recall von Vertriebsanbahnung trennen.	Mitgelesene Zeit-/Widerspruchsnorm: https://code.wvlegislature.gov/46A-6F-601/ . Weitere SMS-/DNC-Normen, Ausnahmen und Bundesrecht offen.
US-WV	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-WV	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-WV	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-WV	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-WV	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-WV	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-WI	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	Wis. Stat. §§447.02(5), 447.063(1); DEB 06.05.2026, Wiedergabe des geltenden Gesetzes	https://dsps.wi.gov/Documents/BoardCouncils/DEN/20260506DEBAdditionalMaterials.pdf	§447.02(5) grenzt nichtklinische administrative Dienstleistungen von der Regelung der Zahnheilkunde ab, vorbehaltlich der ausdrücklich genannten Ausnahmen, darunter §447.063.	Dem reinen Dienstleister keine unabhängige klinische Entscheidungsbefugnis einräumen.	Konkrete Rolle als Betreiber oder Verwalter muss der Vertrag abbilden.
US-WI	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-WI	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-WI	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-WI	Patientenakten	Norm geprüft	Wis. Stat. §447.063(1); DSPS Dental Examining Board vom 06.05.2026	https://dsps.wi.gov/Documents/BoardCouncils/DEN/20260506DEBAdditionalMaterials.pdf	Die das zahnärztliche Unternehmen leitende oder kontrollierende Person muss Gesundheitsakten für die vom Board festgelegte Dauer aufbewahren. Das Board nennt zehn Jahre.	Praxisbetreiber für Archiv und Zugang benennen.	Der konkret angewandte Fristbeginn folgt nicht aus dem zitierten Gesetzesabsatz.
US-WI	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-WI	Aktenzugang	Norm geprüft	Wis. Stat. §146.83(3f)(c)2; DHS Medical Records Fees, gültiges Jahresblatt	https://www.dhs.wisconsin.gov/health-care-coverage/records-fees.htm	Das Gesetz regelt Obergrenzen für angeforderte Aktenkopien. Das Gesundheitsministerium veröffentlicht jährlich angepasste Beträge. Es besteht damit kein pauschaler fixer Software-Kopienpreis.	Zulässige Aktenanträge ins Praxisverfahren geben und Gebühren nie pauschal im Portal abbuchen.	Transferpflicht nach §447.063(2), bundesrechtliche Kostenbeschränkungen und Ausnahmen je Anfrage berücksichtigen.
US-WI	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Wis. Stat. §§146.819(1),(4), 447.063(1); DSPS Dental Examining Board vom 06.05.2026	https://dsps.wi.gov/Documents/BoardCouncils/DEN/20260506DEBAdditionalMaterials.pdf	Bei Aufgabe oder Tod werden die Gesundheitsakten ausdrücklich erfasst. Das Board weist auf das Zusammenspiel von Aufbewahrungsdauer und den Alternativen in §146.819 hin. Der gesonderte Entwurf einer Nachfolgeregel ist keine feststehende Pflicht.	Vor Deaktivierung Verwahrzuständigkeit und verbleibende Fristen dokumentieren.	Anwendbaren gesetzlichen Übergabe-/Vernichtungspfad samt Ausnahmen und mögliche spätere Board-Regel durch Betreiber klären.
US-WI	State Privacy Laws	Norm offen	Wis.Stat.146.81–146.84; aktueller Normvolltext nicht erreichbar	https://docs.legis.wisconsin.gov/statutes/statutes/146/82	Aktuelle 146.82-Zielquelle sowohl per Web als auch HTTPS erneut timeout. Keine Landes-Ausnahme für Terminsoftware oder pauschale HIPAA-Ersetzung verifiziert. Gelesene amtliche Gerichts-/Behördenmaterialien weisen auf eigenständige Vertraulichkeit von Patientenakten hin, ersetzen aktuelle 146.81/82 mit Ausnahmen nicht.	Patientenakten-/PHI-Zugriff begrenzen; Einwilligung, Zweck, Empfänger und Provider-Rolle je Datenfluss belegen; technische Auskunft/Export nur nach Berechtigungsprüfung.	Aktuelle 146.81-Definitionen einschließlich Zahnarzt, 146.82-Offenlegungstatbestände/Einwilligung sowie Wiederoffenlegung und Verhältnis zu HIPAA direkt beschaffen. Keine Landesfreigabe bis zum konkreten Normabgleich. Zusätzlich genannte DSPS-Boardunterlage 04.03.2026 wurde hier unter https://dsps.wi.gov/Documents/BoardCouncils/DEN/20260304DEBOpenSession.pdf mit 404 beantwortet; daraus keine eigene Volltextprüfung behauptet.
US-WI	Data Breach Laws	Norm offen	Wis.Stat.134.98; DATCP-Breach-Information, kein aktueller Normvolltext	https://datcp.wi.gov/Pages/Publications/IDTheftDataBreach607.aspx	Amtliche DATCP-Erläuterung nennt bestimmte Identitäts-/Finanz-/Biometriedaten, materielles Betrugsrisiko und grundsätzlich 45 Tage ab Kenntnis der Datenbeschaffung sowie Ausnahmen für bestimmte Gesundheitsanbieter. Direkter aktueller 134.98-Abruf weiter timeout; Frist/Ausnahmen sind daher nur behördlicher Recherchehinweis.	Datenklasse, HIPAA-/Anbieterrolle, Entdeckungs-/Kenntniszeit und Vorfallzuständigkeit protokollieren; rasche Praxisbenachrichtigung statt Abwarten.	Aktuellen 134.98-Volltext mit Anwendungsbereich, Inhaber-/Fremdverwalterpflichten, Friststart, Gesundheitsanbieter-Ausnahmen, >1.000-Regel und Ermittlungsaufschub direkt lesen. Keine aktuelle normverifizierte 45-Tage-Gesamtregel.
US-WI	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-WI	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	Wis. Stat. § 100.52(1), (3)–(4); Wis. Admin. Code ATCP 127 subch. V	https://datcp.wi.gov/Pages/Licenses_Permits/TelemarketerRegistration.aspx	DATCP bezieht unerbetene Anrufe oder SMS zur Kaufanregung ein. Ein früherer Kauf binnen 18 Monaten genügt nach Landesrecht allein nicht für die angeführte Current-Client-Ausnahme. Die Behörde beschreibt besondere Anforderungen an die Nachweise für die Ausnahmen.	Anforderung des konkreten Kanals und Zwecks nachweisen. Für eine mit der Praxis vereinbarte Nachsorge gibt das Werkzeug ausschließlich einen Terminhinweis aus.	Praxis darf für eine zusätzliche Werbekampagne keine Einwilligung aus dieser Anmeldung ableiten. Identität, Abmeldung und gegebenenfalls getrennte Werbepflichten prüfen.
US-WI	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-WI	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-WI	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-WI	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-WI	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-WI	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
US-WY	Dental Practice Act und Board Rules	Norm geprüft	Wyo. Bd. Dental Examiners, Chap. 6 §1(a),(b), §2(d), effective 26.05.2026	https://rules.wyo.gov/AjaxHandler.ashx?RULE_VERSION_ID=25435&handler=GetRuleVersionHTML	Der Board-Kodex schützt Patientenautonomie, Vertraulichkeit und die Fortführung begonnener Behandlung. Die benannten Pflichten liegen beim Behandler.	Behandlungsentscheidungen, Einwilligung und Terminverwaltung getrennt halten.	Die Praxis muss die Umsetzung im eigenen Betrieb nachweisen.
US-WY	Berufszulassung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Software stellt keine Berufszulassung aus und ersetzt keine Board-Prüfung.	Praxisbetreiber muss die für Ort/Leistung erforderliche Zulassung nachweisen.	Zulassungsregister/Compact-Privileg im konkreten Fall offen; Aktivierung im Tool ist keine Berufszulassung.
US-WY	Delegation und Scope of Practice	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenablauf delegiert keine zahnmedizinische Behandlung.	Administrative Teamrechte und klinische Befugnisse getrennt lassen.	Bei späterer Behandlungsdelegation staatliche Personalkategorien, Supervision und Kompetenzen prüfen.
US-WY	Teledentistry	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Sachliche Termin-/Recall-Nachricht enthält keine Untersuchung, Diagnose, Behandlungsempfehlung oder Fernbehandlung.	Keine klinische Antwortfunktion oder automatische Triage als freigegeben darstellen.	Bei klinischen Antworten/Telekonsultation Definition, Zulassung am Patientenort, Einwilligung und Dokumentation neu prüfen.
US-WY	Patientenakten	Norm geprüft	Wyo. Bd. Dental Examiners, Chap. 6 §1(b)	https://rules.wyo.gov/AjaxHandler.ashx?RULE_VERSION_ID=25435&handler=GetRuleVersionHTML	Der Zahnarzt schützt Vertraulichkeit und führt Patientenakten so, dass das Patientenwohl gewahrt bleibt. Dieser konkrete Abschnitt legt keine feste Jahreszahl für die Aufbewahrung fest.	Zugriff auf Gesundheitsinformationen nach Rolle absichern.	Eine speziell geltende Mindestdauer oder Ausnahmen sind damit nicht nachgewiesen.
US-WY	Minderjährige	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichten-Selbstanmeldung setzt eigene Volljährigkeit voraus. Minderjährigen-/Vertreterzustimmung wird dadurch nicht geprüft.	Versand nur im geprüften erwachsenen Selbstanmeldeweg.	Gesetzliche Vertretung, Behandlungszustimmung, eigene Einwilligungsfähigkeit und Vertraulichkeitsausnahmen bei späterer Erweiterung offen.
US-WY	Aktenzugang	Norm geprüft	Wyo. Bd. Dental Examiners, Chap. 6 §1(b)	https://rules.wyo.gov/AjaxHandler.ashx?RULE_VERSION_ID=25435&handler=GetRuleVersionHTML	Auf Wunsch des Patienten oder eines anderen Dentalbehandlers sind auch Röntgenbilder und andere für die künftige Behandlung hilfreiche Informationen zugänglich zu machen.	Ersuchen auf gesichertem Weg an zuständige Praxis weiterleiten.	Auskunft nach HIPAA kann weiter reichen als dieser behandlungsbezogene Absatz.
US-WY	Praxisschließung und Verkauf	Norm geprüft	Wyo. Bd. Dental Examiners, Chap. 6 §2(d)	https://rules.wyo.gov/AjaxHandler.ashx?RULE_VERSION_ID=25435&handler=GetRuleVersionHTML	Nach Beginn eines Behandlungsverlaufs ist ein Abbruch nur mit angemessener Vorankündigung und Gelegenheit zur Inanspruchnahme eines anderen Zahnarztes zulässig.	Geplante Behandlungen vor Standortschließung aufrufen und individuell übergeben.	Eine pauschale Frist, eine Veröffentlichung und die Regeln für einen Vermögensverkauf sind daraus nicht abzuleiten.
US-WY	State Privacy Laws	Norm offen	W.S.40-12-501–502 gelesen; Board-Vertraulichkeits-Endfassung offen	https://wyoleg.gov/statutes/compress/title40.pdf	Aktuelle Title 40-Pannennorm gelesen, darunter HIPAA-Compliance-Regel 40-12-502(h); daraus folgt keine allgemeine Offenlegungserlaubnis. Das historische amtliche Regelpaket ARR15-001 wurde nun per HTTPS gelesen: formelle Adoptionsbegründung sowie saubere und Redline-Fassung; Chapter 6§1(b) schützt Aktenvertraulichkeit. Heutige verbindliche Endfassung/Änderungen nicht belegt.	Nachrichteninhalt minimieren, verifizierte Adressierung und kontrollierte Anbieterrolle; Privacy-Abgleich nicht allein mit bestandener Breach-Ausnahme schließen.	Aktuelle Board Chapter 6-Fassung mit Wirkungsnachweis und späteren Änderungen beschaffen; historisches Regelpaket nicht ungeprüft als heutiges Recht übernehmen. Historische Primärquelle: https://www.wyoleg.gov/AgencyRules/ARR15-001.pdf ; Bundes-/Vertragsgrundlage, konkrete Providerrolle und Zweckausnahmen bleiben offen.
US-WY	Data Breach Laws	Norm geprüft	W.S.40-12-501,502(a),(b)	https://wyoleg.gov/statutes/compress/title40.pdf	Unverzügliche angemessene Untersuchung; bei tatsächlichem/wahrscheinlichem Missbrauch erfasster Daten schnellstmöglich ohne unangemessene Verzögerung informieren.	Vorfallprozess mit Entdeckungs-/Bestätigungszeit, Datenarten, Bewohnerstaaten, Betroffenenzahl, Eigentümer und Behördenkontakt führen.	Schwelle, Datenbegriff, Verschlüsselung/Schlüsselzugang, Ausnahmen und HIPAA-Breach-Pflichten im konkreten Vorfall abgleichen. Softwareversand ist kein Vorfallmanagement.
US-WY	Gesprächsaufzeichnung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenmodul verarbeitet Text. Eine Audio-/Videoaufzeichnung ist in diesem Versandablauf nicht vorhanden.	Aufzeichnung nicht durch die Textnachrichtenfreigabe einschließen.	Vor späterer Aufnahme: Teilnehmerstandorte, staatliche Einwilligungen und Aufbewahrung gesondert prüfen.
US-WY	Telefon, SMS und Marketing	Norm geprüft	W.S.40-12-301 bis303	https://wyoleg.gov/statutes/compress/title40.pdf	Unerbetene Verkaufsanrufe grundsätzlich8–20 Uhr am Verbraucherort; DNC und zusätzliche Regeln automatisierter Verkaufsanrufe. SMS-Reichweite gesondert offen.	Nur bestätigte Termin-SMS/E-Mail und getrennt vereinbarter sachlicher Recall. 9–18 in Praxis- UND Empfängerzone, Abmeldung vor jedem Versand prüfen.	Keine Gesamtversandfreigabe: Recalltext/Zweck, schriftlicher Nachweis, Abmeldung über Provider, weitere Staatengesetze und US-Bundesrecht gesondert freigeben.
US-WY	Verschreibung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Versandablauf erstellt, empfiehlt oder übermittelt keine Arzneimittelverschreibung.	Kein eRx-/PDMP- oder Dosierungsversprechen.	Vor einer Rezeptfunktion Berufs-/Controlled-Substance-/Bundesregeln gesondert prüfen.
US-WY	Sedierung und Anästhesie	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Termin-/Nachrichtenfunktion verabreicht oder überwacht keine Sedierung/Anästhesie.	Kalendertermin ist keine Sedierungsfreigabe und kein klinisches Protokoll.	Praxis muss ihre Erlaubnisse, Patientenaufklärung, Personal und Notfallausstattung selbst prüfen.
US-WY	Infektionsschutz	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Nachrichtenversand steuert keine Sterilisation, Gerätefreigabe oder Infektionsschutzkontrolle.	Organisatorische Erinnerung ersetzt weder Hygieneverfahren noch Nachweis.	Bei späterem Hygienemodul verbindliche Board-/CDC-/OSHA-Verweise und Stand prüfen.
US-WY	Fortbildung	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Tool organisiert ggf. Teamarbeit, akkreditiert aber keine Fortbildung und bestätigt keine CE-Stunden.	Keine Erfüllung beruflicher Fortbildungspflichten behaupten.	Lizenzinhaber muss eigene staatliche Perioden, Pflichtinhalte und Nachweise prüfen.
US-WY	Abrechnung und Versicherer	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Kalender-/Recallversand erstellt keine Versicherungsclaims oder klinische Gebührenabrechnung.	Kosten-/Versicherungsfragen an Empfang verweisen.	Vor Claims-/Payment-Ausbau Versicherer, Medicare/Medicaid, Gebühren- und Aufbewahrungsregeln neu prüfen.
US-WY	Eigentum und Zuweisungen	Umfang geprüft	Produktprüfung vom 03.11.2026 · Terminbuchung, Nachrichtenwahl und automatischer Versand		Terminsoftware überträgt keine Praxisanteile und steuert im geprüften Nachrichtenweg keine vergüteten Patientenzuweisungen.	Zulässiges SaaS-Vertragsmodell separat vom Praxisbesitz und Referralvergütung prüfen.	Corporate-practice, Fee-splitting und wirtschaftliche Vertragsgestaltung bleiben rechtlich offen; keine Eigentumsfreigabe.
